Betriebs-Berater
Die Antikorruptions-RL: Brüssel hat die Skizze angefertigt – Berlin muss das Werk vollenden
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 31-32 vom 27.07.2026, Seite I

Am 11.5.2026 ist die RL (EU) 2026/1021 zur Korruptionsbekämpfung im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden, die als bisher wichtigster Meilenstein in die Geschichte der Compliance-Entwicklung eingehen kann. Denn mit der Direktive verpflichtet die EU die Mitgliedstaaten nicht nur zur Harmonisierung der Korruptionsdelikte, sondern auch zur Reform der Verbandssanktionierung – ein Thema, …

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Betriebs-Berater
Die Massenentlassungsanzeige auf dem Prüfstand – wie Arbeitgeber nach den neuen BAG-Urteilen Kündigungsrisiken minimieren
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 31-32 vom 27.07.2026, Seite 1780

Die rechtliche Behandlung von Massenentlassungen gehört zu den besonders praxisrelevanten und zugleich fehleranfälligen Bereichen des Kündigungsrechts. Bereits geringe Abweichungen von den gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritten können erhebliche Folgen für die Wirksamkeit von Kündigungen haben und damit Restrukturierungsmaßnahmen insgesamt gefährden.
Vor diesem Hintergrund gewinnen aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Massenentlassungsanzeige besondere Bedeutung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl arbeitsmarktpolitisch motivierter Stellenabbaumaßnahmen in unterschiedlichen Branchen. Die Rechtsprechung konkretisiert dabei fortlaufend die Anforderungen an das Anzeige- und Konsultationsverfahren und verschärft zugleich die formalen Maßstäbe.
Mit den Urteilen vom 1.4.2026 (6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut zentrale Fragen der Massenentlassungsanzeige aufgegriffen und die unionsrechtlich geprägte Systematik des § 17 Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) weiter konturiert. Die Entscheidungen befassen sich mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen der Massenentlassungsanzeige sowie der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge des Konsultations- und Anzeigeverfahrens und klären, unter welchen Voraussetzungen Fehler in diesen Verfahren zur Unwirksamkeit der Kündigungen nach §§ 17, 18 KSchG führen.

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Betriebs-Berater
Grunderwerbsteuerliche Zurechnung von Grundstücken für die Share-Deal-Ergänzungstatbestände – Doppelzurechnung = Doppelbesteuerung?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 30 vom 20.07.2026, Seite 1687

Eine der komplexesten und – für die Besteuerungszeitpunkte vor der Einführung von § 1 Abs. 4a GrEStG weiterhin ungeklärten – Fragen im Grunderwerbsteuerrecht ist die mögliche Doppelzurechnung von Grundstücken bei der Anwendung der Share-Deal-Ersatztatbestände § 1 Abs. 2a–3a GrEStG. Ausdrücklich Stellung bezogen hat der BFH in seiner Rechtsprechung zur aktuellen Fassung von § 1 Abs. 3 GrEStG hierzu nicht. In den neuen Zurechnungserlassen v. 10.3.2026 geht die Finanzverwaltung für bis zum 5.12.2024 verwirklichte Erwerbsvorgänge weiterhin von einer möglichen Doppelzurechnung – und möglicherweise auch von einer Doppelentstehung von Grunderwerbsteuer – bei entsprechenden Erwerbsvorgängen in Beteiligungsketten aus. Der Beitrag stellt die Grundsätze zur Zurechnung für die Anwendung der Share-Deal-Ersatztatbestände für die Rechtslage vor Einführung von § 1 Abs. 4a GrEStG anhand der bisherigen Rechtsprechung sowie den aktuellen Meinungsstand hierzu dar, und zeigt auf, wie die Frage der doppelten Zurechnung und dadurch fraglichen mehrfachen Besteuerung gelöst werden kann.

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Betriebs-Berater
Herausforderungen bei der Ableitung von Carve-out-Finanzzahlen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 31-32 vom 27.07.2026, Seite 1770

Carve-out-Transaktionen haben in der Transaktionspraxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Anders als bei klassischen Mergers & Acquisitions-(M&A-)Transaktionen existiert das Transaktionsobjekt regelmäßig noch nicht als eigenständige rechtliche und finanzielle Einheit. Seine Finanzzahlen müssen aus den bestehenden Konzernstrukturen erst abgeleitet werden. Der nachfolgende Beitrag zeigt Herausforderungen bei der Ableitung von Carve-out-Finanzzahlen – von der Definition des Transaktionsobjekts über die Behandlung von Shared Services, der Übertragung von Mitarbeitern mit Mischfunktionen bis zur Herleitung kaufpreisrelevanter Größen, insbesondere Earnings before Interest and Taxes (Depreciation, and Amortization) – EBIT(DA), Working Capital und Net Debt, und gibt Hinweise für die praktische Umsetzung aus Verkäufer- und Käufersicht.

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Betriebs-Berater
Kein Anspruch der Rentenversicherungsanstalten auf Rückzahlung von Verwahrentgelten/Negativzinsen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 30 vom 20.07.2026, Seite 1675

Die Rückforderung von Verwahrentgelten/Negativzinsen durch Rentenversicherungsträger beschäftigt aktuell eine Vielzahl von Instanzgerichten. Während die Landgerichte Essen und Köln aktuell den Rückforderungsansprüchen stattgeben, weisen die Landgerichte Darmstadt, Frankfurt a. M., Hanau, Karlsruhe, Konstanz, München, Oldenburg und Stuttgart die Klagen ab. Insofern bleibt abzuwarten, ob sich der BGH der im hiesigen Beitrag vertretenen Auffassung anschließen wird, wonach Rückforderungsansprüche nicht bestehen.

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Betriebs-Berater
PPWR – Überblick und Thesen zum bevorstehenden Geltungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 30 vom 20.07.2026, Seite 1667

Die EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40) ist derzeit in aller Munde. Packmittelproduzenten, Unternehmen, die ihre eigenen Produkte verpacken oder verpackte Produkte importieren und Händler auf allen Stufen der Lieferkette beschäftigen sich mit den ab dem 12.8.2026 geltenden Vorgaben. Sie sehen sich massiven praktischen Hürden und Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Während der Geltungsbeginn immer näher rückt, versuchen alle beteiligten Akteure mit den Herausforderungen umzugehen und praxistaugliche Lösungen zu finden. Allerdings sind die Debatten offenkundig vielfach durch kaum vertretbare Eigeninteressen geprägt, die den Weg zu tragfähigen Gemeinschaftslösungen verstellen. Dieser Beitrag stellt die Grundzüge der Umsetzung dar, beleuchtet einige der relevantesten Praxisprobleme und führt diese pragmatischen und interessengerechten Lösungen zu.

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Betriebs-Berater
Die neue Widerrufsfunktion nach § 356a BGB – Handlungsbedarf für Unternehmen im Online-Vertrieb
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 27-28 vom 29.06.2026, Seite 1539

Seit dem 19.6.2026 sind Unternehmen im digitalen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern verpflichtet, eine elektronische Widerrufsfunktion – den sogenannten Widerrufsbutton – bereitzustellen. Die auf die Richtlinie (EU) 2023/2673 zurückzuführende Pflicht erfasst sämtliche Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Der vorliegende Beitrag richtet sich an Unternehmensjuristen und Compliance-Verantwortliche im Bereich E-Commerce. Er erläutert die neuen Anforderungen an Gestaltung und Platzierung des Widerrufsbuttons, identifiziert offene Umsetzungsfragen und zeigt die Rechtsfolgen bei Verstößen auf – von verlängerten Widerrufsfristen über Abmahnungen bis hin zu Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

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Betriebs-Berater
KI-gestützte Krisenfrüherkennung als Compliance-Aufgabe
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 26 vom 22.06.2026, Seite 1480

Künstliche Intelligenz kann die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG qualitativ verbessern – von automatisierter Liquiditätsüberwachung bis zur Mustererkennung in Finanzdaten. Zugleich erzeugen der AI Act (VO (EU) 2024/1689) und die EuGH-Rechtsprechung zu Art. 22 DSGVO neue Compliance-Anforderungen, die bei der Implementierung zu beachten sind. Der Beitrag entwickelt eine praxistaugliche Compliance-Matrix, die StaRUG-Pflichten, AI-Act-Deployer-Anforderungen und datenschutzrechtliche Grenzen verzahnt, und gibt Geschäftsleitern, Syndici und Beratern eine Handlungsanleitung für die Einführung KI-gestützter Frühwarnsysteme.

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Betriebs-Berater
ERP-Lesezugriff zwischen Signing und Closing: Transparenzchance oder Compliance-Risiko?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 29 vom 13.07.2026, Seite 1643

Die Interimsphase ist der neuralgische Punkt einer M&A-Transaktion: ökonomische Exponierung ohne operative Transparenz. Der nachfolgende Beitrag analysiert, wie ein Enterprise-Resource-Planning-(ERP-)Lesezugriff diese Lücke schließt, welche Risiken er birgt und wie ein belastbares Governance-Modell seine rechtssichere Anwendung ermöglicht.

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