In den vergangenen Jahren sorgte das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für gewisse Diskussionen im rechtspolitischen und wirtschaftlichen Bereich. Zwar verfolgt das HinSchG wichtige und schützenswerte Ziele, allerdings sind die Regelungen wenig praxistauglich und für die Erreichung der Ziele nicht geeignet. Überdies werden Unternehmen umfangreiche und vor allem kleinteilige Pflichten auferlegt, die weder Unternehmen, Mitarbeitern noch Hinweisgebern von Nutzen sind. Anlass genug, zu hinterfragen, wie das HinSchG von den Adressaten, also vor allem der mittelständischen Wirtschaft, wahrgenommen wird. Dazu wurde von PRO HONORE e. V. mit Unterstützung des Instituts für Compliance im Mittelstand sowie der Handelskammer Hamburg und der Versammlung Ehrbarer Kaufleute zu Hamburg e. V. eine Studie durchgeführt, mit der untersucht werden sollte, welche Auswirkungen das HinSchG auf das Geschäft von mittelständischen Unternehmen hat, wie Unternehmen das HinSchG im Hinblick auf Praxistauglichkeit und Wirksamkeit einschätzen und ob es von diesen Unternehmen als insgesamt förderlich oder als eine Belastung empfunden wird. Besonders interessant sind die individuellen Anmerkungen der Befragten.
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