Compliance-Berater
KI-Kompetenzentwicklung als Basis von KI-Compliance – Gestaltungshinweise
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 08 vom 16.07.2026, Seite 298

Der Vorschlag der EU-Kommission für einen „Digital Omnibus on AI“ vom 29. 11. 2025 sah unter anderem vor, die in Art. 4 der KI-VO geregelte Pflicht von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz auf die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission zu verlagern. Nach der erzielten Einigung von Rat und EU-Parlament bleibt die bisher in Art. 4 KI-VO enthaltene Pflicht zur KI-Kompetenzentwicklung jedoch im Wesentlichen bestehen. Nach einer Einführung zum Stand der KI-Kompetenzentwicklungspflicht (I.) erläutern die Autoren den Zusammenhang zwischen KI-Kompetenzentwicklung und effektiven Compliance-Schulungen (II.) und geben Gestaltungsempfehlungen für die Vermittlung von KI-Kompetenz an Beispielen für zentrale Zielgruppen im Unternehmen (III.) Im Fazit betonen die Autoren die Förderung der KI-Kompetenz als Grundlage für einen rechtskonformen und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen (IV.).

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Compliance-Berater
Basics: Compliance-Risiken
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 08 vom 16.07.2026, Seite 330

Der vierte Beitrag dieser Reihe befasst sich mit den Compliance-Risiken und zeigt die Grundzüge einer Risikoanalyse auf. Die Risikoanalyse ist die Grundlage für jedes unternehmensindividuelle Compliance-Management-System (folgend: CMS). Sie ermittelt die relevanten Rechts- und Reputationsrisiken, die dann im CMS minimiert werden sollen.

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Compliance-Berater
Die „Neue Selbstständigkeit“ und ihre Auswirkungen auf die HR-Compliance
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 08 vom 16.07.2026, Seite 327

Die Beauftragung von Selbstständigen soll künftig einfacher und mit deutlich weniger Rechtsunsicherheiten ausgestaltet werden können. So jedenfalls die Zielsetzung eines aktuellen Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales („BMAS“). Danach soll mit der „Neuen Selbstständigkeit“ ein dritter sozialversicherungsrechtlicher Erwerbsstatus geschaffen werden, für den die vom Bundessozialgericht definierten Abgrenzungskriterien zwischen einer abhängigen Beschäftigung einerseits und einer selbstständigen Tätigkeit andererseits nicht mehr gelten sollen. Ermöglicht werden soll damit unter anderem, dass hochqualifizierte Honorarkräfte in Projekten, in denen häufig agil und arbeitsteilig zusammengearbeitet wird, mit weniger rechtlichen Unsicherheiten eingesetzt werden können. Der Preis für diese scheinbare Rechtssicherheit ist aber, dass die „Neuen Selbstständigen“ Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen, und zwar ohne paritätische Beteiligung des Arbeitgebers, wie bei Beschäftigten (derzeit 18,6 %). Dieser Beitrag bewertet die Folgen der „Neuen Selbstständigkeit“ für die HR-Compliance – sollte der Referentenentwurf denn umgesetzt werden.

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Compliance-Berater
Totgesagte leben länger
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 08 vom 16.07.2026, Seite I

Totgesagte leben länger – das gilt offenbar auch für das Verbandssanktionenrecht: Nachdem das VerSanG gescheitert war, die Ampel-Regierung ihre im Koalitionsvertrag angekündigte Überarbeitung nie geliefert hat und die amtierende Regierung das Thema im Koalitionsvertrag schlicht überging, schien eine Reform mittelfristig erledigt.

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Compliance-Berater
HinSchG – drei Jahre juristische Pionierarbeit
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 07 vom 18.06.2026, Seite I

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. 7. 2023 hat auch die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte externe Meldestelle ihre operative Arbeit aufgenommen und aus dem Aufbaustab „Externe Meldestelle nach dem HinSchG-E“ wurde quasi über Nacht die externe Meldestelle des Bundes.

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Compliance-Berater
Baustelle „Hinweisgeberkultur“
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 07 vom 18.06.2026, Seite 255

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. 7. 2023 in Kraft getreten, nach verspäteter Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie und einem regelrechten Gesetzgebungskrimi. Viele Unternehmen verfügten jedoch schon seit längerem über ein Hinweisgebersystem. Anonyme Befragungen der Beschäftigten in mittelständischen und Großunternehmen vor und nach der Einführung des HinSchG zeigen, dass es vielfach weniger an einem angemessenen Compliance-Management mangelt, sondern an einer nachhaltigen Implementation der Hinweisgeberkultur, sodass diese internen Kanäle tatsächlich genutzt werden. Vor diesem Hintergrund verbindet dieser Beitrag aktuelle empirische Daten zum Meldeverhalten von rund 20.000 Beschäftigten in 28 Unternehmen, verschiedener Branchen und Landeskulturen, mit einem praxisorientierten Blick auf die Baustelle „Hinweisgeberkultur“.

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Compliance-Berater
Der neue Richtlinienentwurf des EU-Parlaments zur Korruptionsbekämpfung
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 06 vom 13.05.2026, Seite 189

Es kommt wieder Bewegung in das Vorhaben auf EU-Ebene, im Kampf gegen Korruption verschiedene Regelungen zu harmonisieren. Das Europäische Parlament verabschiedete im Rahmen einer ersten Lesung am 25. und 26. 3. 2026 seine „legislative Entschließung“ zu dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption. Damit legt das Parlament neue, EU-weite Vorschriften vor, die zur Bekämpfung von Korruption einen einheitlichen strafrechtlichen Rahmen gewähren sollen. Gemäß Art. 1 des Parlamentstextes werden durch die Richtlinie Mindestvorschriften zur Bestimmung von Straftatbeständen sowie strafrechtlichen und, das ist im Vergleich zum Kommissionsentwurf neu, nicht-strafrechtlichen Sanktionen im Bereich der Korruption sowie Maßnahmen für eine bessere Verhütung und Bekämpfung von Korruption festgelegt. Die von der Richtlinie abgedeckten modi operandi gehen, ähnlich einem umfassenden Anti-Fraud-Ansatz, über die im nationalen Strafrecht typisierten Korruptionsdelikte hinaus.

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Compliance-Berater
KI-Kompetenzentwicklung als Basis von KI-Compliance – Grundlagen
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 06 vom 13.05.2026, Seite 208

Mit der „Digital Omnibus“- Regulierung vom 29. 11. 2025 will die EU-Kommission auch Art. 4 der KI-VO ändern und die dort geregelte Pflicht von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz modifizieren. Nach einer Vorstellung der geplanten Änderung in der Einführung (I.) erläutern die Autoren in diesem Beitrag die Bedeutung der KI-Kompetenz für eine effektive KI-Compliance-Organisation (II.). Anschließend werden die Verantwortung der Geschäftsleitung für die Organisation von KI-Kompetenz im Unternehmen und Haftungsrisiken bei deren unzureichender Sicherstellung aufgezeigt (III.). In einem Folgebeitrag (erscheint in CB 8/2026) werden Empfehlungen zur Entwicklung von KI-Kompetenz im Rahmen eines KI-Compliance-Systems gegeben.

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Compliance-Berater
Mehr Vertrauen – weniger Bürokratie
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 06 vom 13.05.2026, Seite I

Die Politik steht unter Druck: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen verlangen schnellere, digitale und bürgerfreundlichere Entscheidungen – bei gleichzeitig knappen Ressourcen. Vor allem aber erwarten sie, dass der Dschungel an Vorschriften, mit denen sie konfrontiert sind, gelichtet wird. Nach einer Umfrage des ifo Instituts 2025 sehen knapp 40 Prozent der Unternehmen die Entschlackung der Bürokratie als wichtigstes Themenfeld für die aktuelle Legislaturperiode im Bund.…

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