Ausgehend von einer EU-Initiative zur Sicherung des Steuersubstrats wurde in Deutschland 2024 eine Pflicht zur Erstellung einer elektronischen Rechnung in § 14 Abs. 1 bis 3 UStG implementiert. Damit sind grundsätzlich alle zwischenunternehmerischen Rechnungen betroffen. Ausnahmen bestehen für Kleinbeträge und Kleinunternehmer. Die vollen Wirkungen der E-Rechnungs-Pflicht entfalten sich ab dem 1.1.2028, wobei die Empfangspflicht von E-Rechnungen bereits seit dem 1.1.2025 besteht. Die E-Rechnungs-Pflicht entfaltet Auswirkungen auf die GoBD und den Vorsteuerabzug. Im Ergebnis zeigen sich neben Detailschwächen bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen erneut die eklatanten Probleme des innereuropäischen Umsatzsteuersystems, die zu immer abstruseren Regelungen führen.
Weiterlesen


