Ob in der Ukraine, den palästinensischen Gebieten oder der Westsahara – Unternehmen sind in völkerrechtswidrig besetzten Territorien besonderen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Dort begegnen sie einer Herrschaftsordnung, die sich staatliche Gewalt rechtswidrig aneignet und privatrechtliche Strukturen entsprechend überformt. Der Beitrag geht daher der Frage nach, wann eine dortige wirtschaftliche Aktivität vor deutschen Gerichten eine Haftung auslösen kann. Hierfür werden die internationale Zuständigkeit, kollisionsrechtliche Fragen sowie mögliche deliktsrechtliche Haftungsmodelle analysiert und in aktuelle Entwicklungen eingeordnet.
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