Liebe Leserinnen und Leser,

in einem wirtschaftlichen Umfeld, das von ständigem Wandel, regulatorischen Neuerungen und wachsendem Wettbewerbsdruck geprägt ist, sind fundierte rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen bedeutsamer denn je.
Für Führungskräfte und Entscheider in Unternehmen ist BB IN-HOUSE UPDATE ein digitales exklusives MUST HAVE, das relevante Einblicke in aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft gibt.
BB IN-HOUSE UPDATE bietet 14-tägig ausgewählte unternehmensrelevante Beiträge aus unseren Rechtspublikationen gepaart mit Wirtschafts-News aus den Kernpublikationen der dfv Mediengruppe.
Viel VergnĂĽgen bei der LektĂĽre,

Ihre Marion Gertzen, BB IN-HOUSE

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Betriebs-Berater
Aufsichtsrat und Vorstand sollten sich mehr mit der KI-Zukunft beschäftigen – Oder: Wer im Board keine Visionen hat, sollte zum Arzt gehen!
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 20 vom 11.05.2026, Seite I

Erinnern Sie sich noch an Blockchain? Ja genau, der Hype vor bald zehn Jahren. Es ging um dezentrale, fälschungssichere Datenbanken zur sicheren digitalen Prozession von Transaktionen, in chronologischen Blöcken speichert. Nach einer Phase übertriebener Erwartungen, auch im Kontext der “hippen” Krypto-Währungen, orientiert sich die Entwicklung nun noch immer an konkreten Einsatzmöglichkeiten, …

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Betriebs-Berater
Die Sicherstellung von Arbeitskräften in Krisenzeiten aus unternehmerischer Perspektive
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 21 vom 18.05.2026, Seite 1204

Angesichts der aktuellen geopolitischen Spannungen sind Maßnahmen zur Krisenvorsorge im Spannungs- und Verteidigungsfall in das Bewusstsein vieler Unternehmen gerückt. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Sicherung von Liefer- und Absatzketten und resilienter Organisationsabläufe, sondern auch für die Sicherstellung des Personalbedarfs. An Letzterem setzt das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) aus dem Jahr 1968 (Arbeitssicherstellungsgesetz vom 9.7.1968 (BGBl. I, 787), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 370)) an, das je nach Krisenrelevanz des Unternehmens die Sicherstellung des eigenen Arbeitskräftebedarfs, aber auch die Beschränkung der unternehmerischen Freiheiten und den Abzug von Arbeitskräften zugunsten krisen- und versorgungsrelevanter Unternehmen ermöglicht. Der vorliegende Aufsatz untersucht vor diesem Hintergrund die Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume für Arbeitgeber, um vor und in Spannungs- oder Verteidigungsfällen personelle Engpässe zu vermeiden und Betriebsabläufe zu sichern.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
„Greenwashing“ nach dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2026 Heft 06 vom 21.05.2026, Seite 693

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG hat der Gesetzgeber die Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825 („EmpCo-RL“) umgesetzt und dadurch die rechtlichen Hürden für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („Green Claims“) deutlich erhöht. Der Beitrag arbeitet die neuen Begriffsbestimmungen (§ 2 Abs. 2 UWG n. F.), die Konkretisierung der Irreführungstatbestände (§ 5 UWG Abs. 3 n. F.), die Transparenzpflichten für Produktvergleichsdienste (§ 5b Abs. 3a UWG n. F.) sowie die ausgeweitete „Schwarze Liste“ (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG n. F.) systematisch auf.

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Datenschutz-Berater
Neues Jahr, neue Tätigkeitsberichte – Kurioses aus den Jahresberichten der Aufsichtsbehörden
Quelle: Datenschutz-Berater 2026 Heft 05 vom 08.05.2026, Seite 138

In den ersten Monaten eines jeden Jahres veröffentlichen die Datenschutzbehörden ihre Jahresberichte für das vorherige Berichtsjahr. Die Aussagen, Empfehlungen und Inhalte der Berichte sind für die Praxis extrem relevante Quellen. Neben Themen, die für uns Datenschutzpraktiker gut verwertbar sind, berichten die Aufsichtsbehörden hier und da aber auch über Beschwerden oder Anfragen, bei denen man sich ein Lächeln oder ungläubiges Staunen nicht verkneifen kann. Nachfolgend habe ich Ihnen einige dieser Highlights zusammengefasst und hoffe, dass auch Sie beim Lesen das ein oder andere Mal Ihre Freude nicht verbergen können.

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Compliance-Berater
KI-Kompetenzentwicklung als Basis von KI-Compliance – Grundlagen
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 06 vom 13.05.2026, Seite 208

Mit der „Digital Omnibus“- Regulierung vom 29. 11. 2025 will die EU-Kommission auch Art. 4 der KI-VO ändern und die dort geregelte Pflicht von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz modifizieren. Nach einer Vorstellung der geplanten Änderung in der Einführung (I.) erläutern die Autoren in diesem Beitrag die Bedeutung der KI-Kompetenz für eine effektive KI-Compliance-Organisation (II.). Anschließend werden die Verantwortung der Geschäftsleitung für die Organisation von KI-Kompetenz im Unternehmen und Haftungsrisiken bei deren unzureichender Sicherstellung aufgezeigt (III.). In einem Folgebeitrag (erscheint in CB 8/2026) werden Empfehlungen zur Entwicklung von KI-Kompetenz im Rahmen eines KI-Compliance-Systems gegeben.

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Compliance-Berater
Mehr Vertrauen – weniger Bürokratie
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 06 vom 13.05.2026, Seite I

Die Politik steht unter Druck: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen verlangen schnellere, digitale und bürgerfreundlichere Entscheidungen – bei gleichzeitig knappen Ressourcen. Vor allem aber erwarten sie, dass der Dschungel an Vorschriften, mit denen sie konfrontiert sind, gelichtet wird. Nach einer Umfrage des ifo Instituts 2025 sehen knapp 40 Prozent der Unternehmen die Entschlackung der Bürokratie als wichtigstes Themenfeld für die aktuelle Legislaturperiode im Bund.…

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Betriebs-Berater
Auskunft zum Entgelt: Ab dem 7.6.2026 wird umgesetzt – auch ohne deutsches Gesetz
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 21 vom 18.05.2026, Seite I

Mit Ablauf des 7.6.2026 wird die Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970, im Folgenden: ETRL) wirksam. Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt Ende April 2026 nicht vor und wird bis zum Stichtag voraussichtlich nicht mehr verabschiedet. Die häufig gestellte Folgerung, dann sei eben nichts zu tun, geht fehl. Nationale Gerichte haben das geltende Recht ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist richtlinienkonform auszulegen; gegenüber öffentlichen Arbeitgebern können hinreichend bestimmte Vorgaben unmittelbar wirksam werden; und faktisch werden Beschäftigte ihre Auskunftsbegehren ab Tag eins stellen. …

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Betriebs-Berater
Einbeziehung des Schutzes vor sexueller Belästigung in den zivilrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 20 vom 11.05.2026, Seite 1141

Die Politik ist sich einig: Der Schutz vor Diskriminierungen im AGG muss ausgeweitet werden. Ein Referentenentwurf zur Anpassung des AGG wurde nun vorgelegt. Auch der Schutz vor sexueller Belästigung im AGG soll hiermit angepasst und ausgeweitet werden. Die Regelung der sexuellen Belästigung im AGG war dabei schon immer systemfremd und schwierig einzuordnen. Und auch die vorgeschlagene Änderung ist weder durch Schutzlücken im nationalen Recht, noch durch Umsetzungsdefizite im europäischen Recht angezeigt.

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Datenschutz-Berater
Der Mitarbeiterexzess – Ursachen und Folgen
Quelle: Datenschutz-Berater 2026 Heft 05 vom 08.05.2026, Seite 141

Sowohl die Aufsichtsbehörden als auch die Gerichte haben sich zunehmend mit der rechtlichen Einordnung von eigenwilligen Handlungen von Beschäftigten zu befassen. Wenn einzelne Mitarbeiter entgegen verbindlichen Anweisungen bzw. Richtlinien des Arbeitgebers aus persönlichen Gründen Einsicht auf Systeme wie z. B. das Krankenhausinformationssystem oder Akten nehmen, drängt sich der sog. Mitarbeiterexzess auf. Spätestens dann wäre zu prüfen, ob dieser Zugriff, womöglich aus reiner Neugier eine Datenschutzverletzung begründet – und welche Konsequenzen dies haben könnte. Vor allem aber stellt sich die Frage: Wer ist hierfür verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts?

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