Lebensmittel Zeitung
Lieferkettengesetz wird nicht abgeschafft
Quelle: Lebensmittel Zeitung 2025 Heft 36 vom 05.09.2025, Seite 24


Lebensmittel Zeitung 36 vom 05.09.2025 Seite 24

Lieferkettengesetz wird nicht abgeschafft

Kabinett beschließt Gesetzentwurf – Sorgfalts- und Dokumentationspflichten bleiben bestehen

Die Bundesregierung hatte versprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weitgehend abzuschaffen. Nun sollen jedoch lediglich die Berichtspflichten komplett gestrichen werden.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Änderung des Lieferkettengesetzes (LkSG) beschlossen. Zuvor hatte das SPD- gefĂŒhrte Bundesarbeitsministerium am Freitag vergangener Woche den entsprechenden Gesetzentwurf an die VerbĂ€nde versandt. Die Frist zur Stellungnahme betrug wenige Stunden, was in Berlin fĂŒr Kritik und VerĂ€rgerung sorgte.

Aber auch inhaltlich zeigt sich die Wirtschaft von dem Entwurf enttĂ€uscht: „Es nutzt wenig, die Berichtspflichten abzuschaffen, aber die gesetzlichen Sorgfaltspflichten so zu belassen, dass der Handel und Nichtregierungsorganisationen dieselben Berichte durch die HintertĂŒr einfordern werden“, sagt Franz-Olaf Kallerhoff, PrĂ€sident des Markenverbands, im Interview mit der LZ (siehe Seite 26). Der Handelsverband HDE begrĂŒĂŸt zwar die rĂŒckwirkende Abschaffung der Berichtspflichten, fordert jedoch zugleich vom Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun die „teilweise ĂŒbermĂ€ĂŸigen Auskunftsersuchen auf ein vertretbares Maß“ zu reduzieren, damit eine bĂŒrokratische Entlastung auch bei den Unternehmen ankomme.

„Dem Gesetz wurden die BackenzĂ€hne gezogen, nicht aber die ReißzĂ€hne“, bilanziert Rechtsanwalt Stephan SchĂ€fer zum Entwurf. „Die Dokumentationspflichten, die Befugnisse des BAFA und hohe Bußgelder bei der Verletzung von besonders relevanten Sorgfaltspflichten bleiben bestehen. FĂŒr die Unternehmen wird sich kaum etwas Ă€ndern“, urteilt der Partner der Kanzlei Zenk.

Hanno Bender