Netzwirtschaften & Recht
Das Energiewirtschaftsrecht im Jahr 2025
Quelle: Netzwirtschaften & Recht 2026 Heft 03-04 vom 18.06.2026, Seite 155

Das Jahr 2025 stellte – nicht zuletzt aufgrund der politischen Umstände – eine „Hängepartie“ dar. Nach der Auflösung des Bundestags Ende 2024 blieben zentrale Gesetzgebungsvorhaben zunächst liegen. Am 6. Mai 2025 trat das Kabinett Merz ins Amt und nahm die Arbeit auf. Der in der Rede des Bundeskanzlers bei der Generaldebatte im Bundestag am 17. September 2025 beschworene „Herbst der Reformen“ blieb aus. Erst zum Ende des Jahres 2025 gelang es schließlich, erste energiewirtschaftlich drängende Vorhaben anzustoßen. Zahlreiche der politischen Probleme, vor denen die neue Bundesregierung steht, sind solche der Energiewirtschaft. Maßnahmen, um die Wirtschaft und die Bürger zu entlasten, waren dringend erforderlich. So senkte die Regierung die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf das europäische Mindestmaß, gewährte einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten (Gesetz v. 8.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 317) und schaffte die Gasspeicherumlage ab (Gesetz v. 25.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 283). Eine andere Großbaustelle war und ist die Situation im Bereich der Netzanschlüsse. Schon 2024 baute sich die Welle auf: Deutschlandweit fragen Rechenzentren und Großbatteriespeicher Anschlusskapazitäten an. Das belastet die mittlerweile fast „ausverkauften“ Stromnetze. Der Gesetzgeber war auch hier 2025 zunächst zögerlich: Zwar erfolgte zum Jahres-ende eine Klarstellung hinsichtlich der Anwendbarkeit der KraftNAV, weitere dringend erforderliche Maßnahmen des Gesetzgebers zur Verbesserung der Situation im Netzanschlussbereich blieben aber (zunächst) aus. Bezüglich der ebenfalls erforderlichen Novelle des EEG und bei der Umsetzung der Kraftwerksstrategie verging das Jahr ebenfalls ergebnislos. Immerhin gelang es noch zum Ende des Jahres der Bundesnetzagentur, den Großteil der Festlegungen im NEST-Prozess zu erlassen. Der Übergang zur normativen Regulierung ist damit auf einem sehr guten Weg.

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Netzwirtschaften & Recht
Der Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen
Quelle: Netzwirtschaften & Recht 2026 Heft 01 vom 05.02.2026, Seite 13

Aus Anlass der Umsetzung der Netz-und-Informations-Sicherheits-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) und der bevorstehenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Infrastrukturen („Critical Entities Resilience“- bzw. CER-Richtlinie) beleuchtet der Aufsatz den Schutz kritischer Infrastrukturen in den Netzwirtschaften. Es wird insbesondere die Differenzierung nach verschiedenen Stufen der Kritikalität – (im Kern, aber nicht abschließend:) wichtige, besonders wichtige und kritische Einrichtung – erläutert und dargestellt, welche unterschiedlichen Pflichten für die Unternehmen etwa in den Sektoren Energie, Telekommunikation, Verkehr, Post und Wasser hieran jeweils anknüpfen.

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Netzwirtschaften & Recht
Cyber und resilient: das IT-Sicherheitsrecht im Überblick
Quelle: Netzwirtschaften & Recht 2025 Heft 06 vom 20.11.2025, Seite 274

Die Netzwirtschaften – insbesondere Energie, Telekommunikation, Bahn und Logistik – zählen zu den kritischen Infrastrukturen, die in besonderer Weise von Informationstechnologie (IT) abhängen und über Cyberangriffe verwundbar sind. Das IT-Sicherheitsrecht ist inzwischen in einer nur noch schwer überschaubaren Fülle an Rechtsakten auf unionaler und nationaler Ebene geregelt. Der folgende Aufsatz gibt einen Überblick über die wichtigsten dieser Rechtsakte. Dabei richtet er den Blick über die Netzwirtschaften hinaus und bezieht weitere Sektoren mit ein. Insoweit bestehen zunächst Abhängigkeiten, als beispielsweise die Cybersicherheit von Endgeräten Auswirkungen auf die Sicherheit der Netze haben kann. Außerdem zeigen Vergleiche mit weiteren Sektoren, welche zukünftigen rechtlichen Entwicklungen möglicherweise bevorstehen – rein exemplarisch seien etwa die Meldezeiten für Cybervorfälle im Finanzsektor genannt, die deutlich schärfer sind als die derzeitigen Fristen in den Netzwirtschaften

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