Lebensmittel Zeitung
Lieferkettengesetz wird nicht abgeschafft
Quelle: Lebensmittel Zeitung 2025 Heft 36 vom 05.09.2025, Seite 24


Lebensmittel Zeitung 36 vom 05.09.2025 Seite 24

Lieferkettengesetz wird nicht abgeschafft

Kabinett beschließt Gesetzentwurf – Sorgfalts- und Dokumentationspflichten bleiben bestehen

Die Bundesregierung hatte versprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weitgehend abzuschaffen. Nun sollen jedoch lediglich die Berichtspflichten komplett gestrichen werden.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Änderung des Lieferkettengesetzes (LkSG) beschlossen. Zuvor hatte das SPD- geführte Bundesarbeitsministerium am Freitag vergangener Woche den entsprechenden Gesetzentwurf an die Verbände versandt. Die Frist zur Stellungnahme betrug wenige Stunden, was in Berlin für Kritik und Verärgerung sorgte.

Aber auch inhaltlich zeigt sich die Wirtschaft von dem Entwurf enttäuscht: „Es nutzt wenig, die Berichtspflichten abzuschaffen, aber die gesetzlichen Sorgfaltspflichten so zu belassen, dass der Handel und Nichtregierungsorganisationen dieselben Berichte durch die Hintertür einfordern werden“, sagt Franz-Olaf Kallerhoff, Präsident des Markenverbands, im Interview mit der LZ (siehe Seite 26). Der Handelsverband HDE begrüßt zwar die rückwirkende Abschaffung der Berichtspflichten, fordert jedoch zugleich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun die „teilweise übermäßigen Auskunftsersuchen auf ein vertretbares Maß“ zu reduzieren, damit eine bürokratische Entlastung auch bei den Unternehmen ankomme.

„Dem Gesetz wurden die Backenzähne gezogen, nicht aber die Reißzähne“, bilanziert Rechtsanwalt Stephan Schäfer zum Entwurf. „Die Dokumentationspflichten, die Befugnisse des BAFA und hohe Bußgelder bei der Verletzung von besonders relevanten Sorgfaltspflichten bleiben bestehen. Für die Unternehmen wird sich kaum etwas ändern“, urteilt der Partner der Kanzlei Zenk.

Hanno Bender