Liebe Leserinnen und Leser,

in einem wirtschaftlichen Umfeld, das von ständigem Wandel, regulatorischen Neuerungen und wachsendem Wettbewerbsdruck geprägt ist, sind fundierte rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen bedeutsamer denn je.
Für Führungskräfte und Entscheider in Unternehmen ist BB IN-HOUSE UPDATE ein digitales exklusives MUST HAVE, das relevante Einblicke in aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft gibt.
BB IN-HOUSE UPDATE bietet 14-tägig ausgewählte unternehmensrelevante Beiträge aus unseren Rechtspublikationen gepaart mit Wirtschafts-News aus den Kernpublikationen der dfv Mediengruppe.
Viel VergnĂĽgen bei der LektĂĽre,

Ihre Marion Gertzen, BB IN-HOUSE

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Betriebs-Berater
Die neue Widerrufsfunktion nach § 356a BGB – Handlungsbedarf für Unternehmen im Online-Vertrieb
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 27-28 vom 29.06.2026, Seite 1539

Seit dem 19.6.2026 sind Unternehmen im digitalen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern verpflichtet, eine elektronische Widerrufsfunktion – den sogenannten Widerrufsbutton – bereitzustellen. Die auf die Richtlinie (EU) 2023/2673 zurückzuführende Pflicht erfasst sämtliche Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Der vorliegende Beitrag richtet sich an Unternehmensjuristen und Compliance-Verantwortliche im Bereich E-Commerce. Er erläutert die neuen Anforderungen an Gestaltung und Platzierung des Widerrufsbuttons, identifiziert offene Umsetzungsfragen und zeigt die Rechtsfolgen bei Verstößen auf – von verlängerten Widerrufsfristen über Abmahnungen bis hin zu Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

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Betriebs-Berater
KI-gestĂĽtzte KrisenfrĂĽherkennung als Compliance-Aufgabe
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 26 vom 22.06.2026, Seite 1480

Künstliche Intelligenz kann die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG qualitativ verbessern – von automatisierter Liquiditätsüberwachung bis zur Mustererkennung in Finanzdaten. Zugleich erzeugen der AI Act (VO (EU) 2024/1689) und die EuGH-Rechtsprechung zu Art. 22 DSGVO neue Compliance-Anforderungen, die bei der Implementierung zu beachten sind. Der Beitrag entwickelt eine praxistaugliche Compliance-Matrix, die StaRUG-Pflichten, AI-Act-Deployer-Anforderungen und datenschutzrechtliche Grenzen verzahnt, und gibt Geschäftsleitern, Syndici und Beratern eine Handlungsanleitung für die Einführung KI-gestützter Frühwarnsysteme.

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Compliance-Berater
KI-Kompetenzentwicklung als Basis von KI-Compliance – Gestaltungshinweise
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 08 vom 16.07.2026, Seite 298

Der Vorschlag der EU-Kommission für einen „Digital Omnibus on AI“ vom 29. 11. 2025 sah unter anderem vor, die in Art. 4 der KI-VO geregelte Pflicht von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz auf die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission zu verlagern. Nach der erzielten Einigung von Rat und EU-Parlament bleibt die bisher in Art. 4 KI-VO enthaltene Pflicht zur KI-Kompetenzentwicklung jedoch im Wesentlichen bestehen. Nach einer Einführung zum Stand der KI-Kompetenzentwicklungspflicht (I.) erläutern die Autoren den Zusammenhang zwischen KI-Kompetenzentwicklung und effektiven Compliance-Schulungen (II.) und geben Gestaltungsempfehlungen für die Vermittlung von KI-Kompetenz an Beispielen für zentrale Zielgruppen im Unternehmen (III.) Im Fazit betonen die Autoren die Förderung der KI-Kompetenz als Grundlage für einen rechtskonformen und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen (IV.).

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Der Steuerberater
Umsatzsteuerrecht: E-Rechnung – Herkunft, Stand, Praxiskonsequenzen und Kritik
Quelle: Der Steuerberater 2026 Heft 07-08 vom 16.07.2026, Seite 201

Ausgehend von einer EU-Initiative zur Sicherung des Steuersubstrats wurde in Deutschland 2024 eine Pflicht zur Erstellung einer elektronischen Rechnung in § 14 Abs. 1 bis 3 UStG implementiert. Damit sind grundsätzlich alle zwischenunternehmerischen Rechnungen betroffen. Ausnahmen bestehen für Kleinbeträge und Kleinunternehmer. Die vollen Wirkungen der E-Rechnungs-Pflicht entfalten sich ab dem 1.1.2028, wobei die Empfangspflicht von E-Rechnungen bereits seit dem 1.1.2025 besteht. Die E-Rechnungs-Pflicht entfaltet Auswirkungen auf die GoBD und den Vorsteuerabzug. Im Ergebnis zeigen sich neben Detailschwächen bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen erneut die eklatanten Probleme des innereuropäischen Umsatzsteuersystems, die zu immer abstruseren Regelungen führen.

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Compliance-Berater
Basics: Compliance-Risiken
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 08 vom 16.07.2026, Seite 330

Der vierte Beitrag dieser Reihe befasst sich mit den Compliance-Risiken und zeigt die GrundzĂĽge einer Risikoanalyse auf. Die Risikoanalyse ist die Grundlage fĂĽr jedes unternehmensindividuelle Compliance-Management-System (folgend: CMS). Sie ermittelt die relevanten Rechts- und Reputationsrisiken, die dann im CMS minimiert werden sollen.

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Datenschutz-Berater
Die Illusion des Nachweises
Quelle: Datenschutz-Berater 2026 Heft 07-08 vom 10.07.2026, Seite 211

„Wir sind zu 100 % DSGVO-konform.” Kaum eine Aussage begegnet uns im Vertrieb von digitalen Dienstleistungen häufiger. Und kaum eine wird seltener hinterfragt. Zertifikate und Prüfsiegel wollen Vertrauen schaffen, können die gesetzlich geforderten Garantien aber nicht ersetzen. Spätestens mit den neuen Anforderungen an sichere Lieferketten stellt sich die Frage erneut: Wann ist ein Nachweis tatsächlich ein Nachweis? Dieser Beitrag zeigt, welche Aussagekraft Zertifikate wirklich besitzen und weshalb Auftraggeber lernen müssen, zwischen Evidenz und Symbolik zu unterscheiden.

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Betriebs-Berater
ERP-Lesezugriff zwischen Signing und Closing: Transparenzchance oder Compliance-Risiko?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 29 vom 13.07.2026, Seite 1643

Die Interimsphase ist der neuralgische Punkt einer M&A-Transaktion: ökonomische Exponierung ohne operative Transparenz. Der nachfolgende Beitrag analysiert, wie ein Enterprise-Resource-Planning-(ERP-)Lesezugriff diese Lücke schließt, welche Risiken er birgt und wie ein belastbares Governance-Modell seine rechtssichere Anwendung ermöglicht.

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Compliance-Berater
Die „Neue Selbstständigkeit“ und ihre Auswirkungen auf die HR-Compliance
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 08 vom 16.07.2026, Seite 327

Die Beauftragung von Selbstständigen soll künftig einfacher und mit deutlich weniger Rechtsunsicherheiten ausgestaltet werden können. So jedenfalls die Zielsetzung eines aktuellen Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales („BMAS“). Danach soll mit der „Neuen Selbstständigkeit“ ein dritter sozialversicherungsrechtlicher Erwerbsstatus geschaffen werden, für den die vom Bundessozialgericht definierten Abgrenzungskriterien zwischen einer abhängigen Beschäftigung einerseits und einer selbstständigen Tätigkeit andererseits nicht mehr gelten sollen. Ermöglicht werden soll damit unter anderem, dass hochqualifizierte Honorarkräfte in Projekten, in denen häufig agil und arbeitsteilig zusammengearbeitet wird, mit weniger rechtlichen Unsicherheiten eingesetzt werden können. Der Preis für diese scheinbare Rechtssicherheit ist aber, dass die „Neuen Selbstständigen“ Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen, und zwar ohne paritätische Beteiligung des Arbeitgebers, wie bei Beschäftigten (derzeit 18,6 %). Dieser Beitrag bewertet die Folgen der „Neuen Selbstständigkeit“ für die HR-Compliance – sollte der Referentenentwurf denn umgesetzt werden.

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Recht der internationalen Wirtschaft
Betriebsstättenbegründung durch Homeoffice
Quelle: Recht der internationalen Wirtschaft 2026 Heft 07 vom 03.07.2026, Seite 405

Die zunehmende Bedeutung grenzüberschreitender mobiler Arbeit hat – nicht zuletzt infolge der Corona-Pandemie – grundlegende Fragestellungen im internationalen Steuerrecht aufgeworfen. Im Zentrum der Diskussion steht dabei auch die betriebsstättenrechtliche Qualifikation des Homeoffice eines Arbeitnehmers und die Frage, ob hierdurch eine steuerlich relevante Präsenz des ausländischen Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat begründet wird. Eine solche Einordnung hätte erhebliche Konsequenzen für die Besteuerung im Tätigkeitsstaat und birgt das Risiko der Entstehung einer Vielzahl bislang nicht antizipierter sog. Mikro-Betriebsstätten – je nach Fallkonstellation sogar verstreut über verschiedene, in steuerrechtlicher Hinsicht dem Arbeitgeber etwaig unbekannte Jurisdiktionen. Vor diesem Hintergrund hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im November 2025 ihre Musterkommentierung zu Art. 5 OECD-Musterabkommen grundlegend überarbeitet und erstmals konkrete quantitative Schwellenwerte sowie operationale Beurteilungskriterien für Remote-Work-Konstellationen, zu denen u. a. Homeoffice-Konstellationen zählen, eingeführt. Auf dem OECD-Musterabkommen beruhen u. a. viele Doppelbesteuerungsabkommen, die die Bundesrepublik Deutschland bislang abgeschlossen hat. Der vorliegende Beitrag analysiert diese Neuausrichtung der Kommentierung des OECD-Musterabkommens und untersucht deren praktische Bedeutung für international tätige Unternehmen.

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Compliance-Berater
Totgesagte leben länger
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 08 vom 16.07.2026, Seite I

Totgesagte leben länger – das gilt offenbar auch für das Verbandssanktionenrecht: Nachdem das VerSanG gescheitert war, die Ampel-Regierung ihre im Koalitionsvertrag angekündigte Überarbeitung nie geliefert hat und die amtierende Regierung das Thema im Koalitionsvertrag schlicht überging, schien eine Reform mittelfristig erledigt.

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