Der EuGH hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 04.12.2025 – C-580/23 und C-793/23, WRP 2026, 51 ff. erneut klargestellt, dass der Schutz von Gebrauchsgegenständen durch das Urheberrecht denselben Voraussetzungen unterliegt wie Gegenstände der freien Kunst. Die Anwendung bereitete den nationalen Gerichten stets Probleme, da eine sichere Abgrenzung zu anderen Schutzrechten nicht gegeben war. Die jüngste Entscheidung des EuGH begründet die Hoffnung, dass die Unsicherheiten beim Urheberrechtsschutz für Gebrauchsgegenstände reduziert werden.
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