Wettbewerb in Recht und Praxis
Unterlassungsanspruch und immaterieller Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2026 Heft 02 vom 22.01.2026, Seite 137

In der Sache „IP/Quirin Privatbank“ hatte der EuGH zum wiederholten Mal Gelegenheit, sich zu Fragen des immateriellen Schadensersatzes bei DSGVO-Verstößen nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu äußern (nachfolgend unter III.). Leider ist die zentrale Frage, was immaterielle Schäden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO eigentlich sind, auch weiterhin weitestgehend offen. Weiterführend sind dagegen die Ausführungen zum Unterlassungsanspruch (nachfolgend unter II.).

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Klangvolle Namen und glänzende Leistungen – Rechtliche Rahmenbedingungen der Werbung mit Referenzkunden und -projekten
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2026 Heft 01 vom 23.12.2025, Seite 7

Die Werbung mit Referenzkunden und -projekten ist in vielen Branchen verbreitete Praxis. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Fragen, die sich aus der werblichen Nutzung der Namen von Kunden und der für diese erbrachten Leistungen aus dem Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, Namens- und Kennzeichenrecht, Urheber- und Designrecht, Recht am Bild der eigenen Sache, Geheimnisschutz- und Berufsrecht sowie Lauterkeitsrecht und Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergeben.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket?
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2026 Heft 01 vom 23.12.2025, Seite 15

Über den Hebel des Lauterkeitsrechts erreichen zunehmend Fragen des Telekommunikationskundenschutzrechts die Zivilgerichte. Das betraf zuletzt insbesondere auch die Ende 2021 neu geschaffenen Vorgaben für sog. Vertragszusammenfassungen im Vorfeld eines Vertragsschlusses. Hier wird vor allem darum gestritten, inwieweit diese Anforderungen bei sog. Angebotspaketen zu berücksichtigen sind, also bei der Bündelung eines Internetzugangs- oder Sprachtelefondiensts mit weiteren Diensten und/oder Endgeräten. Solche Paketverträge sind in der Praxis von erheblicher Bedeutung. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München bewegt sich insoweit nicht nur in bereits bekannten Bahnen, sondern setzt auch neue Akzente. Darüber hinaus trifft sie eine potentiell weitreichende Aussage zum Verhältnis von Lauterkeits- und Telekommunikationsrecht.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Die DSGVO als Marktverhaltensregel (§ 3a UWG) – Eine Chance für europäische KI-Anbieter?
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 12 vom 20.11.2025, Seite 1522

Der Beitrag analysiert die jüngere Rechtsprechung von EuGH und BGH zur DSGVO als Marktverhaltensregel (§ 3a UWG). Er zeigt, dass sich die neu entstehende Klagemöglichkeit gerade für europäische KI-Unternehmen zu einem wichtigen Instrument im Wettbewerb mit Konkurrenten aus Drittstaaten entwickeln könnte. Entscheidend ist, ob Datenschutzrecht (auch) als Ressourcenregelung zu verstehen ist und ob die Rechtsfolgen aus §§ 8, 9 UWG – gegebenenfalls de lege ferenda – einen Anspruch auf Marktbereinigung umfassen sollten.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Elektronische Widerrufsfunktion im Fernabsatzrecht – Verbraucherfreundliche Innovation oder neue Risiken für Unternehmer?
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 11 vom 21.10.2025, Seite 1398

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673 vorgelegt. Gemäß dieser Richtlinie sowie dem nun vorliegenden Gesetzentwurf wird eine elektronische Widerrufsfunktion etabliert. Der Plan: Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag genauso leicht widerrufen, wie sie ihn abschließen können. Aber wird dies funktionieren? Welche – auch wettbewerbsrechtlichen – Herausforderungen kommen auf Unternehmen zu?

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Definitionen-Durcheinander im Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 11 vom 21.10.2025, Seite 1393

Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG in der von der Bundesregierung am 03.09.2025 beschlossenen Version des Regierungsentwurfs wird bei den Definitionen aus der EmpCo-RL (RL (EU) 2024/825) den Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien im Hinblick auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht gerecht, indem er Verweisungen auf Bestimmungen außerhalb des UWG vorsieht. Ebenso wenig überzeugt die Verteilung der Definitionen auf zwei Absätze in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 RegE danach, ob es sich um nachhaltigkeitsbezogene Definitionen handelt oder sie auf andere Regelungen verweisen.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Werbung mit Testergebnissen und Testsiegeln – Ein Update
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 11 vom 21.10.2025, Seite 1409

Die Auslegung der Irreführungsparagraphen bei Werbung mit Testergebnissen und Testsiegeln ist durch die ständige Rechtsprechung des BGH detailliert vorgegeben. Das gilt sowohl hinsichtlich der Anforderungen an den Testveranstalter als auch an die Wiedergabe des Testergebnisses in der Werbung. Neuere Entwicklungen finden sich vor allem bei Fragen zu Informationspflichten sowie auf prozessualer Ebene, insbesondere bei der Beweislastverteilung beim Vorgehen gegen eine Testveröffentlichung. Daneben stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Neuregelungen zu Nachhaltigkeitssiegeln, die mit dem 3. UWG-Änderungsgesetz ab September 2026 in Kraft treten sollen, Auswirkung auf die Werbung mit Testsiegeln haben können.

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