Betriebs-Berater
Personenmehrheiten auf Verkäuferseite beim Unternehmenskauf – Besonderheiten und Regelungsbedarf
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 18 vom 27.04.2026, Seite 973

Die Beteiligung mehrerer Personen – als Verkäufer oder in sonstiger Weise – auf Verkäuferseite eines Unternehmenskaufvertrags bringt gewisse Modifikationen der üblichen Regelungskomplexe und zusätzlichen Regelungsbedarf mit sich. Insbesondere hat der einzelne von mehreren beteiligten Verkäufern regelmäßig ein Interesse daran, seine Haftung so weit wie möglich auf seine eigenen Leistungen, Erklärungen und Handlungen sowie seine eigene Kenntnis von Umständen im Rahmen der Transaktion zu begrenzen und gerade nicht für das Verhalten von Mitverkäufern einzustehen.

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Recht der internationalen Wirtschaft
Global Mobility – Herausforderungen für Unternehmen
Quelle: Recht der internationalen Wirtschaft 2026 Heft 05 vom 30.04.2026, Seite I

Global Mobility ist längst mehr als die Organisation von Entsendungen oder die Rekrutierung von ausländischen Fachkräften. In unserer vernetzten Weltwirtschaft, in der Unternehmen grenzüberschreitend rekrutieren und Mitarbeitende international einsetzen, wird die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum entscheidenden Steuerungs- und Risikofaktor. Wer die Anforderungen des Arbeits-, …

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Betriebs-Berater
BB-Rechtsprechungsreport zur betrieblichen Altersversorgung 2025/2026
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 19 vom 04.05.2026, Seite 1075

Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat durch seine Rechtsprechung im aktuellen Berichtszeitraum (April 2025 bis März 2026) das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung weiterentwickelt. Schwerpunkte lagen dabei auf Fragen der tariflichen Abweichungsmöglichkeiten vom gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG), zur Gleichbehandlung bzw. Diskriminierung (zur Nichtberücksichtigung von Erziehungszeiten für die Leistungshöhe) sowie der Anrechenbarkeit fiktiver anderweitiger Leistungen bei Gesamtversorgungszusagen. Präzisiert hat das BAG seine Rechtsprechung zur Anpassungsprüfung laufender Leistungen, insbesondere im Hinblick auf den Entfall der Anpassungsprüfungspflicht bei Pensionskassen, die Begrenzung auf 1 %-Anpassung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG) unter Berücksichtigung der Übergangsregelung § 30c Abs. 1 BetrAVG und den gesetzlichen Insolvenzschutz bei Übernahme von Zusagen.

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Betriebs-Berater
Bevorzugte Beschäftigung von Aktivrentnern: Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 18 vom 27.04.2026, Seite 1013

Die am 1.1.2026 eingeführte Aktivrente bedarf der betrieblichen Umsetzung. Nur Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden, können in den Genuss der Steuerbefreiung von monatlich 2 000 Euro kommen. Diese Weiterbeschäftigung kann mit den Interessen jüngerer Arbeitnehmer kollidieren. Blockiert der Aktivrentner seinen bisherigen Arbeitsplatz, kann sich die Beförderung eines jüngeren Arbeitnehmers um Jahre verzögern. Stehen betriebsbedingte Kündigungen an, kann die Verschonung des Aktivrentners zur Kündigung jüngerer Arbeitnehmer führen. Soll der Aktivrentner erst eingestellt werden, können jüngere Bewerber um den Arbeitsplatz das Nachsehen haben. In solchen Situationen stößt die Weiterbeschäftigung der Aktivrentner auf das Verbot der Ungleichbehandlung der jüngeren Arbeitnehmer. Zu fragen ist, ob diese unterschiedliche Behandlung nach § 10 AGG ausnahmsweise gerechtfertigt ist und ob sich die Hintansetzung der Jüngeren in der Sozialauswahl nach dem gemäß § 2 Abs. 4 AGG anwendbaren § 1 Abs. 3 KSchG rechtfertigen lässt. Diesen Fragen geht der nachfolgende Beitrag nach.

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Betriebs-Berater
Novelle des Außenwirtschaftsrechts: Neue strafrechtliche Risiken für Unternehmen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 17 vom 20.04.2026, Seite 899

Mit dem am 6.2.2026 in Kraft getretenen Sanktionsgesetz hat der Gesetzgeber das Außenwirtschaftsstrafrecht grundlegend verschärft. Der Beitrag richtet sich an Compliance-Verantwortliche, Geschäftsleiter und Exportkontrollbeauftragte, die ihre Sanktions-Compliance an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Zunächst werden die wesentlichen Neuregelungen erläutert, darunter die Erweiterung der Straftatbestände auf Finanzsanktionsverstöße, Investitionsverbote und sektorale Transaktionsverbote sowie die Strafbewehrung bereits bei Leichtfertigkeit im Dual-Use-Bereich. Ferner wird der Wegfall der 48-Stunden-Schonfrist, die Vervierfachung der Bußgeldhöchstbeträge auf 40 Mio. Euro und die erweiterten Meldepflichten beleuchtet. Abschließend werden konkrete Handlungsfelder zur Risikominimierung aufgezeigt, etwa zur Compliance-Organisation, Güterklassifizierung und Due Diligence bei Geschäftspartnern.

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Compliance-Berater
1456, six-seven?
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 05 vom 16.04.2026, Seite I

Von klassischer ABC-Compliance über Datenschutz zu ESG und Cyberresilienz: Compliance ist das mehr oder minder freundliche Gesicht nicht enden wollender Bürokratisierung und Regulierung. Wenn die Business-Seite die erste Verteidigungslinie gegen Verstöße im Unternehmen ist, dann spielt die Compliance-Funktion eben diese Rolle, wenn es neu zu beachtende Vorschriften gibt. …

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Datenschutz-Berater
KI-Agenten im E-Commerce: Ein früher Blick auf datenschutzrechtliche Herausforderungen
Quelle: Datenschutz-Berater 2026 Heft 04 vom 10.04.2026, Seite 110

Onlineshops könnten sich schon bald für KI-gestützte Agenten öffnen, die eigenständig Produkte suchen, Preise vergleichen und Bestellungen abschließen sollen. Nicht mehr der Mensch navigiert den Shop, sondern eine Softwareroutine in seinem Auftrag. Das Versprechen ist groß: Beide Seiten sollen profitieren. Käufern werden Bequemlichkeit und Preistransparenz versprochen, Anbieter von Shopsystemen testen bereits entsprechende Schnittstellen und Shopbetreiber erhoffen sich Reichweite, neue Kunden. Die datenschutzrechtlichen Folgen preist bislang keine Seite ein. Dieser Beitrag skizziert sie.

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Betriebs-Berater
Entgelttransparenz 2.0: Von der arbeitsrechtlichen Pflicht zum strategischen Transformationsprojekt
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 17 vom 20.04.2026, Seite 948

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (EUPTD) markiert einen grundlegenden Wandel des Entgeltgleichheitsrechts. Sie stärkt nicht nur individuelle Auskunfts- und Durchsetzungsrechte, sondern verpflichtet Unternehmen, ihre Entgeltsysteme strukturell, prozessual und organisatorisch diskriminierungsfrei auszugestalten. Ihre Implementierung ist ein Transformations-, Compliance- und Governance-Projekt – auch bevor das deutsche Umsetzungsgesetz verabschiedet ist. Wer das versteht, verschafft sich einen Vorsprung: Compliance-Risiken werden beherrschbar, interne Konflikte reduziert und spätere Umsetzungsschritte effizienter. Kernfragen wie Projektarchitektur, Verantwortungszuweisung und strategische Einbindung von Arbeitnehmervertretungen sind dabei für den Projekterfolg entscheidend. Der Beitrag strukturiert die Umsetzung als mehrstufiges Transformationsprojekt und gibt konkrete Orientierung zu Projektarchitektur, Stakeholder-Management, Ressourcenbedarf und zeitlichem Ablauf.

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Logistik & Recht
Digitale Macht oder unternehmerische Ohnmacht? IT-Strategien im geopolitischen Wettbewerb
Quelle: Logistik & Recht 2026 Heft 01 vom 18.03.2026, Seite 6

Über Jahrzehnte hinweg galt Informationstechnologie als neutrale Infrastruktur der Globalisierung. Software, Netzwerke und digitale Plattformen wurden primär als Effizienztreiber verstanden – als Werkzeuge zur Beschleunigung von Handel, Kommunikation und Innovation. Für Unternehmen war IT eine Frage der Leistungsfähigkeit, selten eine Frage der strategischen Verwundbarkeit. Diese Sichtweise ist heute nicht mehr haltbar. In einer zunehmend fragmentierten Weltordnung ist IT zu einem zentralen Instrument geopolitischer Macht geworden. Wer digitale Infrastrukturen kontrolliert, kontrolliert Daten, Prozesse und im Zweifel physische Abläufe. Für international tätige Unternehmen, insbesondere in der Logistik und bei kritischen Infrastrukturen, ist diese Entwicklung von grundlegender Bedeutung.

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Betriebs-Berater
Ehegattensplitting abschaffen – eine gute Idee?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 17 vom 20.04.2026, Seite I

Seit 1958 gehört das Ehegattensplitting zu den zentralen Elementen des deutschen Einkommensteuerrechts. Das Ehegattensplitting verhindert, dass bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten diese stärker durch Einkommensteuer belastet werden als Alleinstehende. Die Einkünfte werden zunächst getrennt ermittelt, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen. …

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