Prof. Dr. Jürgen Ensthaler und Tassilo Elsberger, Berlin, Nürnberg
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Mit Ablauf des 31.12.2021 ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) außer Kraft getreten. Seitdem steht Deutschland nahezu allein unter den großen Industrienationen ohne entsprechenden Abkommensschutz gegenüber den VAE da. Die VAE haben mittlerweile mit 142 Staaten weltweit, darunter nahezu alle europäischen Nachbarstaaten Deutschlands, …
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Vor der Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ist eine Analyse insbesondere aus gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Sicht ratsam. Dieser Beitrag soll einen allgemeinen Überblick über wesentliche Aspekte geben.
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Der Begriff vom „Innovationshindernis“ (barrier to innovation) zählt zum Standardvokabular der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Innovationsforschung. Allzu oft liegt das Hindernis in einem der Innovation bzw. ihrer Entwicklung entgegenstehenden rechtlich-regulatorischen Rahmen. Einschlägige Regelungen sind zahlreich, komplex, aufwändig in der Befolgung oder ziehen (zu) hohe Kosten nach sich. …
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Die Betriebsaufspaltung zählt zu den typischen und häufig eingesetzten Gestaltungsmitteln des deutschen Steuerrechts, sie birgt aber auch erhebliche steuerliche Risiken. Besonders problematisch ist der Wegfall der personellen oder sachlichen Verflechtung, der regelmäßig zur Realisation der stillen Reserven im Besitz- und im Betriebsunternehmen führt. Dies kann zu hohen Steuerbelastungen und damit existenzbedrohenden Situationen für Unternehmen führen. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen, zeigt aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung des BFH auf und bietet einen systematischen Überblick über Gestaltungsoptionen, um die ungewollten steuerlichen Folgen der Beendigung einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Im Fokus stehen praxisnahe Strategien zur Absicherung bestehender Strukturen und zur steuerneutralen Auflösung der Betriebsaufspaltung. Zielgruppe dieses Beitrags sind insbesondere steuerberatende Berufe und Unternehmensjuristen mit Schwerpunkt auf Umstrukturierungen und Nachfolgeplanung.
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Für die Zulässigkeit von Zugriffen auf Mitarbeiter-E-Mails ist die Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses höchst relevant. In der Vergangenheit wurden Arbeitgeber oft als Telekommunikationsanbieter eingestuft, wenn eine private Nutzung erlaubt war. Seit der Neuregelung der relevanten Vorgaben im Jahr 2021 vertreten die Aufsichtsbehörden zunehmend, dass das Fernmeldegeheimnis nicht greift. Auch die Bundesnetzagentur lehnt diese Einordnung in einem neuen Papier mit überzeugenden Argumenten ab.
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Der vorliegende Beitrag untersucht den Fall des mittelständischen Unternehmens Fasana GmbH, das im Mai 2025 infolge eines schwerwiegenden Ransomware-Angriffs innerhalb weniger Wochen Insolvenz anmelden musste. Der Fall gilt als exemplarisch für die gravierenden Folgen unzureichender Cyberresilienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und verdeutlicht die multidimensionalen Risiken digitaler Angriffe. Ziel des Beitrags ist eine ganzheitliche Analyse des Vorfalls unter technischen, organisatorischen, forensischen und rechtlichen Gesichtspunkten. Auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen und branchenspezifischer Sekundärliteratur wird der Angriff rekonstruiert und systematisch auf Schwachstellen in der IT-Sicherheitsarchitektur, im Governance-Modell sowie im Notfallmanagement untersucht.
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Neuartige Technologien, insbesondere die Vernetzung von künstlicher Intelligenz (KI) mit Produkten verändern die Produktlandschaft grundlegend. Eine verantwortungsvolle Nutzung dieser Systeme erfordert eine umfassende Zugänglichkeit der produktsicherheitsrechtlichen Begleitdokumentationen. Dabei gewinnen digitale Instruktionen unter regulatorischen, ökologischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten zunehmend an Bedeutung. Unternehmen sind durch neue regulatorische Anforderungen wie die Maschinenverordnung, die Vorgaben zum digitalen Produktpass sowie der KI-Verordnung einem zunehmenden Handlungsdruck ausgesetzt. Dieser Beitrag skizziert die zentralen Anforderungen an die Bereitstellung von Instruktionen und zeigt praktische Gestaltungsspielräume auf.
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Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 begründet eine umfassende “Jedermannspflicht” zur Meldung sanktionsrelevanter Informationen im Rahmen der EU-Sanktionen gegen Russland. Der Beitrag untersucht, inwieweit diese Pflicht auch unternehmensinterne Vorgänge erfasst und welche Grenzen – insbesondere durch die Selbstbelastungsfreiheit und das Anwaltsprivileg – bestehen. Da weder Unternehmen noch Syndikusrechtsanwälte umfassend privilegiert sind, entsteht ein Spannungsfeld zwischen der Jedermannspflicht und interner Selbstkontrolle. Handlungsempfehlungen zeigen, wie Unternehmen und Mitarbeiter Meldepflichten, Selbstanzeige und fehlenden Hinweisgeberschutz pragmatisch berücksichtigen können.
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Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es, den Erstellern der Jahresabschlüsse bei der Rechnungslegung für Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer unterstützende Informationen zur Wahl der Bewertungsparameter im Euroraum zum Jahresende 2025 zur Verfügung zu stellen sowie über aktuelle Entwicklungen bei den Rechnungslegungsstandards in diesem Bereich zu informieren.
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