Bei grenzüberschreitenden Abfalltransporten, d. h. sowohl dem Transport zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) als auch beim Import in und Export aus der EU, sind nunmehr – nach zweijährigem Übergangszeitraum – die neuen Vorgaben der novellierten Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.4.2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Amtsblatt der EU Reihe L vom 30.4.2024) zu beachten. Die teilweise strengen Vorgaben stellen betroffene Unternehmen der Abfallindustrie bzw. Kreislaufwirtschaft vor neue Herausforderungen.
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