Wettbewerb in Recht und Praxis
Definitionen-Durcheinander im Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2025 Heft 11 vom 21.10.2025, Seite 1393

Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG in der von der Bundesregierung am 03.09.2025 beschlossenen Version des Regierungsentwurfs wird bei den Definitionen aus der EmpCo-RL (RL (EU) 2024/825) den Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien im Hinblick auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht gerecht, indem er Verweisungen auf Bestimmungen außerhalb des UWG vorsieht. Ebenso wenig überzeugt die Verteilung der Definitionen auf zwei Absätze in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 RegE danach, ob es sich um nachhaltigkeitsbezogene Definitionen handelt oder sie auf andere Regelungen verweisen.

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Datenschutz-Berater
Last Call für Cloud-Anbieter: So verändert der EU Data Act den Umgang mit Kundendaten
Quelle: Datenschutz-Berater 2025 Heft 10 vom 10.10.2025, Seite 271

Mit dem EU Data Act tritt ein neues Regelwerk in Kraft, das die Spielregeln für Cloud- und insbesondere SaaS-Anbieter grundlegend verändert. Insbesondere die neuen Pflichten zu Datenportabilität, Interoperabilität und Anbieterwechsel setzen etablierte Geschäftsmodelle unter Druck. Für Datenschutzbeauftragte und Vertragsverantwortliche bedeutet das: Die bisherige Vertrags- und Datenschutzpraxis muss umfassend überprüft werden. Wer seine Alt-verträge, AGB und Auftragsverarbeitungsverträge jetzt nicht anpasst, riskiert nicht nur Compliance-Lücken und Bußgelder, sondern auch eine Kundenabwanderung durch Sonderkündigungen.

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Datenschutz-Berater
Wechselkarussell in der Cloud: „Cloud Switching“ und Anbieterpflichten unter dem Data Act
Quelle: Datenschutz-Berater 2025 Heft 10 vom 10.10.2025, Seite 258

Der Großteil der Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) gilt seit dem 12. September 2025. Hierzu gehören auch die Regelungen in Art. 23 ff. Data Act, die in erster Linie Cloud-Anbieter adressieren. Sie müssen seit dem 12. September 2025 diverse Pflichten erfüllen, um Kunden den Anbieterwechsel zu erleichtern. Bei Nichteinhaltung drohen nach dem derzeitigen Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes Bußgelder. Höchste Zeit also für alle Cloud-Anbieter, sich mit den umfangreichen Pflichten zum sog. Cloud Switching auseinanderzusetzen.

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Betriebs-Berater
Fallstricke und Lösungsansätze bei der Gestaltung von Haftungsbeschränkungen in B2B-Verträgen: Vom Dienst-, Werk- und Kaufvertrag bis zum Unternehmenskaufvertrag
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 43 vom 20.10.2025, Seite 2434

Für die Praxis der Vertragsgestaltung stellen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse ein überaus wichtiges Thema dar, das in seiner Komplexität nicht zu unterschätzen ist. Die Einschränkungen und daraus verbundenen Folgen, die das deutsche Recht bzw. die deutsche Rechtsprechung bei vertraglichen Haftungsbeschränkungen auch im B2B-Bereich vorsieht, sind zahlreich und zum Teil selbst für den erfahrenen Vertragsjuristen überraschend. Schiedsvereinbarungen oder die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung können unter Umständen einen Ausweg und größere Vertragsfreiheit bieten, beinhalten aber auch – soweit überhaupt zulässig – ihrerseits Fallstricke.

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Compliance-Berater
Fünf aktuelle Probleme im Geldwäschegesetz – ein Praxistest
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 11 vom 16.10.2025, Seite 407

Damit Compliance eine Akzeptanz in der Praxis hat, sollten Vorgaben verständlich und umsetzbar sein. Betrachtet man das Geldwäschegesetz, lässt sich zunächst feststellen, dass es aufgrund eines steigenden Drucks der Aufsichtsbehörden immer mehr an Bedeutung gewinnt. Bei näherer Betrachtung bleiben aber wesentliche Umsetzungsfragen offen. Der Beitrag soll fünf Anwendungsprobleme im Geldwäschegesetz untersuchen und deren praktische Handhabung prüfen.

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Betriebs-Berater
Von Eisbären und Markenrechten – ESG auf Kollisionskurs mit IP?
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 43 vom 20.10.2025, Seite 2439

Die ESG-Regulierung wird erhebliche Auswirkung auf Markenführung, Produktdesign und Kommunikationsstrategien von Unternehmen haben und damit in direktem Konflikt mit IP-Regelungen wie dem Markenrecht, Designrecht oder Wettbewerbsrecht (UWG) stehen. Nachfolgend wird analysiert, welche konkreten Auswirkungen zentrale EU-Vorhaben wie die EmpCo-Richtlinie und die Ökodesignverordnung haben werden und zeigt, wie Unternehmen ihre IP-Strategie anpassen können – nicht nur zur Risikominimierung, sondern auch um Chancen für Innovation und Wettbewerbsvorteile wahrzunehmen.

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Betriebs-Berater
Nur scheinbare Entlastung bei Lieferkettenpflichten durch Bundesregierung?
Quelle: Betriebs-Berater 2025 Heft 42 vom 13.10.2025, Seite I

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) war seit seiner Genese vielfach Kritik ausgesetzt. Die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten für deutsche Unternehmen wurden dabei oft wegen drohender Überlastung und als Wettbewerbsnachteil kritisiert.

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Compliance-Berater
Basics: Compliance-Pflichten des Geschäftsführers – Maßstab, Haftung, Prävention
Quelle: Compliance-Berater 2025 Heft 11 vom 16.10.2025, Seite 422

Angesichts aktueller Entwicklungen – etwa verschärfter Rechtsprechung sowie bedeutender (insbesondere europäischer) Gesetzesinitiativen wie dem Hinweisgeberschutzgesetz oder der KI-Verordnung – rückt zunehmend die Frage in den Fokus, wie Geschäftsführer den Anforderungen aus ihrer Compliance-Organisationspflicht wirksam und rechtssicher begegnen können. Der folgende Beitrag analysiert die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, beleuchtet typische Haftungsrisiken und zeigt auf, welche präventiven Maßnahmen erforderlich sind, um Compliance nicht nur formal, sondern auch faktisch sicherzustellen.

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Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
Corona-Hilfen – “Special Interest” oder Spielwiese für (beihilferechtliche) Grundsatzentscheidungen? Zum EuGH-Urteil “TOODE” und der deutschen Rechtsprechung zum Gewährungszeitpunkt von Beihilfen
Quelle: Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2025 Heft 05 vom 23.10.2025, Seite 249

Die beihilferechtliche Genehmigungslage für die Corona-Hilfen setzte voraus, dass Einzelbeihilfen bis zum 30. 6. 2022 gewährt sein mussten. Dies führt zur virulenten Frage, was unter dem Gewährungszeitpunkt i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV zu verstehen ist und ob die endgültige Bescheidung im Rahmen der Schlussabrechnung nach dem 30. 6. 2022 außerhalb der beihilferechtlichen Genehmigung liegt, wenn die Bewilligung der Corona-Hilfen zuvor nur vorläufig und unter dem Vorbehalt der Schlussprüfung erfolgte. Sowohl der EuGH als auch das OVG NRW sowie das VG Hamburg haben sich zwischenzeitlich in diesem Kontext mit dem Zeitpunkt der Beihilfengewährung befasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung, ihre Grenzen sowie das etwaige Spannungsverhältnis zwischen nationaler und EuGH-Rechtsprechung.

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