In Entscheidung vom 22.05.2025 – I ZR 161/24 – Kündigungsschaltschaltfläche hat sich der BGH mit der Frage befasst, wann ein Unternehmen auf seiner Webseite einen Kündigungsbutton bereithalten muss. Wenig überraschend hat der Senat festgestellt, dass diese Pflicht auch dann besteht, wenn den Verbraucher nur eine einmalige Zahlungspflicht trifft und das Dauerschuldverhältnis automatisch endet.
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