Kommunikation & Recht
Verlies Navidad
Quelle: Kommunikation & Recht 2025 Heft 12 vom 02.12.2025, Seite I

Verlies Navidad

RA Philipp Schröder-Ringe, LL.M.

Die Weihnachtsmärkte öffnen, und aus den Lautsprechern plärren uns die altbekannten Weihnachtssongs entgegen. Nicht nur dort – auch im Radio und in Kaufhäusern soll die passende Musik die Stimmung heben und das Portemonnaie der Kundschaft lockern.

Doch braucht es wirklich Wham! oder Rolf Zuckowskis Weihnachtsbäckerei? Das fragen sich mittlerweile auch die Betreiber und Betreiberinnen von Ständen, Weihnachtsmärkten wie auch der Einzelhandel. Schließlich kostet die musikalische Berieselung der Kundschaft immer mehr Geld. Seitdem die GEMA die Tarife für Veranstaltungen mit Live- oder Konservenmusik angepasst hat, richten sich diese nach Fläche, Eintrittsgeldern und Einnahmen (GEMA: Tarifreform zum 1. 1. 2014, Philipp Schröder, IPRB 2/2014, S. 26 f.). Damit sind die Abgaben sukzessive immens gestiegen. Berichtet wird von Kostensteigerungen von bis zu 600 %. In der Folge gab es im wahrsten Sinne immer öfter Stille Nacht. Die Boxen schwiegen und Bühnen blieben ungenutzt. Manche Märkte verzichteten nur an einzelnen Tagen, andere komplett auf Musik.

Was also tun? Denkbar wäre, auf GEMA-freie Musik zurückzugreifen. Es gibt zahlreiche Künstler, die keinen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen haben und die ihre Werke auf einschlägigen Plattformen für kleinere Beträge oder sogar ohne Lizenzkosten anbieten. Wer mag, kann sich den Weihnachtssound selbst mithilfe weniger Klicks von der KI generieren lassen. Anbieter, wie Suno oder OpenAI (ChatGPT), können festliche Klänge komponieren und arrangieren.

Wenn der Output der Plattformen dabei bekannten Liedern ähnelt, könnte es daran liegen, dass sie urheberrechtlich geschützte Werke zum Training der KI genutzt haben. Das jedenfalls behauptet die GEMA in dem Rechtstreit mit diesen beiden Plattformen. Die angerufenen deutschen Gerichte werden klären müssen, ob damit tatsächlich Vervielfältigungen im Sinne des Urheberrechts vorliegen. Die Anbieter bestreiten das: Kein Modell speichere oder kopiere Trainingsdaten, es „lerne“ nur statistische Zusammenhänge und generiere Neues durch probabilistische Synthese. Ebenso spannend ist die zu entscheidende Frage, ob das Crawlen und Verwenden von Songtexten durch die Schranke des Text- und Data-Minings gedeckt ist.

Wenn man sich zu sehr an vertrauten Melodien und Stücken orientiert, ist also Vorsicht geboten. Wer eine KI-Version von „Cheri Cheri Lady“ erstellt und auf seinen Märkten abspielt, riskiert nicht nur Ohrenschmerzen, sondern auch die Rechnung der GEMA und den Unmut von Dieter Bohlen und Co.

Spielt man öffentlich Musik ab, ist man erst einmal GEMA-pflichtig – es sei denn, man kann belegen, dass ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wird. Veranstalter müssen ihre Events deshalb immer anmelden und Playlists einreichen. Schleicht sich dabei nur ein Song aus dem GEMA-Repertoire ein, ist das ganze Event GEMA-pflichtig.

Diese Unsicherheit versuchen neue Anbieter am Markt auszunutzen, die „garantiert“ GEMA-freie Musik anbieten für verschiedene Anlässe. Etwa als Hintergrundmusik im Einzelhandel oder auf Weihnachtsmärkten. Um ein Stück vom Kuchen des milliardenschweren Marktes für Hintergrundmusik abzubekommen, wird die Berieselungsmusik auch mithilfe von KI erstellt und für einen Bruchteil der GEMA-Tarife angeboten. Die Anmeldung und Einreichung der Playlist bei der GEMA wird gleich mit übernommen.

Kein Wunder also, dass GEMA-freie KI-Musik zunehmend als Alternative gesehen wird. Doch wollen wir das? Können wir die Vorweihnachtszeit überhaupt ohne „Last Christmas“ und andere Weihnachtskracher überstehen? Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass uns die KI bald den ein oder anderen neuen Hit liefert und wir die Klassiker dann weniger vermissen – es gibt bereits reine KI-Bands mit mehreren hunderttausend Streams im Monat. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist jedoch wieder etwas gesunken, nachdem allein Spotify 75 Millionen KI-Songs von insgesamt 175 Millionen Werken von der Plattform genommen haben will und strenge Regeln und Filter gegen den Upload von KI-Musik eingerichtet hat. Solange jedoch die Sehnsucht nach den altbekannten Songs größer ist als die Experimentierfreude und die Zuhörenden lieber mitsingen als zuhören, wird sich KI-Musik wohl nur schwer durchsetzen. Am ehesten dort, wo sie wirklich nur im Hintergrund läuft (Einzelhandel, Hotels, etc.) könnte sie bald Fuß fassen.

Auf der anderen Seite sind die wirtschaftlichen Zwänge im Einzelhandel und bei den Betreibern und Betreiberinnen der Weihnachtsmärkte immens. Wenn die GEMA ihnen nicht mit faireren Tarifen entgegenkommt, könnte es zukünftig immer öfter GEMA-freie Tage geben. Für die aktuelle Weihnachtsmarktsaison gewährt die GEMA einen Rabatt von 35 %. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Erforderlich ist jedoch eine langfristige Absenkung der Tarife. Wenn sich Einzelhandel und Weihnachtsmärkte GEMA- Musik wieder leisten können und wir unsere geliebten Weihnachtskracher hören, hebt das nicht nur unsere Stimmung, sondern am Ende auch die Umsätze des Handels und die Einnahmen der Künstler.

Andernfalls droht zudem das Risiko immenser Konsequenzen. Denn wohin kommt man mit schlechter Weihnachtsmusik? Richtig: Ins Verlies Navidad!

RA Philipp Schröder-Ringe, LL.M.*


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Philipp Schröder-Ringe ist seit 2008 Rechtsanwalt bei HĂ„RTING Rechtsanwälte, einer auf IP, IT und Daten spezialisierten Kanzlei. Als Partner ist er dort mit verantwortlich fĂĽr den Bereich Medien & Event, wo er unter anderem KĂĽnstler, Konzert, Festival– und Sportveranstaltende sowie Medien- und Veranstaltungsagenturen berät und vertritt. Seit vielen Jahren arbeitet er u. a. mit der Clubcommission Berlin, Berlin Music Commission, ImPuls Brandenburg und der LiveKomm zusammen und trägt regelmäßig zu veranstaltungsrechtlichen Themen vor.