Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung
Zwischen Klimakrise und Plattform-Macht
Quelle: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 2025 Heft 19 vom 27.09.2025, Seite 2


Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 19 vom 27.09.2025 Seite 2

HERAUSFORDERUNGEN

Zwischen Klimakrise und Plattform-Macht

Regulierung, Distribution, Klimarisiken: Die Agenda ist gesetzt. Ein Blick nach vorn zeigt, wo Hoteliers jetzt handeln müssen – von der Identitätsprüfung bis zur Energieeffizienz. Insights vom HSMA Day 2025.

Die deutsche Hotellerie sieht sich mit grundlegenden Veränderungen konfrontiert. Neben Digitalisierung und KI beschäftigen die Branche neue Digitalregularien, weitere Vorschriften – und weiterhin der Klimawandel. Während die Streichung der Hotelmeldepflicht neue Unsicherheiten schafft, geraten digitale Buchungsplattformen wie Booking .com zunehmend in den Fokus kartellrechtlicher und regulatorischer Debatten. Gleichzeitig steht die Branche angesichts der Klimakrise unter Handlungsdruck, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu etablieren. Beim HSMA Day 2025 im Maritim Hotel Köln diskutierten Experten unter anderem genau diese Herausforderungen.

In den Augen von Rechtsanwalt Peter Hense ist das Wegfallen der Hotelmeldepflicht zum Jahresbeginn ein Nachteil für Hoteliers. „Ich sehe darin große Probleme – ähnlich wie bei Starbucks darf sich nun jeder Gast nennen, wie er will“, sagt der Rechtsanwalt und Head of Data & Technology bei Spirit Legal. Doch: Nichtdeutsche Gäste müssen sich weiterhin ausweisen und den Meldeschein ausfüllen. Der Hotelier hat bei nichtdeutschen Gästen also weiterhin die Pflicht, auf das Ausfüllen eines Meldescheins hinzuwirken – und muss so differenzieren, wem er einen Meldeschein hinhält und wem nicht. Rechtsanwalt Peter Hense stellt auf der Bühne die Frage: Wie unterscheide ich eine deutsche Person von einer nichtdeutschen? Wie erfrage ich die Staatsangehörigkeit eines Menschen, ohne dabei übergriffig und wenig gastfreundlich zu wirken?

Rückverfolgung der Gäste-Daten erschwert

Der Umfang des „Hinwirkens“ auf die Meldepflicht sei laut dem Experten für IT- und Technologierecht außerdem ungeklärt: „Reicht ein Schild? Muss ich jeden nerven?“, fragt er. Und: „Wie reagieren die Gäste?“ Die staatliche Autorität, die Hoteliers bis dato in gewisser Weise ausübten, sei jedenfalls weg, ist sich Peter Hense sicher. Der Hotelier habe, wie der Bäcker, das gleiche Recht, Daten seiner Kunden zu erfahren. Dem Hotelier fehlten nun faktische Möglichkeiten und rechtliche Mittel, Angaben von Gästen zu validieren. „Ihm fallen ganz generell Datenquellen von den Gästen weg“, sagt der Rechtsanwalt. Hinzu komme die Frage nach der Absicherung für den Hotelier. Im Falle von möglichen Schäden hat ein Hotel Recht auf Erstattung. Doch wenn die Identität vom Vertragspartner beziehungsweise dem Gast nicht mehr notwendig ist, so könne dies zu einem weiteren Problem werden. Gibt der Vertragspartner seine Daten nicht korrekt an und tätigt die Zahlung des Zimmers in bar oder mit einem angegebenen „Pseudonym“ per Google oder Apple Pay, lässt sich später nichts mehr zurückverfolgen.

Auf die Frage, wie er nun als Hotelier handeln würde, sagt er: „Ich würde nach dem Motto agieren ‚Come as you are‘ und in der Buchung kleingeschrieben hinzufügen, dass, obwohl wir die Gäste sehr schätzen und mögen, Nichtdeutsche bitte ein Ausweisdokument bereithalten und den Meldeschein ausfüllen, weil es der Gesetzgeber fordert – in der Hoffnung, dass es dann gelesen und umgesetzt wird.“

Auch über Booking.com spricht der Rechtsanwalt in klaren Worten: Booking sichere seine eigenen Systeme nicht gegen Missbrauch ab, trotz Kenntnis der Schwachstellen. „Gäste- und Hotelbeschwerden werden in 140 Sprachen ignoriert“, so Hense. Halluzinierte Hotelbeschreibungen, die schlichtweg falsch seien, wie eine angebliche „Neueröffnung“ oder „frisch renovierte Zimmer“ fallen nicht auf Booking.com, sondern auf die Hotels zurück, heißt es vom Experten für IT- und Technologierecht. Tatsache sei laut Hense: Für diese Verstöße haften Hotels im Außenverhältnis mit.

Das Thema Booking.com beschäftigt auch Tobias Warnecke, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA). Er spricht in seinem Vortrag beim HSMA Day über die Hotellerie im Wandel zwischen Plattformmacht und digitaler Regulierung. „Wir würden noch nicht sagen, dass Booking.com den Markt komplett reguliert, aber die Machtkonzentration ist bereits enorm“, sagt der IHA-Geschäftsführer. Die Marktanteile von Booking Holdings – innerhalb des Anteils von Online- Reiseplattformen – liegen in Deutschland bei 72,3 Prozent, Expedia folgt mit 11,2 Prozent und HRS mit 10,7 Prozent, andere mit 5,8 Prozent. (Die Daten basieren nicht auf einer Marktabgrenzung nach kartellrechtlichen Maßstäben, sondern sind an einer allgemeinen Marktbetrachtung der befragten Hotels ausgerichtet; Quelle: HES-SO Wallis, 2024.)

Zusammen kommen die Online-Reiseplattformen auf 29,1 Prozent aller Hotelbuchungen in Europa – den größten Anteil machen in Deutschland Direktbuchungen mit einem Anteil von 58,5 Prozent aus (Hotel Distribution Study). Warnecke kritisiert jedoch: Durch die Bestpreisparität sei der Wettbewerb eingeschränkt worden. 2020 nahm die IHA gemeinsam mit dem Hotelverband Hotrec Gespräche mit Booking.com auf. „Booking hat daraufhin 200 bis 300 Hotels in Amsterdam verklagt – was bei uns dazu geführt hat, dass wir Gegenklage eingereicht haben“, erklärt Tobias Warnecke. Ein erstinstanzliches Urteil zum Schadensersatz-Anspruch wird noch im September erwartet.

Eine weitere Sammelklage wurde vor drei Monaten ausgerufen, diesmal europaweit. „Das Verfahren wird noch sehr lange dauern. Die Registrierungsfrist ist abgelaufen und das Onboarding ist gestartet. Wir bereiten nun die Klage vor“, erklärt Tobias Warnecke. Bereits 2012 hatten die Verbände angefangen, mit der Europäischen Kommission zu sprechen, berichtet der IHA- Chef. „Nach 13 Jahren hat die Kommission geliefert, und wir haben Digitalregulierungen erhalten“, so Warnecke.

Luft nach oben bei Umsetzung der Regeln

Die Digitalregulierungen, die die Transparenz des Markts kontrollieren sollen, seien aktuell die weltweit strengsten, „vorausgesetzt, das Europäische Parlament bleibt seiner Linie treu“, sagt Warnecke. Weil die Kommission im Mai 2024 Booking.com als Gatekeeper nominierte, muss das Unternehmen seit 2024 die Regeln des Digital Market Acts einhalten. „Doch da ist noch Luft nach oben“, merkt Tobias Warnecke an. Bedeutet nach Ausführungen des IHA-Chefs: Die Umsetzung des Verbots der Ratenparitätsklauseln und des Verbots der Selbstbevorzugung ist noch dürftig. Auch dass Hoteliers keinen Zugang zu den Daten der Gäste erhalten, die über Booking buchen, sei ausbaufähig, so Tobias Warnecke.

Verbesserungsbedarf sieht auch Andreas Zimmer, Professor für Tourismusmanagement an der Internationalen Hochschule Erfurt, und zwar im Bereich des Klimaschutzes. „Auch wenn das nicht unbedingt auf der politischen Agenda steht: Die Zeit läuft ab“, sagt er auf dem HSMA Day über die Klimakrise.

„Die Folgen sind nicht gut für den Tourismus, und auch vom Trend Coolcation werden wir nicht profitieren“, sagt der Experte. Er betont: „Wir sehen uns in der Branche natürlich gerne als Opfer, wobei auch wir für eine Menge Treibhausgase verantwortlich sind.“

Das Rad lasse sich auf gar keinen Fall zurückdrehen – und Kohlendioxid, das einmal in der Atmosphäre ist, bleibt dort 100 Jahre, so Andreas Zimmer. Weiterhin keine Anpassungen an den Klimawandel vorzunehmen, würde volkswirtschaftliche Folgen haben: Selbst bei einem „schwachen“ Klimawandel läge die kumulierte Wirkung auf das reale Bruttoinlandsprodukt für den Zeitraum 2022 bis 2050 bei einem Verlust von 280 Mrd. Euro; bei Anpassungen jedoch 20 Mrd. Euro im Plus.

Andreas Zimmer appelliert an die Verantwortung der Gemeinschaft und erzählt als Beispiel dafür die Geschichte der Dorfwiese. Auf dieser lassen alle Menschen des Dorfes ihre Kühe, insgesamt zehn Stück, grasen. Die Wiese ist für alle da und bildet einen lebenswichtigen Aspekt für die Tiere, aber auch für die Dorfbewohner, weil sie Milch und Fleisch benötigen. Doch dann beginnt der erste, ein Tier mehr auf die Weide zu stellen, weil er der Meinung ist, dass diese eine Kuh keinen Unterschied macht. Auch die anderen sind dieser Meinung und stellen weitere Kühe auf die Wiese. Bald schon liegt die Wiese brach, die Kühe sind entkräftet und geben keine Milch mehr. Zum Schlachten sind sie zu mager. „Bei der Geschichte geht es vor allem darum, zu verstehen, dass es einen Unterschied macht, ob ich individuell rational oder kollektiv rational handle“, erklärt der Klima-Experte.

Viele Hoteliers sehen sich in Bezug auf Nachhaltigkeit vor großen Hürden. Zimmer nennt in diesem Zuge zwei Best Cases: Zum einen das Landgut Stober, eines der nachhaltigsten Tagungshotels in Deutschland und das erste bio-zertifizierte Hotel Brandenburgs. Das ehemals heruntergekommene Gebäude baute Inhaber Michael Stober aus den vorhandenen Materialien vor Ort wieder auf. Das Landgut Stober zählt 300 Zimmer, ist mit Photovoltaik ausgestattet und verfügt über ein 160 Kubikmeter großes Regenwasserreservoir zur Reduktion des Frischwasserverbrauchs. Zwei Holzhackschnitzelheizungen mit jeweils 500 Kilowatt Heizleistung dienen zur Wärmegewinnung. „Umweltschutz im Hotel bedeutet für uns, alle Energien nur aus solaren oder nachwachsenden Energien und intelligenten Technologien zu nutzen, und das auf höchstem Komfortniveau für unsere Gäste“, heißt es auf der Website des Landguts.

Energieeffizienz bei Neubauten ist Pflicht 

Auch bei den Gewinnen verfolgt das Landgut Stober eine ungewöhnliche Philosophie: 20 Prozent der Gewinne gehen an die Mitarbeitenden in Form von höheren Löhnen oder Altersversorgung, 20 Prozent werden für humanitäre und soziale Projekte gespendet, weitere 40 Prozent fließen in Investitionen für das Unternehmen, 10 Prozent Sondertilgung gehen an die Nachhaltigkeitsbank, während 10 Prozent an den Eigentümer fließen.

Vor dem Hotel sind E-Ladeslots verfügbar. Kritikpunkt am ÖPNV-Netz: Die Verbindungen gerade im ländlichen Raum sind ausbaufähig. Das Landgut-Stober-Team bilde Fahrgemeinschaften, die meisten Gäste müssen mit dem Auto anreisen, so Zimmer.

Als zweites Beispiel für ein gut umgesetztes nachhaltiges Hotelkonzept nennt der Tourismus-Experte das Ahead Burghotel in Lenzen. Inmitten eines Unesco-Biosphärenreservats liegt eine denkmalgeschützte Burg, die von einem über 5 Hektar großen, biozertifizierten Burggarten direkt am Fluss Löcknitz umrahmt ist. Hier gehe es um mehr als Nachhaltigkeit zu Marketing-Zwecken, erzählt Andreas Zimmer: angefangen bei pflanzenbasierter Küche und einer Speisekarte, die für jedes Gericht den CO?-Fußabdruck aufzeige, ohne zu moralisieren.

Bio-Qualität, Mehrweg und Produkte regionaler Großhändler sind Teil des Konzepts. Der Strom für Heizung und Warmwasser wird selbst erzeugt. Cases, die zuversichtlich stimmen. „Die Hotellerie steht gar nicht so schlecht da“, resümiert Andreas Zimmer. Gerade bei Neubauten seien Energieeffizienz und Klimaneutralität angekommen – vor allem aus ökonomischen Gründen. Mit Blick auf die Förderung von nachhaltigeren Hotels in den Bundesländern sieht der Experte aber noch Luft nach oben. Nicht erst beim HSMA Day wird deutlich, dass die deutsche Hotellerie an einem Wendepunkt steht. Jetzt gilt es, die Chancen der Transformation zu nutzen.

Elaine Cappus