Kommunikation & Recht
USA beschränken internationale Datentransfers aus Sicherheitsgründen
Quelle: Kommunikation & Recht 2026 Heft 02 vom 03.02.2025, Seite 93

Auch europäische Unternehmen müssen sich auf neuartige Beschränkungen von internationalen Datentransfers aus den USA einstellen. Mit zwei Gesetzen und einer strafbewehrten Verordnung verfolgen die USA geopolitische Sicherheitsziele und weichen deutlich von herkömmlichen Datenschutzregeln, Datenvorhaltepflichten und Datenresidenzgesetzen ab.

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Betriebs-Berater
Kapitalaufbringungsgrundsatz im Lichte von Online-Zahlungsdienstleistungen, E-Geld und Kryptowährungen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 07 vom 09.02.2026, Seite 329

Der Kapitalaufbringungsgrundsatz und die sich daraus ergebenden Einlageverpflichtungen sind sowohl bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch bei der Aktiengesellschaft (AG) von zentraler Bedeutung. Rechtlich weithin unproblematisch sind dabei diejenigen Fälle, in denen geläufige Zahlungsmittel zur Aufbringung des Kapitals der Gesellschaft verwendet werden. Demgegenüber wirft die dynamische Entwicklung im Bereich von Online-Zahlungsdienstleistungen, sog. E-Geld und Kryptowährungen, spannende und zum Teil komplexe Rechtsfragen auf. Ob dem Kapitalaufbringungsgrundsatz auch bei der Verwendung von Online-Zahlungsdienstleistungen, E-Geld und Kryptowährungen hinreichend Rechnung getragen werden kann und welche Besonderheiten hierbei zu beachten sind, erläutert dieser Beitrag.

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Recht der internationalen Wirtschaft
EU und VAE am Verhandlungstisch – Weg zum Freihandelsabkommen
Quelle: Recht der internationalen Wirtschaft 2026 Heft 01-02 vom 30.01.2026, Seite I

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben sich seit Staatsgründung im Jahr 1971 zu einem bedeutenden Wirtschaftsstandort in der Region des Nahen und Mittleren Ostens entwickelt. Während das Land kurz nach Staatsgründung zunächst international noch vergleichsweise unbekannt war, haben sich insbesondere die Emirate Dubai und Abu Dhabi heute als attraktive und global bedeutsame Unternehmens- und Investitionsstandorte etabliert. …

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Netzwirtschaften & Recht
Der Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen
Quelle: Netzwirtschaften & Recht 2026 Heft 01 vom 05.02.2026, Seite 13

Aus Anlass der Umsetzung der Netz-und-Informations-Sicherheits-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) und der bevorstehenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Infrastrukturen („Critical Entities Resilience“- bzw. CER-Richtlinie) beleuchtet der Aufsatz den Schutz kritischer Infrastrukturen in den Netzwirtschaften. Es wird insbesondere die Differenzierung nach verschiedenen Stufen der Kritikalität – (im Kern, aber nicht abschließend:) wichtige, besonders wichtige und kritische Einrichtung – erläutert und dargestellt, welche unterschiedlichen Pflichten für die Unternehmen etwa in den Sektoren Energie, Telekommunikation, Verkehr, Post und Wasser hieran jeweils anknüpfen.

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Der Steuerberater
Der Investitions-Booster: Steuerliche Kurztherapie oder nachhaltiger Wandel?
Quelle: Der Steuerberater 2026 Heft 01-02 vom 05.02.2026, Seite 8

Das deutsche steuerliche Investitionssofortprogramm kombiniert unter anderem degressive Abschreibungen (30 %) und Körperschaftsteuersenkung (15 % auf 10 % bis 2032) zur Wirtschaftsbelebung. Trotz ambitionierter Zielsetzung zeigt die Analyse durchaus Schwächen: fiskalische Nachhaltigkeit, Systemkonsistenz und Zielgenauigkeit. Die 46 Mrd. Euro Kosten bis 2029 belasten künftige Generationen, während primär gewinnstarke Unternehmen profitieren. Alternative Reformansätze wie Investitionsprämien wären mitunter effizienter.

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Betriebs-Berater
How to deregulate Europe: Zur Reform der europäischen Lieferkettenrichtlinie
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 05 vom 26.01.2026, Seite I

Die Europäische Union hat sich vorgenommen, die unter steigendem Wettbewerbsdruck stehende europäische Wirtschaft zu entlasten. Dafür hat die Europäische Kommission seit Februar 2025 inzwischen mehrere sog. “Omnibus-Pakete” vorgeschlagen, weitere sollen folgen. Gemeinsamer Kern dieser Pakete ist die Entlastung europäischer Unternehmen von regulatorischen Anforderungen. …

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Compliance-Berater
Das neue Cybersicherheitsrecht im internationalen Konzern
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 01-02 vom 22.01.2026, Seite 1

Das novellierte BSI-Gesetz verschärft das regulatorische Umfeld zu Cybersicherheit in Deutschland – doch wie wirkt es sich auf Unternehmensgruppen aus? Dieser Beitrag beleuchtet konzernspezifische Herausforderungen der NIS-2-Umsetzung: Von der Schwellenwertberechnung unter Einbeziehung verbundener Unternehmen über ungeklärte Fragen der vernachlässigbaren Geschäftstätigkeit oder der IT-systemischen Unabhängigkeit bis hin zur Qualifizierung konzerninterner IT-Dienstleister als regulierte Managed Service Provider bzw. Managed Security Service Provider (MSP/MSSP). Besonders praxisrelevant: Bringt das neue Recht Vereinfachungen für Konzerne? Und wie funktioniert die umsatzbezogene Bußgeldberechnung auf Konzernebene? Der Beitrag analysiert systematisch konzernrelevante Vorgaben und zeigt auf, was Konzerne zu beachten haben und wie sie die neuen Anforderungen effizient umsetzen können.

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Wettbewerb in Recht und Praxis
Unterlassungsanspruch und immaterieller Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2026 Heft 02 vom 22.01.2026, Seite 137

In der Sache „IP/Quirin Privatbank“ hatte der EuGH zum wiederholten Mal Gelegenheit, sich zu Fragen des immateriellen Schadensersatzes bei DSGVO-Verstößen nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu äußern (nachfolgend unter III.). Leider ist die zentrale Frage, was immaterielle Schäden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO eigentlich sind, auch weiterhin weitestgehend offen. Weiterführend sind dagegen die Ausführungen zum Unterlassungsanspruch (nachfolgend unter II.).

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Betriebs-Berater
Arbeitgeberseitige Handlungspflichten und -möglichkeiten bei Betriebsratswahlen
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 04 vom 19.01.2026, Seite 180

In der Zeit vom 1.3.2026 bis zum 31.5.2026 finden bundesweit die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Die Durchführung der Wahlen obliegt dem Wahlvorstand. Gleichwohl dürfen und müssen Arbeitgeber nicht “tatenlos zusehen”. Sie haben einerseits Pflichten und dürfen sich andererseits in die Wahl einbringen, soweit sie diese weder behindern noch in unzulässiger Weise beeinflussen. Ein arbeitgeberseitiges Interesse, sich einzubringen, folgt aus der künftigen Zusammenarbeit mit dem neuen Gremium in den kommenden vier Jahren, die vertrauensvoll, konstruktiv und lösungsorientiert sein sollte. Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber neben ihren Pflichten bestehen, scheint jedoch vielfach unklar zu sein.

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