Cybersicherheit ist mit der NIS-2-RL und dem neuen BSIG zur Führungsaufgabe geworden: § 38 Abs. 3 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen zu regelmäßigen Schulungen. Die BSI-Handreichung vom 30.9.2025 konkretisiert Inhalte, Intervalle und organisatorische Anforderungen und verankert IT-Sicherheit in Governance, Risikomanagement und Unternehmenskultur. Der Beitrag analysiert Rechtsgrundlagen, Umsetzungsbedarf und Haftungsfolgen – und zeigt: Cybersicherheit ist Kern verantwortungsvoller Unternehmensführung.
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