Der Vorschlag der EU-Kommission für einen „Digital Omnibus on AI“ vom 29. 11. 2025 sah unter anderem vor, die in Art. 4 der KI-VO geregelte Pflicht von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz auf die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission zu verlagern. Nach der erzielten Einigung von Rat und EU-Parlament bleibt die bisher in Art. 4 KI-VO enthaltene Pflicht zur KI-Kompetenzentwicklung jedoch im Wesentlichen bestehen. Nach einer Einführung zum Stand der KI-Kompetenzentwicklungspflicht (I.) erläutern die Autoren den Zusammenhang zwischen KI-Kompetenzentwicklung und effektiven Compliance-Schulungen (II.) und geben Gestaltungsempfehlungen für die Vermittlung von KI-Kompetenz an Beispielen für zentrale Zielgruppen im Unternehmen (III.) Im Fazit betonen die Autoren die Förderung der KI-Kompetenz als Grundlage für einen rechtskonformen und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen (IV.).
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