Nahezu geräuschlos wurde die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates (nachfolgend: Richtlinie) verabschiedet. Ein Kernelement der Richtlinie sind neue Offenlegungs- und Vermutungsregeln zur Korrektur von Informationsasymmetrien. Der am 11.9.2025 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (nachfolgend: Ref-E) setzt diese Neuerungen um und gibt Anlass zu einer ersten Auswertung und Einordnung der relevanten Vorschriften des Entwurfes zum Produkthaftungsgesetz (nachfolgend: ProdHaftG-E).
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