Betriebs-Berater
KI-Aufsicht made in Germany: Schaffen wir Innovationsförderung und klare Governance zugleich?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 18 vom 27.04.2026, Seite I

Wer Regulierung schafft, muss auch Behörden zu ihrer Durchsetzung benennen – eine triviale Erkenntnis, deren praktische Umsetzung die deutsche Politik bisweilen Jahre kostet. Im Fall der EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689), landläufig bekannt unter der Bezeichnung “AI Act”, hat es immerhin bis zum 11.2.2026 gedauert: An diesem Tag beschloss das Bundeskabinett das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, …

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Betriebs-Berater
Haftungsrisiken des Arbeitgebers bei Auslandseinsätzen in Krisengebieten
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 18 vom 27.04.2026, Seite 1017

Internationale Personaleinsätze rücken immer stärker in den Fokus unternehmerischer Tätigkeit – damit haben auch personelle Engagements in Krisenregionen, in denen besondere Gefahren wie politische Instabilität, bewaffnete Konflikte oder unzureichende medizinische Versorgung bestehen, zugenommen. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich für Unternehmen dringlicher denn je die Frage, welche arbeitsrechtlichen Pflichten und Haftungsrisiken sie beim Einsatz von Mitarbeitenden in politisch instabilen oder sicherheitsgefährdeten Gebieten treffen.

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Betriebs-Berater
Deutschland belegt Spitzenplätze bei der Abgabenlast
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 19 vom 04.05.2026, Seite I

Die OECD hat den jährlichen Bericht über “Taxing Wages 2026 – The Progressivity of Labour Taxation in OECD Countries” vorgelegt. Der Bericht weist die Höhe von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsummensteuern und Geldleistungen für acht Haushaltstypen aus, unterschieden nach Einkommensniveau und Haushaltszusammensetzung. Die Steuersätze zeigen den Anteil am Bruttolohn bzw. …

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Betriebs-Berater
Personenmehrheiten auf Verkäuferseite beim Unternehmenskauf – Besonderheiten und Regelungsbedarf
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 18 vom 27.04.2026, Seite 973

Die Beteiligung mehrerer Personen – als Verkäufer oder in sonstiger Weise – auf Verkäuferseite eines Unternehmenskaufvertrags bringt gewisse Modifikationen der üblichen Regelungskomplexe und zusätzlichen Regelungsbedarf mit sich. Insbesondere hat der einzelne von mehreren beteiligten Verkäufern regelmäßig ein Interesse daran, seine Haftung so weit wie möglich auf seine eigenen Leistungen, Erklärungen und Handlungen sowie seine eigene Kenntnis von Umständen im Rahmen der Transaktion zu begrenzen und gerade nicht für das Verhalten von Mitverkäufern einzustehen.

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Betriebs-Berater
BB-Rechtsprechungsreport zur betrieblichen Altersversorgung 2025/2026
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 19 vom 04.05.2026, Seite 1075

Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat durch seine Rechtsprechung im aktuellen Berichtszeitraum (April 2025 bis März 2026) das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung weiterentwickelt. Schwerpunkte lagen dabei auf Fragen der tariflichen Abweichungsmöglichkeiten vom gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG), zur Gleichbehandlung bzw. Diskriminierung (zur Nichtberücksichtigung von Erziehungszeiten für die Leistungshöhe) sowie der Anrechenbarkeit fiktiver anderweitiger Leistungen bei Gesamtversorgungszusagen. Präzisiert hat das BAG seine Rechtsprechung zur Anpassungsprüfung laufender Leistungen, insbesondere im Hinblick auf den Entfall der Anpassungsprüfungspflicht bei Pensionskassen, die Begrenzung auf 1 %-Anpassung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG) unter Berücksichtigung der Übergangsregelung § 30c Abs. 1 BetrAVG und den gesetzlichen Insolvenzschutz bei Übernahme von Zusagen.

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Betriebs-Berater
Bevorzugte Beschäftigung von Aktivrentnern: Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 18 vom 27.04.2026, Seite 1013

Die am 1.1.2026 eingeführte Aktivrente bedarf der betrieblichen Umsetzung. Nur Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden, können in den Genuss der Steuerbefreiung von monatlich 2 000 Euro kommen. Diese Weiterbeschäftigung kann mit den Interessen jüngerer Arbeitnehmer kollidieren. Blockiert der Aktivrentner seinen bisherigen Arbeitsplatz, kann sich die Beförderung eines jüngeren Arbeitnehmers um Jahre verzögern. Stehen betriebsbedingte Kündigungen an, kann die Verschonung des Aktivrentners zur Kündigung jüngerer Arbeitnehmer führen. Soll der Aktivrentner erst eingestellt werden, können jüngere Bewerber um den Arbeitsplatz das Nachsehen haben. In solchen Situationen stößt die Weiterbeschäftigung der Aktivrentner auf das Verbot der Ungleichbehandlung der jüngeren Arbeitnehmer. Zu fragen ist, ob diese unterschiedliche Behandlung nach § 10 AGG ausnahmsweise gerechtfertigt ist und ob sich die Hintansetzung der Jüngeren in der Sozialauswahl nach dem gemäß § 2 Abs. 4 AGG anwendbaren § 1 Abs. 3 KSchG rechtfertigen lässt. Diesen Fragen geht der nachfolgende Beitrag nach.

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Betriebs-Berater
Novelle des Außenwirtschaftsrechts: Neue strafrechtliche Risiken für Unternehmen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 17 vom 20.04.2026, Seite 899

Mit dem am 6.2.2026 in Kraft getretenen Sanktionsgesetz hat der Gesetzgeber das Außenwirtschaftsstrafrecht grundlegend verschärft. Der Beitrag richtet sich an Compliance-Verantwortliche, Geschäftsleiter und Exportkontrollbeauftragte, die ihre Sanktions-Compliance an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Zunächst werden die wesentlichen Neuregelungen erläutert, darunter die Erweiterung der Straftatbestände auf Finanzsanktionsverstöße, Investitionsverbote und sektorale Transaktionsverbote sowie die Strafbewehrung bereits bei Leichtfertigkeit im Dual-Use-Bereich. Ferner wird der Wegfall der 48-Stunden-Schonfrist, die Vervierfachung der Bußgeldhöchstbeträge auf 40 Mio. Euro und die erweiterten Meldepflichten beleuchtet. Abschließend werden konkrete Handlungsfelder zur Risikominimierung aufgezeigt, etwa zur Compliance-Organisation, Güterklassifizierung und Due Diligence bei Geschäftspartnern.

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Betriebs-Berater
Entgelttransparenz 2.0: Von der arbeitsrechtlichen Pflicht zum strategischen Transformationsprojekt
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 17 vom 20.04.2026, Seite 948

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (EUPTD) markiert einen grundlegenden Wandel des Entgeltgleichheitsrechts. Sie stärkt nicht nur individuelle Auskunfts- und Durchsetzungsrechte, sondern verpflichtet Unternehmen, ihre Entgeltsysteme strukturell, prozessual und organisatorisch diskriminierungsfrei auszugestalten. Ihre Implementierung ist ein Transformations-, Compliance- und Governance-Projekt – auch bevor das deutsche Umsetzungsgesetz verabschiedet ist. Wer das versteht, verschafft sich einen Vorsprung: Compliance-Risiken werden beherrschbar, interne Konflikte reduziert und spätere Umsetzungsschritte effizienter. Kernfragen wie Projektarchitektur, Verantwortungszuweisung und strategische Einbindung von Arbeitnehmervertretungen sind dabei für den Projekterfolg entscheidend. Der Beitrag strukturiert die Umsetzung als mehrstufiges Transformationsprojekt und gibt konkrete Orientierung zu Projektarchitektur, Stakeholder-Management, Ressourcenbedarf und zeitlichem Ablauf.

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Betriebs-Berater
Ehegattensplitting abschaffen – eine gute Idee?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 17 vom 20.04.2026, Seite I

Seit 1958 gehört das Ehegattensplitting zu den zentralen Elementen des deutschen Einkommensteuerrechts. Das Ehegattensplitting verhindert, dass bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten diese stärker durch Einkommensteuer belastet werden als Alleinstehende. Die Einkünfte werden zunächst getrennt ermittelt, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen. …

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Betriebs-Berater
Die aktuelle UWG-Reform: Strenge neue Rahmenbedingungen für grüne Werbung
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 16 vom 13.04.2026, Seite 835

Mit der im Rahmen der aktuellen UWG-Reform stattgefundenen Umsetzung der EmpCo-RL erwartet Unternehmen künftig ein abmahnbewehrtes Regelungsregime für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung mit einer Reihe neuer per-se-Verbote. Der vorliegende Beitrag liefert einen Überblick über die relevanten Neuregelungen, fasst den bisherigen rechtswissenschaftlichen Stand zusammen und beleuchtet besonders die neuen Verbote sowie offene Auslegungsfragen. Die Gesetzesreform bietet dringenden Anlass für Unternehmen, ihre bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation zu überprüfen und risikobehaftete Claims zu identifizieren. Denn angesichts des Inkrafttretens bereits am 27.9.2026 drängt die Zeit für die notwendigen organisatorischen Anpassungen an die zum Teil umfangreichen neuen Regelungsmechanismen.

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