Diversity in Recht und Wirtschaft
“Nicht nett. Sondern notwendig.” Warum Haltung in der Touristik zum Wettbewerbsfaktor wird
Quelle: Diversity in Recht und Wirtschaft 2026 Heft 01-02 vom 17.06.2026, Seite 18

Die Touristik verkauft Weltoffenheit, Vielfalt und Begegnungen. Doch wenn es um Gleichstellung, Machtstrukturen oder Diversität geht, bleibt die Branche häufig erstaunlich leise. Gleichzeitig verändert sich der Arbeitsmarkt blitzschnell: Nachwuchskräfte wählen Arbeitgeber*innen zunehmend nach Haltung, Sichtbarkeit und Unternehmenskultur aus. Mit der Eventreihe aperiTTivo schafft Tourismus Turn bewusst Räume für unbequeme Diskussionen – und trifft damit einen Nerv, der weit über klassische Networking-Formate hinausgeht.

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Diversity in Recht und Wirtschaft
Pride Month: Warum Erinnerung die Voraussetzung für Fortschritt ist
Quelle: Diversity in Recht und Wirtschaft 2026 Heft 01-02 vom 17.06.2026, Seite 5

Jedes Jahr im Juni werden Straßen bunt. Rathäuser hissen Regenbogenflaggen, Unternehmen bekennen sich zur Vielfalt und Millionen Menschen weltweit feiern den Pride Month. Für viele ist er Ausdruck einer offenen und modernen Gesellschaft. Doch gerade diese Selbstverständlichkeit birgt eine Gefahr: Sie kann vergessen lassen, warum es den Pride Month überhaupt gibt.

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Diversity in Recht und Wirtschaft
Diversität in der Lieferkette gestalten: Soziale Nachhaltigkeit als Führungsaufgabe im Sourcing
Quelle: Diversity in Recht und Wirtschaft 2025 Heft 04 vom 15.12.2025, Seite 132

US-basierte Dienstleistende geraten unter politischen Druck, ihre Programme zu Diversity, Equity & Inclusion (DEI) einzuschränken – während in der EU und Deutschland die Erwartungen an soziale Nachhaltigkeit steigen. Für Auftraggebende entsteht dadurch ein neues Spannungsfeld zwischen globalen Compliance-Vorgaben und lokaler Verantwortung. Erfolgreiches Sourcing verlangt heute mehr als vertragliche Steuerung: Es braucht werteorientierte Führung, Vertrauen und “Leading through Influence”, um Partnerschaften nachhaltig zu gestalten.

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DivRuW
BFSG im Fokus: Zwischen Verbraucherschutz, Inklusion und Marktöffnung
Quelle: DivRuW 2025 Heft 03 vom 08.10.2025, Seite 96

Mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beginnt für Wirtschaft und Gesellschaft eine neue Etappe. Erstmals werden Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Damit rückt ein gesellschaftliches Ziel in den Mittelpunkt: die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Barrierefreiheit ist dabei mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe – sie steht für Inklusion, Selbstbestimmung und eine höhere Lebensqualität. Gleichzeitig eröffnet das BFSG neue Perspektiven für die Wirtschaft: Es schafft einheitliche Standards, erweitert Märkte und setzt Impulse für Innovationen.

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