Der EuGH hat erstmals die Tür zum Missbrauchseinwand bei Erstauskunftsanträgen eröffnet. Er bestätigt aber zugleich die Möglichkeit eines Schadenersatzanspruchs bei fehlerhafter Bearbeitung. Flankierend diskutiert die EU-Kommission im Digital Omnibus-Paket Anpassungen, die diese Grenzen kodifizieren könnten. Verantwortliche stehen damit vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen Auskunftsersuchen rechtssicher erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich vernünftig steuern, ohne ihre Verteidigungsspielräume vorschnell aufzugeben. Der Beitrag ordnet die aktuellen Entwicklungen ein, beleuchtet die zentralen Best-Practice-Schritte und widmet sich vor allem den strategischen Erwägungen, die in der täglichen Bearbeitungspraxis den entscheidenden Unterschied machen.
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