Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klimaklage im Januar
Quelle: ener|gate messanger+ vom 22.10.2025
Leipzig/Berlin (energate) – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Termin für die Verhandlung der Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung festgesetzt. Am 29. Januar 2026 wird in letzter Instanz über die Revision der Bundesregierung gegen das von der DUH erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden. Aus Sicht der Umweltorganisation reicht das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht aus, um bis 2030 eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu erreichen. Das Ziel ist Teil des Klimaschutzgesetzes.
Das OVG Berlin-Brandenburg hatte im Mai 2024 der DUH recht gegeben und festgestellt, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung rechtswidrig ist. Das Programm reiche nicht aus, um die verbindlichen Klimaziele des Klimaschutzgesetzes einzuhalten. Die Klage richtete sich gegen die Ampelregierung. Das inzwischen eine neue Bundesregierung im Amt ist, hat juristisch allerdings keinen Einfluss. Das Urteil wird auch für die aktuelle Bundesregierung verbindlich sein. „Stand jetzt wird sowohl das Klimaziel 2030 als auch das Klimaziel 2040 krachend verfehlt. Wir erwarten am Bundesverwaltungsgericht ein deutliches Urteil, das dem Klimarechtsbruch der Bundesregierung endlich ein Ende macht“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse im Klimaschutzprogramm konkret darlegen, mit welchen Maßnahmen wie viel CO2 eingespart werden soll.
Derzeit laufen in der Bundesregierung die Verhandlungen zu einem neuen Klimaschutzprogramm, das spätestens im März 2026 beschlossen werden muss. Das Urteil dürfte das Programm maßgeblich beeinflussen. Auch laufen noch andere Klimaklagen, unter anderem befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit Klagen von fünf Umweltorganisationen gegen das novellierte Klimaschutzgesetz. Das Gericht hat dazu Stellungnahmen von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat gefordert.
Kirsten Jöhlinger



