Wettbewerb als die DNA des Telekommunikationsrechts
Der erste Paragraph eines Gesetzes bestimmt grundlegende Prinzipien, Zweck und Ziel des Gesetzes und prägt damit die gesamte Rechtsstruktur, welche die Normadressaten bindet. Seit der Liberalisierung des Telekommunikationssektors steht der zu fördernde Wettbewerb als begrifflicher Fixstern an exponierter Stelle in § 1 TKG. Angesichts von gut 300 Unternehmen, die heute Glasfaseranschlüsse in Deutschland bereitstellen, scheint dieser Auftrag Wirkung gezeigt zu haben. Ausgehend von nahezu 100 % Marktanteil des Ex-Monopolisten konnte es nur besser werden.
Die Lageanalyse heute bietet jedoch keinen Grund für Optimismus. Der Wettbewerb steht unter Druck – und dieser Befund lässt sich mit Zahlen untermauern. Selbst unter Einbeziehung der Kabelnetze (HFC) und Glasfaser (FTTB/H) kann die Telekom Deutschland GmbH (TDG) seit 2020 im Gesamtmarkt wieder leicht zulegen. Damit gehört sie im europäischen Vergleich zu den wenigen Ex-Monopolisten, deren Breitbandmarktanteil hoch und in den letzten fünf Jahren sogar gewachsen ist. Schwerer wiegt, dass die Vermarktungsquote der zugangsnachfragenden Wettbewerber auf dem schon zwei Millionen Kunden umfassenden Glasfasernetz der TDG keine 5 % erreicht – und damit weit entfernt ist von den rund 50 %, welche die TDG-Konkurrenten im Jahr 2007 im DSL-Geschäft erzielten. Die 2021 von der Regulierungsbehörde eingeführte „Regulierung light“ ist gescheitert und muss revidiert werden.
Auch im Geschäftskundenmarkt, der mit rund 20 Milliarden Euro für etwa ein Drittel des jährlichen Branchenumsatzes steht, ist fairer Wettbewerb keineswegs gesetzt. Die TDG gewinnt auch hier seit Jahren kontinuierlich Marktanteile hinzu und wird 2025 fast 70 % erreichen. Entsprechend kommt die Bundesnetzagentur in einem Ende November 2025 veröffentlichten Eckpunktepapier zu dem Schluss, dass sich die bislang gewählten Abhilfemaßnahmen als nicht ausreichend erwiesen haben, um den Markt zum Vorteil der Verbraucher in nachhaltigen Wettbewerb zu überführen. Die TDG sei vielmehr in der Lage, ihre dominante Marktstellung weiter auszubauen. Die Monopolkommission konstatierte jüngst, in der kritischen Übergangsphase von Kupfer zu Glasfaser bestehe die Gefahr, dass ehemalige Staatsmonopolisten wieder dominant werden. Die Warnungen vor einem Rückfall in monopolartige Strukturen sind damit vielstimmig und unüberhörbar. Behörden und Gesetzgeber müssten sensibilisiert sein.
Ein vollständiger Technologiewechsel wie bei der Migration von Kupfer auf Glasfaser ist mehr als ein schlichtes Upgrade und birgt enorme wettbewerbliche Herausforderungen. Die Akteure starten aufgrund der bislang unvollendeten Überführung des Telekommunikationsmarkts in einen selbsttragenden Wettbewerb nicht mit den gleichen Startbedingungen. Ein marktbeherrschendes Unternehmen auf der einen Seite und viele, überwiegend neue Herausforderer auf der anderen Seite erfordern eine aufmerksame Flankierung durch die Wettbewerbshüter wie zu Zeiten der Liberalisierung. Bislang ist dies nicht ausreichend gelungen.
In den Entwürfen zur Verordnung über digitale Netze, dem Digital Networks Act (DNA), der EU-Kommission und eines Regulierungskonzepts der Bundesnetzagentur für die Kupfer-Glas-Migration werden klare Wettbewerbsdefizite ausgemacht und die schädliche Wirkung weiterhin bestehender Marktmacht erkannt. Dies lässt hoffen. Mit Blick auf die anstehende Novellierung des TKG lohnt es sich daher, zuerst § 1 zu lesen – und sich an die Ursprungsidee des Gesetzes nicht nur als Anekdote aus der Vergangenheit, sondern als zentralen Auftrag für die Zukunft zu erinnern.

Dr. Frederic Ufer*
Geschäftsführer des Verbands der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V.



