Wettbewerb in Recht und Praxis
Elektronische Widerrufsfunktion im Fernabsatzrecht – Verbraucherfreundliche Innovation oder neue Risiken für Unternehmer?
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 11 vom 21.10.2025, Seite 1398

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673 vorgelegt. Gemäß dieser Richtlinie sowie dem nun vorliegenden Gesetzentwurf wird eine elektronische Widerrufsfunktion etabliert. Der Plan: Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag genauso leicht widerrufen, wie sie ihn abschließen können. Aber wird dies funktionieren? Welche – auch wettbewerbsrechtlichen – Herausforderungen kommen auf Unternehmen zu?

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Definitionen-Durcheinander im Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 11 vom 21.10.2025, Seite 1393

Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG in der von der Bundesregierung am 03.09.2025 beschlossenen Version des Regierungsentwurfs wird bei den Definitionen aus der EmpCo-RL (RL (EU) 2024/825) den Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien im Hinblick auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht gerecht, indem er Verweisungen auf Bestimmungen außerhalb des UWG vorsieht. Ebenso wenig überzeugt die Verteilung der Definitionen auf zwei Absätze in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 RegE danach, ob es sich um nachhaltigkeitsbezogene Definitionen handelt oder sie auf andere Regelungen verweisen.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Werbung mit Testergebnissen und Testsiegeln – Ein Update
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 11 vom 21.10.2025, Seite 1409

Die Auslegung der Irreführungsparagraphen bei Werbung mit Testergebnissen und Testsiegeln ist durch die ständige Rechtsprechung des BGH detailliert vorgegeben. Das gilt sowohl hinsichtlich der Anforderungen an den Testveranstalter als auch an die Wiedergabe des Testergebnisses in der Werbung. Neuere Entwicklungen finden sich vor allem bei Fragen zu Informationspflichten sowie auf prozessualer Ebene, insbesondere bei der Beweislastverteilung beim Vorgehen gegen eine Testveröffentlichung. Daneben stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Neuregelungen zu Nachhaltigkeitssiegeln, die mit dem 3. UWG-Änderungsgesetz ab September 2026 in Kraft treten sollen, Auswirkung auf die Werbung mit Testsiegeln haben können.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Zur Abgrenzung neutraler journalistischer Äußerungen und Konkurrentenwerbung
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 10 vom 25.09.2025, Seite 1268

Die Grenzen zwischen zulässigen öffentlichen Äußerungen und wettbewerbsrechtlich relevanten, weil unzulässigen Behauptungen entziehen sich regelmäßig einer schematischen Einordnung. Die Abgrenzung zwischen klassischen äußerungsrechtlichen Ansprüchen und solchen aus UWG bedarf daher einer detaillierten Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls. Diese bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, sobald sich nicht mehr nur zwei vermeintliche Konkurrenten gegenüberstehen, sondern Handlungen Dritter dazwischentreten. In seinem Urteil vom 11.06.2025 zum Az. 4 U 50/25 befasst sich das OLG Stuttgart mit ebenjener Konstellation und prüft dabei instruktiv die Voraussetzungen des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs bei vergleichender Werbung.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Der Kündigungsbutton bei einmaliger Leistungspflicht des Verbrauchers
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 09 vom 21.08.2025, Seite 1131

In Entscheidung vom 22.05.2025 – I ZR 161/24 – Kündigungsschaltschaltfläche hat sich der BGH mit der Frage befasst, wann ein Unternehmen auf seiner Webseite einen Kündigungsbutton bereithalten muss. Wenig überraschend hat der Senat festgestellt, dass diese Pflicht auch dann besteht, wenn den Verbraucher nur eine einmalige Zahlungspflicht trifft und das Dauerschuldverhältnis automatisch endet.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Unternehmen zahlen, Organe haften? Zur Regressfähigkeit von Kartellbußgeldern unter Art. 101 AEUV
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 09 vom 21.08.2025, Seite 1133

Ob Unternehmen für gegen sie verhängte Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen Art. 101 AEUV bei ihren Leitungsorgangen Regress nehmen können, ist sehr umstritten. Da hierbei auch Vorgaben des Unionsrechts zu beachten sind, hat der BGH dem EuGH eine entsprechende Vorlagefrage gestellt. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit dem Vorlagebeschluss näher auseinander und bewertet diesen kritisch.

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