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Preistransparenz
Quelle: ener|gate messanger+ vom 21.10.2025

Immergrün unterliegt vor BGH

Quelle: ener|gate messanger+ vom 21.10.2025

Karlsruhe (energate) – Preiserhöhungen des Energieanbieters Immergrün während der Energiekrise waren unwirksam. Sie seien unzureichend kommuniziert worden, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. Oktober (Az. EnZR 97/23). Er bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das teilte die klagende Verbraucherzentrale NRW mit. Die unterlegene Immergrün, eine Tochter der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (REG), vormals 365 AG, äußerte sich auf Anfrage von energate bis Redaktionsschluss nicht.

In den Augen der Gesetzeshüter reicht es demnach nicht aus, eine Preiserhöhung nur in einem Online-Kundenpostfach zu hinterlegen. Um die Informationspflichten zu erfüllen, müsse der Energieversorger stattdessen zumindest zusätzlich auf transparente und verständliche Weise ankündigen, dass sich im Kundenpostfach eine Mitteilung mit einer Preisänderung befinde.

Auch die E-Mails des Versorgers waren nach Einschätzung des BGH intransparent. Der Grund: Der Betreff hatte neben den beabsichtigten Preiserhöhungen auch noch andere Informationen enthalten. Darüber hinaus stellte das Gericht klar: Es reiche nicht aus, nur den alten und neuen Gesamtpreis gegenüberzustellen. Vielmehr müsste der Versorger die einzelnen Preisbestandteile auflisten. Erst dies ermögliche es nämlich den Kunden, Preisvergleiche mit anderen Anbietern vorzunehmen.

Kunden müssen selbst tätig werden

Immergrün hat laut der Verbraucherzentrale NRW die Preise für seine Strom- und Gaslieferungen während der Energiekrise erheblich erhöht. Einigen Kunden habe das Unternehmen sogar ohne hinreichende Begründung mitgeteilt, dass es die Stromversorgung kurzfristig einstellen werde. Immergrün müsse nun seinen Kunden per E-Mail oder über das Kundenpostfach mitteilen, dass die Preiserhöhungen nicht wirksam waren.

Die Verbraucherzentrale hatte gefordert, dass Immergrün betroffenen Kunden automatisch unrechtmäßig eingezogene Zahlungen zurückerstatten muss. Dem folgte das Gericht aber nicht. Betroffene müssen daher nun von sich aus tätig werden.

Stefanie Dierks