Die Fälle Illumina/Grail, Towercast und Nvidia/Run:AI, neue Call-in-Rechte in Mitgliedstaaten, die Rechtsprechung des BGH i. S. Meta/Kustomer zur Auslegung der Transaktionswertschwelle des § 35 Abs. 1a GWB und die im Zuge der 11. GWB-Novelle in Kraft getretene Regelung des § 32f Abs. 2 GWB zeigen, dass die (formelle) Fusionskontrolle das Mittel der Wahl ist, um aktuellen kartellrechtlichen Problemen Herr zu werden – um mit Killeracquisitions, Aquihires und der Vermachtung digitaler wie regionaler Märkte nur ein paar der zu adressierenden Fallkonstellationen zu nennen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den jüngsten deutschen “Lösungsansatz” – die Regelung des § 32f Abs. 2 GWB – im Kontext internationaler Bemühungen um eine Erweiterung der formellen Fusionskontrolle.
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