Lebensmittel Zeitung 42 vom 17.10.2025 Seite 16
Lieferkettengesetz light kommt
Beschluss des Rechtsausschusseses im EU-Parlament – Anwendungsbereich reduziert – Risikobasierter Ansatz – Straffer Zeitplan
Die Vereinfachung des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) rückt näher. Die maßgeblichen Fraktionen im Europaparlament haben sich auf zentrale Änderungen beim sogenannten „Omnibus-Paket I“ geeinigt.
Der Omnibus der EU-Kommission kommt ins Rollen. Am Montag dieser Woche verabschiedete der Rechtsausschuss (Juri) des Europaparlaments  seine Änderungsanträge für das Lieferkettengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung. In der kommenden Woche wird das Plenum nun über die Juri-Vorschläge abstimmen, und bereits am 24. Oktober sollen die Trilog- Verhandlungen zum „Omnibus I“ mit den Mitgliedsstaaten starten. Zum 8. Dezember soll der Kompromiss der europäischen Gesetzgebungsgremien ausgehandelt sein.
„Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, deshalb wollen wir mit Hochdruck vor Jahresende zu einem Ergebnis kommen“, betonte der Berichterstatter des Parlaments, Jörgen Warborn (EVP), am Montag auf einer Pressekonferenz. Er gab sich zuversichtlich, dass das Parlament dem Votum des Ausschusses zustimmt, da dem Beschluss eine Einigung der maßgeblichen Fraktionen – EVP, S&D und Renew – vorausgegangen sei.
Die Änderungswünsche des Juri-Ausschusses lehnen sich eng an die Position der Mitgliedsstaaten an. Der Rat hatte sich im Juni auf eine Haltung zum Omnibus-Vorschlag der Kommission verständigt (lz 25-25). Ein zentraler Punkt ist die Reduzierung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Jahresumsatz bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) sowie auf Unternehmen mit 5000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro beim Lieferkettengesetz (CSDDD).
„Wir setzen zudem auf einen vollständig risikobasierten Ansatz“, erläuterte Warborn. Die Verantwortung für Rechtsverletzungen innerhalb der Lieferkette soll demnach nicht – wie ursprünglich vorgesehen – pauschal für alle unmittelbaren Zulieferer gelten, sondern nur nach einer entsprechenden Risikoanalyse greifen. „Viele direkte Lieferbeziehungen spielen sich schließlich innerhalb Europas ab“, begründete Warborn die geplante Entlastung. Dieser Punkt werde in den Trilog-Verhandlungen noch für Diskussionen sorgen, prognostiziert der Berichterstatter. Darüber hinaus beschloss der Ausschuss, dass keine europaweite einheitliche zivilrechtliche Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen kommen soll und die Unternehmen keine rechtsverbindlichen Umsetzungsmaßnahmen in ihren Klimaschutzplänen hinterlegen müssen.
„Es ist ein ermutigendes Signal, dass trotz der teils sehr unterschiedlichen Ansichten ein Kompromiss im vorgesehenen Zeitrahmen gelungen ist. Jetzt müssen die Trilog-Verhandlungen zügig abgeschlossen werden, um Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen“, bilanziert Marcel Winter, Leiter des Brüsseler Büros der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE), zum Ausschussvotum.
„Die deutliche Reduzierung des Anwendungsbereichs ist ein Gamechanger. In Deutschland werden damit nur noch eine Handvoll von Unternehmen der CSDDD unterfallen“, sagt Christoph Schork, Partner der Kanzlei Heuking. „Wir haben aber beim Thema Lieferkettenverantwortung einen Status quo erreicht, hinter den es kein Zurück mehr geben wird“, betont der Anwalt mit Blick auf die Beschwerdestellen der Unternehmen, NGOs und drohende Reputationsschäden. „Für den ursprünglichen Sinn und Zweck der Lieferkettenregulierung zeichnet sich nun ein guter Kompromiss ab“, urteilt Schork.
Hanno Bender



