Der folgende Beitrag legt dar, wie gängige Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung durch die bevorstehende Senkung des Körperschaftsteuersatzes beeinflusst werden. Manche werden nicht beeinflusst, manche sind dagegen dergestalt betroffen, dass durch gezielte Ausnutzung ökonomische, Cashflow-wirksame Vorteile gehoben werden können. Andere wiederum sind mittelbar betroffen und erfordern besondere Sorgfalt bei der ökonomischen Ausgestaltung. Die gängigen Maßnahmen werden kurz dargelegt, der ertragsteuerliche Einfluss umrissen und im Falle gegebenen Gestaltungspotentials Effekte anhand eines kurzen Beispiels veranschaulicht.
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