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Milliarden-Aufstockung
Quelle: ener|gate messanger+ vom 18.09.2025

EU-Kommission genehmigt Biomassepaket

Quelle: ener|gate messanger+ vom 18.09.2025

Brüssel/Berlin (energate) – Die Europäische Kommission hat die Änderung der EEG-Förderung für Strom aus Biomasse und Biogas genehmigt. Damit werden die Mittel um 7,9 Mrd. Euro aufgestockt, teilte die deutsche Vertretung der Kommission mit. Die beihilferechtliche Bewilligung wurde in der Branche sehnlichst erwartet.

Ohne die Aufstockung drohe zahlreichen Anlagen des Aus, mahnte das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) noch im August. Jetzt begrüßte die gemeinsame Interessensvertretung des Bundesverbandes Bioenergie, des Deutschen Bauernverbandes, des Fachverbands Biogas und des Fachverbands Holzenergie die Genehmigung durch die EU „in letzter Sekunde“.

Nach Monaten der Unsicherheit seien endlich wichtige Änderungen am EEG genehmigt worden, die für Hunderte Biogasanlagen im Land einen gangbaren Weg für einen sicheren Fortbestand aufzeigen, betonte Sandra Rostek, Leiterin des HBB. Trotz aller Erleichterung weist das Hauptstadtbüro auf „dringend nötige Nachbesserungen“ hin und fordert eine Übergangsregelung für Anlagen, die nicht mehr von den Änderungen profitieren können.

Monatelange Abstimmung nach Einigung im Januar 

Anfang des Jahres, noch im Vorfeld der Bundestagswahl, hatten sich Grüne, SPD, CDU und CSU mit dem Biomassepaket unter anderem darauf geeinigt, im Jahr 2025 das Ausschreibungsvolumen auf 1.300 MW hochzusetzen. Zudem wurde beschlossen, den Flexibilitätszuschlag von 65 auf 100 Euro/kWh installierter Leistung anzuheben. Bestandsanlagen mit Anschluss an ein Wärmenetz werden über eine Quote bevorzugt behandelt. Als Anreiz für eine flexible Fahrweise werden die Stunden der Stromerzeugung, die für eine Förderung in Betracht kommen, gekürzt.

Obwohl das Gesetz zum Biomassepaket laut Bundesnetzagentur schon im Februar 2025 in Kraft getreten ist, müssen die Änderungen an der Ausschreibung von der EU bewilligt werden. Nach monatelanger Abstimmung leitete die Kommission erst im August das Notifizierungsverfahren ein. Damit wurde der Auktionstermin zum 1. April bereits verpasst. Dieser erfolgte nach alter Rechtslage. Damit der zweite Auktionstermin zum 1. Oktober nach den neuen Regeln erfolgen kann, musste die Genehmigung spätestens am 30. September vorliegen.

Ausschreibungsvolumen steigt auf 813 MW

Die Bundesnetzagentur hat in der Bekanntmachung der Ausschreibung den Teilnehmern verschiedene Optionen freigestellt, wie sie ihre Angebote abgeben. So war es möglich, ein Gebot nach alter Rechtslage abzugeben, das bei einer Änderung dann zurückgezogen werden konnte. Alternativ galt das Angebot, gleich zwei Gebote – nach alter und neuer Rechtslage – abzugeben. „Ich hoffe, dass bei den Bietern jetzt keine Hektik ausbricht und die Teilnahme an der Ausschreibung schon vorher gut vorbereitet wurde“, sagte ein Marktbeobachter.

Nach der neuen Rechtslage kann die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben zum 1. Oktober nun 813 statt 363 MW ausschreiben. In der Auktion zum 1. April wurden 187 MW bezuschlagt. „Jetzt wird es spannend zu sehen, ob das 1 GW auch tatsächlich gebaut wird“, sagte entsprechend ein weiterer Marktteilnehmer zu energate.

Dass es nicht zu den gesetzlich geplanten 1,3 GW kommt, begründete die Bundesnetzagentur auf Nachfrage damit, dass es laut Gesetz kein unterjähriges Nachholen der Ausschreibungsmenge gibt. „Die Ausschreibungsmenge, die in der Ausschreibungsrunde im April aufgrund der damals noch fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung nicht ausgeschrieben und bezuschlagt werden konnte, wird laut der gesetzlichen Bestimmung in einem kommenden Jahr nachgeholt“, so eine Sprecherin der Behörde.

Das HBB gibt sich für die kommenden Jahre optimistisch: „Der Weg ist nun bereitet für den kurzfristigen Bau von rund 3 GW flexibler Kraftwerksleistung aus Biogas“, zeigt sich Rostek überzeugt. Die Kraftwerke könnten nicht nur zur Versorgungssicherheit im Stromsektor beitragen, sondern auch zur klimafreundlichen Wärmeversorgung im ländlichen Raum.

Branche will Biomassepaket 2.0

Kaum dass die Bewilligung vorliegt, meldet die Branche aber auch schon wieder Änderungsbedarf an. „In der kurzen Verhandlungszeit Anfang des Jahres konnten verständlicherweise nicht alle Aspekte ausgewogen bewertet werden“, so Rostek. Über ein zweites Biomassepaket sollte die Fördersystematik auf ein Strommengenmodell umgestellt werden. Bei den Ausschreibungsmengen brauche es mehr langfristige Kontinuität. Zudem müsste es beim Netzanschluss zu Verbesserungen kommen, hier komme es immer wieder zu Verzögerungen.

Für Anlagen, die in den Jahren 2004 und 2005 ans Netz gegangen sind und jetzt aus der Förderung fallen, fordert das HBB eine Übergangslösung. Sie seien bei der Ausarbeitung des Paketes ganz übersehen worden und könnten von der Bundesregierung mit einer schnellen Überbrückungshilfe gerettet werden. Da die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das verzögerte Biomassepaket nicht vollständig verwendet würden, sei eine solche Rettungsmaßnahme auch ohne zusätzliche Kosten finanzierbar, heißt es. 

Thorsten Czechanowsky

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