Betriebs-Berater
Effektiver Schutz von Know-how und GeschĂ€ftsgeheimnissen ĂŒber das Ende des ArbeitsverhĂ€ltnisses hinaus
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 40 vom 29.09.2025, Seite 2292

Know-how und GeschÀftsgeheimnisse sind hÀufig wichtiges Asset und Abgrenzungsmerkmal eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Konkurrenten, teilweise sogar das einzige relevante Intellectual Property Asset.
Das relevante Wissen kann nicht ĂŒber eine Registrierung in Anspruch genommen werden, sondern befindet sich vielfach vorrangig in den Köpfen bestimmter SchlĂŒsselmitarbeiter. Der Schutz dieser Informationen kann im laufenden ArbeitsverhĂ€ltnis ĂŒber die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten und die Vereinbarung entsprechender Verschwiegenheitsklauseln regelmĂ€ĂŸig gewĂ€hrleistet werden.
Deutlich schwieriger gestaltet sich der Schutz von Know-how und GeschĂ€ftsgeheimnissen hingegen, sobald ein SchlĂŒsselmitarbeiter den Betrieb verlĂ€sst. In dieser Situation stellt sich regelmĂ€ĂŸig die Frage, welche Instrumente dem Arbeitgeber zur VerfĂŒgung stehen, um Know-how und GeschĂ€ftsgeheimnisse effektiv gegen den Zugriff des Wettbewerbers ĂŒber den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu schĂŒtzen.

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Compliance-Berater
Large Concept Models und die Bedeutung fĂŒr Legal-KI und Compliance
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 10 vom 18.09.2025, Seite 365

Die Entwicklung KĂŒnstlicher Intelligenz (KI) im Rechtsbereich verlĂ€uft nicht in gemĂ€chlichen Schritten, sondern in SprĂŒngen. Noch vor wenigen Jahren sprachen alle ĂŒber Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Heute steigern diese Systeme ihre LeistungsfĂ€higkeit so schnell, dass Fachleute von einer „KapazitĂ€tsverdopplung pro Quartal“ sprechen. Mit den sogenannten Large Concept Models (LCMs) beginnt nun eine neue Phase: WĂ€hrend LLMs Wörter und Satzteile wie Perlen an einer Kette aneinanderreihen, arbeiten LCMs mit ganzen Bedeutungsblöcken. Semantische Einheiten, die wie fertige Gedankenpakete daherkommen. Das verĂ€ndert die Spielregeln: Stellen Sie sich vor, Sie lesen den Entwurf einer EU-Verordnung. Noch bevor Sie den Text ganz durchgearbeitet haben, meldet Ihr System: „Achtung! Der neue ‚Sorgfaltspflicht‘-Tatbestand kollidiert mit Ihren internen Lieferketten-Regelungen.“ Dabei taucht das Wort „Lieferkette“ im Gesetz gar nicht auf. Ein LCM erkennt den inhaltlichen Zusammenhang trotzdem. Ein LLM könnte das nicht. FĂŒr die Compliance-Praxis ist das auch kein theoretischer Luxus. Es geht vielmehr um die FĂ€higkeit, Rechtsgedanken zu erkennen, zu vergleichen und in Beziehung zu setzen, statt sich allein auf sprachliche Muster zu verlassen.

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Recht Automobil Wirtschaft
Offenlegung und Geheimnisschutz – Ausblick auf die zu erwartende Umsetzung der neuen Produkthaftungsrichtlinie
Quelle: Recht Automobil Wirtschaft 2025 Heft 02 vom 18.09.2025, Seite 135

Am 9. 12. 2024 ist die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU in Kraft getreten. Diese beinhaltet teils erhebliche VerschĂ€rfungen des gegenwĂ€rtigen Haftungsregimes, auf welche sich (potentiell) betroffene Unternehmen frĂŒhzeitig vorbereiten sollten. Zu den entsprechenden HaftungsverschĂ€rfungen gehört insbesondere auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Offenlegung von Beweismitteln bestehen kann. Dieser Beitrag soll als Orientierung dafĂŒr dienen, was bei der Umsetzung dieser Offenlegungspflichten ins deutsche Recht zu erwarten ist.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Zur Abgrenzung neutraler journalistischer Äußerungen und Konkurrentenwerbung
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 10 vom 25.09.2025, Seite 1268

Die Grenzen zwischen zulĂ€ssigen öffentlichen Äußerungen und wettbewerbsrechtlich relevanten, weil unzulĂ€ssigen Behauptungen entziehen sich regelmĂ€ĂŸig einer schematischen Einordnung. Die Abgrenzung zwischen klassischen Ă€ußerungsrechtlichen AnsprĂŒchen und solchen aus UWG bedarf daher einer detaillierten PrĂŒfung der jeweiligen Voraussetzungen anhand der UmstĂ€nde des konkreten Einzelfalls. Diese bereitet regelmĂ€ĂŸig besondere Schwierigkeiten, sobald sich nicht mehr nur zwei vermeintliche Konkurrenten gegenĂŒberstehen, sondern Handlungen Dritter dazwischentreten. In seinem Urteil vom 11.06.2025 zum Az. 4 U 50/25 befasst sich das OLG Stuttgart mit ebenjener Konstellation und prĂŒft dabei instruktiv die Voraussetzungen des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs bei vergleichender Werbung.

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Recht der internationalen Wirtschaft
Update aus der Praxis: Aktuelle Entwicklungen zu verfahrensbeendenden Vereinbarungen im Unternehmensstrafrecht in Europa
Quelle: Recht der internationalen Wirtschaft 2025 Heft 09 vom 05.09.2025, Seite 549

Im Rahmen der RIW-Reihe “Update aus der Praxis” beleuchten Kristina Weiler und Dr. Nicholas Schoch, RechtsanwĂ€lte der SozietĂ€t Freshfields in Hamburg und Frankfurt a. M., gemeinsam mit Kollegen alle zwei Monate die neuesten Praxisentwicklungen des europĂ€ischen und internationalen Wirtschafts- und Prozessrechts. Dabei greifen sie auf ihre umfangreiche Beratungspraxis in den Bereichen Litigation & Arbitration sowie Investigations, Compliance und Risk & Crisis Management zurĂŒck und bewerten die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Unternehmen und Berater.

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Betriebs-Berater
Neues IT-Sicherheitsrecht in Deutschland: Nach Slalomfahrt auf der Zielgeraden!
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 39 vom 22.09.2025, Seite I

Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) sollte spĂ€testens bis 17.10.2024 ein neues IT-Sicherheitsrecht fĂŒr rund 30 000 Unternehmen in Deutschland gelten. Die Umsetzung ins nationale Recht ist bis heute nicht geschafft. Aber: Wir sind auf die Zielgerade eingebogen. Ende Juli 2025 hat das BMI den Regierungsentwurf veröffentlicht (BMI, Meldung vom 24.7.2025), 


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Compliance-Berater
Studie zu den Auswirkungen des HinSchG auf die mittelstÀndische Wirtschaft
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 10 vom 18.09.2025, Seite 382

In den vergangenen Jahren sorgte das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fĂŒr gewisse Diskussionen im rechtspolitischen und wirtschaftlichen Bereich. Zwar verfolgt das HinSchG wichtige und schĂŒtzenswerte Ziele, allerdings sind die Regelungen wenig praxistauglich und fĂŒr die Erreichung der Ziele nicht geeignet. Überdies werden Unternehmen umfangreiche und vor allem kleinteilige Pflichten auferlegt, die weder Unternehmen, Mitarbeitern noch Hinweisgebern von Nutzen sind. Anlass genug, zu hinterfragen, wie das HinSchG von den Adressaten, also vor allem der mittelstĂ€ndischen Wirtschaft, wahrgenommen wird. Dazu wurde von PRO HONORE e. V. mit UnterstĂŒtzung des Instituts fĂŒr Compliance im Mittelstand sowie der Handelskammer Hamburg und der Versammlung Ehrbarer Kaufleute zu Hamburg e. V. eine Studie durchgefĂŒhrt, mit der untersucht werden sollte, welche Auswirkungen das HinSchG auf das GeschĂ€ft von mittelstĂ€ndischen Unternehmen hat, wie Unternehmen das HinSchG im Hinblick auf Praxistauglichkeit und Wirksamkeit einschĂ€tzen und ob es von diesen Unternehmen als insgesamt förderlich oder als eine Belastung empfunden wird. Besonders interessant sind die individuellen Anmerkungen der Befragten.

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