Mit dem Inkrafttreten des EU Digital Services Acts (DSA) sowie des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) haben sich die Kriterien der ursprünglich von der Digitalregulierung des Telemediengesetzes a. F. (TMG) erfassten Typen von Diensten geändert. Besonderen Einfluss hat dies auf öffentlich-rechtliche Betreiber digitaler Dienste. Dieser Beitrag diskutiert, ob und inwieweit digitale Dienste der öffentlichen Hand vom DSA bzw. DDG erfasst werden und welche Konsequenzen die Einordnung für weitere digitale Regulierungsbereiche haben kann.
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