Compliance-Berater
FĂŒnf aktuelle Probleme im GeldwĂ€schegesetz – ein Praxistest
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 11 vom 16.10.2025, Seite 407

Damit Compliance eine Akzeptanz in der Praxis hat, sollten Vorgaben verstĂ€ndlich und umsetzbar sein. Betrachtet man das GeldwĂ€schegesetz, lĂ€sst sich zunĂ€chst feststellen, dass es aufgrund eines steigenden Drucks der Aufsichtsbehörden immer mehr an Bedeutung gewinnt. Bei nĂ€herer Betrachtung bleiben aber wesentliche Umsetzungsfragen offen. Der Beitrag soll fĂŒnf Anwendungsprobleme im GeldwĂ€schegesetz untersuchen und deren praktische Handhabung prĂŒfen.

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Compliance-Berater
Basics: Compliance-Pflichten des GeschĂ€ftsfĂŒhrers – Maßstab, Haftung, PrĂ€vention
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 11 vom 16.10.2025, Seite 422

Angesichts aktueller Entwicklungen – etwa verschĂ€rfter Rechtsprechung sowie bedeutender (insbesondere europĂ€ischer) Gesetzesinitiativen wie dem Hinweisgeberschutzgesetz oder der KI-Verordnung – rĂŒckt zunehmend die Frage in den Fokus, wie GeschĂ€ftsfĂŒhrer den Anforderungen aus ihrer Compliance-Organisationspflicht wirksam und rechtssicher begegnen können. Der folgende Beitrag analysiert die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, beleuchtet typische Haftungsrisiken und zeigt auf, welche prĂ€ventiven Maßnahmen erforderlich sind, um Compliance nicht nur formal, sondern auch faktisch sicherzustellen.

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Compliance-Berater
BĂŒrokratieabbau fĂŒr Wertpapierdienstleister und -institute
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 11 vom 16.10.2025, Seite I

Ein Blick in das Programmheft. AngekĂŒndigt wurde eine Vorstellung zum BĂŒrokratieabbau fĂŒr Wertpapierdienstleister und Wertpapierinstitute. Der Vorhang geht auf. Die BĂŒhne des Theaters betreten zunĂ€chst Vertreter der damaligen Ampel-Regierung. Wir befinden uns in der Vergangenheit und blicken zurĂŒck auf die Ereignisse bis zu den vorgezogenen Neuwahlen am 23. 2. 2025. Vorgelegt wird der Gesetzesentwurf der damaligen Ampel-Regierung zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz, 


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Compliance-Berater
Large Concept Models und die Bedeutung fĂŒr Legal-KI und Compliance
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 10 vom 18.09.2025, Seite 365

Die Entwicklung KĂŒnstlicher Intelligenz (KI) im Rechtsbereich verlĂ€uft nicht in gemĂ€chlichen Schritten, sondern in SprĂŒngen. Noch vor wenigen Jahren sprachen alle ĂŒber Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Heute steigern diese Systeme ihre LeistungsfĂ€higkeit so schnell, dass Fachleute von einer „KapazitĂ€tsverdopplung pro Quartal“ sprechen. Mit den sogenannten Large Concept Models (LCMs) beginnt nun eine neue Phase: WĂ€hrend LLMs Wörter und Satzteile wie Perlen an einer Kette aneinanderreihen, arbeiten LCMs mit ganzen Bedeutungsblöcken. Semantische Einheiten, die wie fertige Gedankenpakete daherkommen. Das verĂ€ndert die Spielregeln: Stellen Sie sich vor, Sie lesen den Entwurf einer EU-Verordnung. Noch bevor Sie den Text ganz durchgearbeitet haben, meldet Ihr System: „Achtung! Der neue ‚Sorgfaltspflicht‘-Tatbestand kollidiert mit Ihren internen Lieferketten-Regelungen.“ Dabei taucht das Wort „Lieferkette“ im Gesetz gar nicht auf. Ein LCM erkennt den inhaltlichen Zusammenhang trotzdem. Ein LLM könnte das nicht. FĂŒr die Compliance-Praxis ist das auch kein theoretischer Luxus. Es geht vielmehr um die FĂ€higkeit, Rechtsgedanken zu erkennen, zu vergleichen und in Beziehung zu setzen, statt sich allein auf sprachliche Muster zu verlassen.

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Compliance-Berater
Studie zu den Auswirkungen des HinSchG auf die mittelstÀndische Wirtschaft
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 10 vom 18.09.2025, Seite 382

In den vergangenen Jahren sorgte das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fĂŒr gewisse Diskussionen im rechtspolitischen und wirtschaftlichen Bereich. Zwar verfolgt das HinSchG wichtige und schĂŒtzenswerte Ziele, allerdings sind die Regelungen wenig praxistauglich und fĂŒr die Erreichung der Ziele nicht geeignet. Überdies werden Unternehmen umfangreiche und vor allem kleinteilige Pflichten auferlegt, die weder Unternehmen, Mitarbeitern noch Hinweisgebern von Nutzen sind. Anlass genug, zu hinterfragen, wie das HinSchG von den Adressaten, also vor allem der mittelstĂ€ndischen Wirtschaft, wahrgenommen wird. Dazu wurde von PRO HONORE e. V. mit UnterstĂŒtzung des Instituts fĂŒr Compliance im Mittelstand sowie der Handelskammer Hamburg und der Versammlung Ehrbarer Kaufleute zu Hamburg e. V. eine Studie durchgefĂŒhrt, mit der untersucht werden sollte, welche Auswirkungen das HinSchG auf das GeschĂ€ft von mittelstĂ€ndischen Unternehmen hat, wie Unternehmen das HinSchG im Hinblick auf Praxistauglichkeit und Wirksamkeit einschĂ€tzen und ob es von diesen Unternehmen als insgesamt förderlich oder als eine Belastung empfunden wird. Besonders interessant sind die individuellen Anmerkungen der Befragten.

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Compliance-Berater
Die Anwendung von KI fĂŒr das CMS – Chancen und Risiken
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 10 vom 18.09.2025, Seite 360

Das Compliance-Management-System (CMS) zielt auf die Einhaltung der Regelungen ab, die die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens auf Basis der festgelegten Ziele definiert haben. Neben internen Richtlinien umfassen die Regelungen auch externe regulatorische Anforderungen, derer die Unternehmen abhĂ€ngig von ihrer GrĂ¶ĂŸe und Struktur unterlegen sind. Die Adaption auf eine sich stĂ€ndig verĂ€ndernde rechtliche Umgebung, nicht zuletzt durch die Anforderungen im Bereich ESG (Umwelt, soziale Verantwortung, Governance), stellt oftmals eine große Herausforderung fĂŒr das CMS der Unternehmen dar. Neben dem dynamischen rechtlichen Umfeld kommen neue Entwicklungen und Herausforderungen auf das CMS der Unternehmen zu, die insbesondere technologischer Natur sind – die EinfĂŒhrung und Anwendung von KĂŒnstlicher Intelligenz (KI) fĂŒr das CMS. Dieser Beitrag stellt exemplarische Anwendungsbereiche von KI fĂŒr das CMS vor und analysiert die damit verbundenen Chancen und Risiken.

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Compliance-Berater
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO in der Fallarbeit nach Hinweisgeberschutzgesetz
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 10 vom 18.09.2025, Seite 370

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kann in der praktischen Fallarbeit zu Friktionen mit Auskunftsersuchen nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fĂŒhren. Die diametralen Interessen von Auskunftsersuchenden und Personen, die vom Schutzschirm des HinSchG erfasst sind, können die erfolgreiche Fallarbeit interner Meldestellen in EinzelfĂ€llen deutlich erschweren und zu relevanten Haftungsrisiken fĂŒhren. Sowohl hinsichtlich des IdentitĂ€tsschutzes nach HinSchG als auch bei der InteressenabwĂ€gung im Zuge der Anwendung des § 29 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben sich kritische Szenarien. Im Folgenden soll die Wirkung von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO auf Fallarbeit und Hinweisgeberschutz erlĂ€utert werden und Meldestellen sowie Datenschutzbeauftragten eine Einordnungshilfe fĂŒr die Praxis liefern.

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Compliance-Berater
Vom Stillstand zum BrĂŒckenschlag
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 10 vom 18.09.2025, Seite I

Die europĂ€ische Debatte ĂŒber kĂŒnstliche Intelligenz und Datenschutz scheint von einem vermeintlichen Zielkonflikt geprĂ€gt. Oft wird suggeriert, die Notwendigkeit technologischer Innovation kollidiere mit dem Grundrechtsschutz, woraus eine strategische ZurĂŒckhaltung erwachse: Weil die EU nicht bereit sei, ihre strenge Regulierung digitaler Produkte aufzugeben, verliere sie an WettbewerbsfĂ€higkeit.

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