Betriebs-Berater
Endlich fertig – und doch nicht am Ziel: Überarbeitung der CSRD zwischen Verabschiedung auf europäischer Ebene und deutscher Umsetzung
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 16 vom 13.04.2026, Seite I

Es ist vollbracht – zumindest teilweise. Nach herausfordernden Verhandlungen und dem Abschluss des Trilogs zwischen den Mitgesetzgebern im Dezember 2025 (s. dazu Lanfermann, BB 3/2026, Die Erste Seite) wurde auf europäischer Ebene ein wichtiges Etappenziel erreicht: Mit der Veröffentlichung der sog. Inhaltsrichtlinie Ende Februar (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD 2.…

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Betriebs-Berater
Arabische Golfstaaten: Rückholpflicht der Bundesregierung und deutscher Arbeitgeber bei militärischen Angriffen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 14-15 vom 30.03.2026, Seite I

Die arabischen Golfstaaten, zu denen das Königreich Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate (“VAE”), Katar, Bahrain, Kuwait und das Sultanat Oman zählen, zeichnen sich traditionell durch politische Stabilität aus. Nachdem die arabischen Golfstaaten historisch insbesondere für ihre Rohstoffvorkommen international bekannt waren, haben viele Golfstaaten in den vergangenen Jahrzehnten ihre Wirtschaft diversifiziert und sich zu global bekannten Wirtschaftsstandorten entwickelt. …

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Betriebs-Berater
Start-ups und Arbeitsrecht
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 14-15 vom 30.03.2026, Seite 820

Das Segment der Start-up-Unternehmen wächst. Darunter sind Unternehmensgründungen meist mehrerer jüngerer Gründer zu verstehen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung auf eine bislang nicht am Markt etablierte, innovative, meist digitale Weise vermarkten. Viele Start-ups erschließen mit Hilfe der Digitalisierung ein skalierbares Wachstumspotential, das für institutionelle Investoren interessant ist, aus dem sich eine der Hauptmotivationen der Gründer speist. Dies führt zu einem interessanten Beratungsbedarf für dieses innovative Feld der Neugründungen. Entscheidende Aspekte in der Beratung von Start-ups ist die Förderung des angestrebten schnellen Wachstums, d. h., die Beratung zielt darauf ab, etwaige Hindernisse für dieses Wachstumspotenzial beiseite zu räumen. Allerdings drohen dabei insbesondere im Arbeitsrecht Konflikte, die die Unternehmensentwicklung blockieren können. Eine weitere Hauptrichtung der Beratung von Start-ups zielt auf die Vermeidung von (Arbeits-)Kosten, wenn insbesondere in der Gründungs- und Aufbauphase noch keine Gewinne erwirtschaftet werden. In der Rechtsprechung spiegeln sich einige dieser Konflikte wider.

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Betriebs-Berater
Entwicklung des Übernahmerechts 2025
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 14-15 vom 30.03.2026, Seite 771

In Fortsetzung der Reihe zur Entwicklung des Übernahmerechts und des Beitrags für das Jahr 2024 aus BB 2025, 835 ff., geben die Autoren einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen am deutschen Übernahmemarkt im Jahr 2025. Die Autoren widmen sich nicht nur einer Reihe bedeutender Transaktionen, sondern insbesondere auch der aktuellen Rechtsprechung im Bereich des Übernahmerechts sowie der Unternehmensbewertung bei aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen, wobei in diesem Jahr ein besonderer Schwerpunkt auf dem Recht des Delistings liegt. Dabei gehen die Autoren auch auf einige grundlegende Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingen ein, einschließlich der Änderungen des § 39 BörsG durch das am 2.2.2026 in Kraft getretene Standortfördergesetz.

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Betriebs-Berater
Welche Impulse braucht Deutschland in der Steuerpolitik?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 12 vom 16.03.2026, Seite I

Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählen nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch ein modernes, bürokratiearmes und digitaltaugliches Steuerrecht, das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland unterstützt. Ein erster Schritt war die sog. Investitionsoffensive im Jahr 2025, …

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Betriebs-Berater
Richtlinie zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz – neue Pflichten beim Einsatz von Management-Tools
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 13 vom 23.03.2026, Seite 756

OpenClaw, Moltbook und RentAHuman.ai zeigen, was möglich ist: Eine Arbeitswelt, in der Arbeitnehmer KI nicht nur als Werkzeug bei der Erstellung ihrer Arbeitsprodukte nutzen, sondern KI-Bots eigene Ziele verfolgen, selbständig agieren und dabei nicht nur unterstützend tätig sind, vielmehr Mitarbeiter auch anleiten. Passend hierzu beabsichtigt das EU-Parlament das Management durch Algorithmen umfassend zu regulieren. Dabei greift der Schutz nicht erst bei dem Einsatz von KI. Er setzt bereits viel früher an.

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Betriebs-Berater
Kartellrecht gegen Algorithmen: (Wie weit) Darf das Bundeskartellamt in Amazons Preislogik eingreifen?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 13 vom 23.03.2026, Seite I

Mit seiner Entscheidung vom 5.2.2026 untersagte das Bundeskartellamt Amazon die Nutzung von Preiskontrollmechanismen auf seinem Marktplatz. Es schafft damit erneut einen nicht unumstrittenen Präzedenzfall in der Digitalökonomie und setzt erstmals den neuen § 34 GWB zur Gewinnabschöpfung des vermuteten Verletzergewinns in Höhe von immerhin 59 Mio. Euro ein: Mittels eines Preiskontrollmechanismus entscheidet Amazon, …

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Betriebs-Berater
Das neue Recht auf Reparatur
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 13 vom 23.03.2026, Seite 707

Nachdem die Europäische Union ihre Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen hat, liegt seit kurzem der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vor, mit dem diese bis zum 31.7.2026 in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Händler müssen sich daher auf punktuelle, aber sehr wichtige Änderungen im Kaufgewährleistungsrecht vorbereiten. Zudem wird neben dem Gewährleistungsrecht ein völlig neues Recht auf Reparatur geschaffen, mit dem in erster Linie der Hersteller des Produkts und im Einzelfall auch andere Marktakteure zu einer Reparatur bestimmter Produkte verpflichtet werden. Es handelt sich um grundlegende und praxisrelevante Neuerungen, die vor allem das deutsche Kaufrecht im doppelten Wortsinn nachhaltig verändern werden.

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Betriebs-Berater
Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG zum sog. dritten Geschlecht auf die Ansprüche nach dem EntgTranspG
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 12 vom 16.03.2026, Seite 692

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verfolgt das Ziel, unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Das Gebot gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist auf der nationalen einfachgesetzlichen Normebene nicht neu. Es handelt sich vielmehr um einen “Ausschnitt” aus dem weitergehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das jede Benachteiligung verbietet, somit auch wegen des Geschlechts (§ 3 AGG), und in Bezug auf eine hierdurch motivierte geringere Vergütung (§ 8 Abs. 2 AGG). Durch das EntgTranspG wird dieser Grundsatz – dem Wortlaut nach für männliche und weibliche Beschäftigte – konkretisiert und basiert damit auf einem binären Geschlechterverständnis. Hiervon hatte sich der Gesetzgeber entsprechend des Beschlusses des BVerfG vom 10.10.2017 (Az. 1 BvR 2019/16) im Personenstandsrecht gelöst und die Möglichkeit eines diversen Geschlechtseintrags eingeführt. In diesem Beitrag wird analysiert, wie sich dies unter Berücksichtigung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) auf das EntgTranspG auswirkt.

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Betriebs-Berater
Abschreibungen bei Elektrofahrzeugen – eine Wirkungsanalyse
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 12 vom 16.03.2026, Seite 683

Da sich die deutsche Wirtschaft seit Jahren in einer Phase wirtschaftlicher Stagnation befindet, hat sich die aktuelle Bundesregierung u. a. zum Ziel gesetzt, Investitionsanreize zu setzen und Bürokratie abzubauen. Im Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm finden sich zwei degressive Abschreibungsmethoden. Nachdem Althoff (BB 2025, 1519 ff.) im Stadium des Regierungsentwurfs die geplanten neuen Abschreibungsregelungen thematisiert hatte, werden im nachfolgenden Beitrag auf Basis des in Kraft getretenen Gesetzes die Wirkungen der Aufwandsvorverlagerung durch diese Methoden bei Elektrofahrzeugen quantifiziert und einige Vorschläge zur Vereinfachung und Arbeitserleichterung im Abschreibungskontext aufgegriffen und diskutiert.

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