Die EU ergänzt ihre Digitalgesetzgebung, und zwar mittels sog. „Omnibusse“. Ganz frisch geeinigt haben sich Kommission, Parlament und Rat auf Anpassungen für die KI-VO; auf dem To-Do-Stapel liegt dagegen noch der Omnibus für die DSGVO (und den Data Act). Was unter dem Schlagwort der „Entbürokratisierung“ daherkommt, ist tatsächlich ganz oft ein Mittel zur Verlangsamung und Verwässerung der Wirkungen der Regulierungen. Das aber erschwert die Möglichkeiten für rechtstreue und für europäische Unternehmen im Digitalbereich noch einmal zusätzlich, zu den globalen Akteuren aufzuschließen oder sich wenigstens Nischen auf dem Markt für digitale Dienstleistungen zu erobern.
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