Liebe Leserinnen und Leser,

in einem wirtschaftlichen Umfeld, das von ständigem Wandel, regulatorischen Neuerungen und wachsendem Wettbewerbsdruck geprägt ist, sind fundierte rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen bedeutsamer denn je.

Für Führungskräfte und Entscheider in Unternehmen ist BB IN-HOUSE UPDATE ein digitales exklusives MUST HAVE, das relevante Einblicke in aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft gibt.

Mit dem BB IN-HOUSE UPDATE bietet der Betriebs-Berater 14-tägig ausgewählte unternehmensrelevante Beiträge aus den Rechtspublikationen (Betriebs-Berater, Compliance-Berater, Datenschutz-Berater, Recht der Internationalen Wirtschaft etc.) gepaart mit Wirtschafts-News aus den Kernpublikationen der dfv Mediengruppe (Lebensmittelzeitung, Textilwirtschaft, Agrarzeitung, Immobilien Zeitung uvm.).

Viel VergnĂĽgen bei der LektĂĽre,
Ihre Marion Gertzen, BB IN-HOUSE

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Betriebs-Berater
Entwurf eines Tariftreuegesetzes: Neue Regulatorik im Vergabe- und Arbeitsrecht – rechtliche Einordnung, Herausforderungen und Perspektiven
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 03 vom 12.01.2026, Seite 117

Die Bundesregierung hat am 6.8.2025 im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (“Tariftreuegesetz”) beschlossen, um einen Wettbewerbsvorteil nicht-tarifgebundener Unternehmen bei Vergaben des Bundes auszuschließen und die Tarifbindung zu fördern. Kritiker befürchten einen erheblichen Anstieg der Bürokratie, eine Verengung des Teilnehmerkreises bei öffentlichen Ausschreibungen sowie melden unions- und verfassungsrechtliche Bedenken an. Dieser Beitrag liefert einen Überblick über die Kernregelungen des Entwurfs, ordnet diesen in den unions- und verfassungsrechtlichen Rahmen ein und zeigt auf, mit welchen Instrumenten Unternehmen den rechtlichen und praktischen Herausforderungen begegnen können, um die Wettbewerbsfähigkeit bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge zu sichern.

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Datenschutz-Berater
KI-gestĂĽtzte Transkription von Videokonferenzen
Quelle: Datenschutz-Berater 2026 Heft 01 vom 13.01.2026, Seite 24

Die Transkription von Videokonferenzen zählt heute zu den verbreitetsten praktischen Anwendungsfeldern von KI‑Technologien in Unternehmen. Softwarelösungen erstellen nahezu in Echtzeit Mitschriften, strukturieren Inhalte, identifizieren Sprecherwechsel und ermöglichen eine bis vor wenigen Jahren unvorstellbare Effizienz in der Dokumentation. Für Unternehmen bedeutet dies erhebliche Vorteile, jedoch ergeben sich daraus auch datenschutz- sowie auch strafrechtliche Fragestellungen. Dieser Beitrag beleuchtet, wie eine KI-gestützte Transkription datenschutzrechtlich zulässig ausgestaltet werden kann, inwieweit die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO tragfähig ist und welche Rolle das für die strafrechtliche Befugnis spielt.

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Betriebs-Berater
Cybersicherheit als FĂĽhrungsaufgabe: Die BSI-Handreichung zur NIS-2-Schulungspflicht und ihre Bedeutung fĂĽr die betriebliche Organisation
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 03 vom 12.01.2026, Seite 74

Cybersicherheit ist mit der NIS-2-RL und dem neuen BSIG zur Führungsaufgabe geworden: § 38 Abs. 3 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen zu regelmäßigen Schulungen. Die BSI-Handreichung vom 30.9.2025 konkretisiert Inhalte, Intervalle und organisatorische Anforderungen und verankert IT-Sicherheit in Governance, Risikomanagement und Unternehmenskultur. Der Beitrag analysiert Rechtsgrundlagen, Umsetzungsbedarf und Haftungsfolgen – und zeigt: Cybersicherheit ist Kern verantwortungsvoller Unternehmensführung.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Klangvolle Namen und glänzende Leistungen – Rechtliche Rahmenbedingungen der Werbung mit Referenzkunden und -projekten
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2026 Heft 01 vom 23.12.2025, Seite 7

Die Werbung mit Referenzkunden und -projekten ist in vielen Branchen verbreitete Praxis. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Fragen, die sich aus der werblichen Nutzung der Namen von Kunden und der für diese erbrachten Leistungen aus dem Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, Namens- und Kennzeichenrecht, Urheber- und Designrecht, Recht am Bild der eigenen Sache, Geheimnisschutz- und Berufsrecht sowie Lauterkeitsrecht und Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergeben.

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Kommunikation & Recht
Der Einsatz personenbezogener Daten als Trainingsdaten fĂĽr KĂĽnstliche Intelligenz
Quelle: Kommunikation & Recht 2026 Heft 01 vom 06.01.2026, Seite 17

Digitale Innovationen im Bereich der Individualmobilität müssen sich in die bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen der DSGVO einfügen. Im Hinblick auf eine Sekundärnutzung erhobener personenbezogener Daten für die Entwicklung neuer Datenbestände im Rahmen von Big Data oder zum Training von Künstlicher Intelligenz stellen sich dabei erhebliche Fragen für die Zweckmäßigkeit der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Dabei steht die DSGVO jedoch nicht isoliert als regulatorisches Korsett, sondern wird auch flankiert durch die Durchsetzungs- und Schutzinstrumente des Wettbewerbsrechts.

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Lebensmittel Zeitung 2
Bundestag versucht einen Kniff
Quelle: Lebensmittel Zeitung 2 2026 Heft vom 09.01.2026, Seite 16

Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Berlin konkretisiert den Begriff „Nachhaltigkeitssiegel“

Bei der Umsetzung der „EmpCo-Richtlinie“ wendet der deutsche Gesetzgeber einen Kniff an. Er will die restriktiven EU-Umweltvorschriften 1:1 umsetzen, aber dennoch abmildern.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket?
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2026 Heft 01 vom 23.12.2025, Seite 15

Über den Hebel des Lauterkeitsrechts erreichen zunehmend Fragen des Telekommunikationskundenschutzrechts die Zivilgerichte. Das betraf zuletzt insbesondere auch die Ende 2021 neu geschaffenen Vorgaben für sog. Vertragszusammenfassungen im Vorfeld eines Vertragsschlusses. Hier wird vor allem darum gestritten, inwieweit diese Anforderungen bei sog. Angebotspaketen zu berücksichtigen sind, also bei der Bündelung eines Internetzugangs- oder Sprachtelefondiensts mit weiteren Diensten und/oder Endgeräten. Solche Paketverträge sind in der Praxis von erheblicher Bedeutung. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München bewegt sich insoweit nicht nur in bereits bekannten Bahnen, sondern setzt auch neue Akzente. Darüber hinaus trifft sie eine potentiell weitreichende Aussage zum Verhältnis von Lauterkeits- und Telekommunikationsrecht.

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