Der Beitrag erläutert die umgesetzte Erweiterung des Sozialpartnermodells mit reiner Beitragszusage für nicht tarifgebundene Arbeitgeber sowie die konzeptionelle “Aktivrente” ab 2026. Zudem werden arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen einschließlich der vorgesehenen Erleichterungen bei sachgrundloser Befristung nach Erreichen der Regelaltersgrenze skizziert.
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