Der Beitrag widmet sich – in Anknüpfung an den vorausgehenden Beitrag in Heft 5 – der Untersuchung, ob die betrieblichen Begünstigungen aus den Rechtfertigungsgrundsätzen zur Erbschaftsteuererhebung abgeleitet werden können oder zumindest vor diesen zu rechtfertigen sind oder ob das politische und verfassungsgerichtlich gestützte Ziel der Arbeitsplatzsicherung zur Ausgestaltung der Begünstigungsnormen als Rechtfertigung taugt. Zudem wird die einer Abschaffung der Erbschaftsteuer vorzuziehende, alternative Ausgestaltung einer Flat Tax beleuchtet.
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