Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt
Der Investitions-Booster: Steuerliche Kurztherapie oder nachhaltiger Wandel?
Das deutsche steuerliche Investitionssofortprogramm kombiniert unter anderem degressive Abschreibungen (30 %) und Körperschaftsteuersenkung (15 % auf 10 % bis 2032) zur Wirtschaftsbelebung. Trotz ambitionierter Zielsetzung zeigt die Analyse durchaus Schwächen: fiskalische Nachhaltigkeit, Systemkonsistenz und Zielgenauigkeit. Die 46 Mrd. Euro Kosten bis 2029 belasten künftige Generationen, während primär gewinnstarke Unternehmen profitieren. Alternative Reformansätze wie Investitionsprämien wären mitunter effizienter.
I. EinfĂĽhrung
Die deutsche Steuerpolitik steht vor einem Wendepunkt. Nach Jahren wirtschaftlicher Stagnation und verschärftem internationalen Standortwettbewerb hat der Gesetzgeber mit dem “Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” vom 3.6.2025 einen ambitionierten Reformansatz vorgelegt, der sowohl kurzfristige Konjunkturimpulse als auch langfristige Strukturveränderungen anstrebt.
Das Reformpaket, das unter dem Schlagwort “Investitions-Booster” firmiert, umfasst ein komplexes Bündel von Maßnahmen: die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung auf bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter, eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 10 % bis 2032, spezielle Förderungen für Elektromobilität sowie eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Mit einem Volumen von circa 46 Mrd. € bis 20291 handelt es sich um eine der umfangreichsten steuerlichen Reformen der letzten Dekade.
Die Problemstellung ist vielschichtig: Deutschland sieht sich zunehmend im internationalen Standortwettbewerb unter Druck gesetzt, während gleichzeitig die Herausforderungen der digitalen und ökologischen Transformation bewältigt werden müssen. Die anhaltende wirtschaftliche Schwächephase, charakterisiert durch rückläufige Investitionen und stagnierende Produktivität, hat den Handlungsdruck erhöht. Gleichzeitig stellen sich grundlegende Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit, zur fiskalischen Nachhaltigkeit und zur systematischen Konsistenz des Steuerrechts.
Die vorliegende Untersuchung verfolgt das Ziel, das Investitionssofortprogramm einer umfassenden kritischen Analyse zu unterziehen. Dabei sollen sowohl die dogmatischen Grundlagen der einzelnen Regelungen als auch ihre wirtschaftspolitischen Implikationen beleuchtet werden. Die Analyse erfolgt vor dem Hintergrund der vielfältigen Anforderungen an die Steuerpolitik. Dabei wird auch vereinzelt eine international vergleichende Perspektive eingenommen, um die deutsche Reform in den Kontext globaler Trends der Unternehmensbesteuerung einzuordnen.
II. BeweggrĂĽnde und Ziele des Gesetzgebers
Das steuerliche Investitionssofortprogramm ist vor dem Hintergrund einer komplexen wirtschaftspolitischen Gemengelage entstanden, die sowohl kurzfristige konjunkturelle als auch langfristige strukturelle Herausforderungen umfasst. Die Analyse der Motive des Gesetzgebers offenbart ein mehrdimensionales Zielsystem, das zwischen unmittelbaren Wachstumsimpulsen und strategischen Standortverbesserungen oszilliert.
1. Wirtschaftliche Ausgangslage als Katalysator
Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit 2023 in einer hartnäckigen Stagnationsphase. Diese “hausgemachte” Schwäche manifestiert sich insbesondere in einer ausgeprägten Investitionsschwäche, die als wesentliche Ursache für die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit identifiziert wurde.
Der Gesetzentwurf reagiert explizit auf diese “Phase wirtschaftlicher Stagnation” und zielt darauf ab, “die Potenziale der deutschen Volkswirtschaft deutlich zu heben und wieder auf einen nachhaltig höheren Wachstumspfad zu kommen”.2 Diese Zielsetzung spiegelt die Erkenntnis wider, dass Deutschland sich zunehmend von der Weltwirtschaft abgekoppelt hat und dringenden Handlungsbedarf aufweist.
2. Standortwettbewerb als zentraler Handlungstreiber
Ein wesentlicher Beweggrund liegt in der verschärften internationalen Standortkonkurrenz. Deutschland weist im europäischen Vergleich eine der höchsten Gesamtsteuerbelastungen für Unternehmen auf, mit einer kombinierten Körperschaftsteuerbelastung von knapp 30 %.3 Diese Position wird als Wettbewerbsnachteil identifiziert, zumal andere Staaten ihre Steuersätze kontinuierlich gesenkt haben.
Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, “den Unternehmen über die Legislaturperiode hinaus die notwendigen Entlastungen”4 zu sichern, um “ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit in einem global zunehmenden Standortwettbewerb zu erhalten beziehungsweise zu steigern”.5 Diese Formulierung verdeutlicht das Bewusstsein für die Dynamik des internationalen Steuerwettbewerbs und die Notwendigkeit, proaktiv zu reagieren.
3. Koalitionsvertrag als bindender Handlungsrahmen
Die Reformmaßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Dieser sieht explizit eine degressive Abschreibung von 30 % für die Jahre 2025–2027 sowie eine schrittweise Körperschaftsteuersenkung ab 2028 vor. Die zeitliche Staffelung der Maßnahmen reflektiert dabei eine bewusste Sequenzierung von kurzfristigen Investitionsanreizen und langfristigen Strukturreformen.
4. Innovationsförderung als strategisches Element
Ein weiteres zentrales Motiv liegt in der gezielten Förderung von Innovation und Transformation. Dies manifestiert sich besonders deutlich in den Sonderregelungen für Elektromobilität und der Ausweitung der Forschungsförderung. Der Gesetzgeber verfolgt dabei eine Doppelstrategie: Einerseits sollen allgemeine Investitionsanreize gesetzt werden, andererseits werden spezifische Technologiefelder bevorzugt behandelt.
Die 75-prozentige Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge sowie die Ausweitung der Forschungszulage verdeutlichen den Willen, den strukturellen Wandel steuerlich zu flankieren. Diese Maßnahmen stehen im Kontext der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und können einen Beitrag zur Transformation zur Klimaneutralität leisten.
III. Systematische Darstellung des Investitionssofortprogramms
1. Ăśberblick ĂĽber die ReformmaĂźnahmen
Das Investitionssofortprogramm umfasst ein koordiniertes Bündel von sechs Kernmaßnahmen, die sowohl zeitlich als auch inhaltlich aufeinander abgestimmt sind. Die Gesamtkonzeption folgt einer zweiphasigen Strategie: Zunächst sollen durch zeitlich begrenzte Investitionsanreize (“Investitions-Booster”) kurzfristige Wachstumsimpulse generiert werden, bevor ab 2028 strukturelle Steuerreformen langfristige Entlastungen bewirken.
Das geschätzte Gesamtvolumen der Maßnahmen beläuft sich auf circa 46 Mrd. € bis 2029,6 wobei die größten Effekte von der Körperschaftsteuersenkung und der degressiven Abschreibung ausgehen. Die Verteilung der Steuermindereinnahmen auf Bund, Länder und Gemeinden folgt den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Steuerverteilung und berücksichtigt die unterschiedlichen Auswirkungen der einzelnen Steuerarten.7
2. Der “Investitions-Booster”: Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung stellt das Herzstück der kurzfristigen Investitionsanreize dar. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1.7.2025 und dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt werden, können Unternehmen anstelle der linearen eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % jährlich wählen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG).
Diese Regelung knüpft an frühere Krisenpakete an, geht jedoch über bisherige Ansätze hinaus. Während die degressive AfA im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz bei 25 % lag, wurde der Satz nun auf 30 % erhöht. Der anzuwendende Prozentsatz darf maximal das Dreifache der linearen AfA betragen, wodurch eine sachgerechte Relation zwischen Nutzungsdauer und Abschreibungsgeschwindigkeit gewährleistet wird.
Die wirtschaftspolitische Begründung liegt in der Liquiditätsstärkung der Unternehmen “insbesondere in der unmittelbaren Phase nach der Investition”.8 Durch die frontloaded Abschreibung werden Cashflow-Verbesserungen generiert, die weitere Investitionen ermöglichen sollen. Die temporäre Begrenzung bis Ende 2027 setzt bewusst Anreize für “zügige Investitionsentscheidungen”9 und verhindert eine dauerhafte Erosion der Bemessungsgrundlage.
Die prognostizierten Steuermindereinnahmen belaufen sich allein für diese Maßnahme auf etwa 26 Mrd. € über den gesamten Zeitraum.10
3. Sonderregelungen fĂĽr Elektrofahrzeuge
Die steuerliche Förderung der Elektromobilität erfolgt über ein differenziertes Instrumentarium, das sowohl die Anschaffung als auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen begünstigt. Das Reformpaket umfasst zwei zentrale Elemente: eine arithmetisch-degressive Sonderabschreibung und die Ausweitung der Dienstwagenbesteuerung.
a) Arithmetisch-degressive Abschreibung
Für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1.7.2025 und dem 1.1.2028 neu angeschafft werden, wurde eine besonders aggressive Abschreibungsregelung eingeführt. Die Abschreibung erfolgt nach einem festen Schema: 75 % im Anschaffungsjahr, gefolgt von 10, 5, 5, 3 und 2 % in den Folgejahren (§ 7 Abs. 2a EStG). Diese Regelung stellt eine erhebliche Abweichung von den allgemeinen Abschreibungsgrundsätzen dar. Die Frontloading von 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr führt zu einer extremen Liquiditätsentlastung und macht Elektrofahrzeuge für Unternehmen außergewöhnlich attraktiv. Der Gesetzentwurf rechtfertigt dies mit dem Ziel, “deutliche steuerliche Anreize insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich”11 zu setzen.
Die Definition der begünstigten Fahrzeuge erfolgt über den Verweis auf § 9 Abs. 2 KraftStG und umfasst alle Fahrzeugklassen von PKW bis zu Lastkraftwagen und Bussen.12 Diese breite Anwendung soll die gewerbliche Elektromobilität ganzheitlich fördern und ist nicht auf bestimmte Fahrzeugkategorien beschränkt. Eine Besonderheit liegt im Ausschluss der Kumulierbarkeit mit anderen Sonderabschreibungen.13 Diese Regelung verhindert eine “Überförderung” und stellt sicher, dass die neue degressive Abschreibung als eigenständiges Förderinstrument fungiert.
b) Ausweitung der Dienstwagenbesteuerung
Parallel zur Abschreibungsregelung wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Begünstigung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen von 70 000 auf 100 000 € angehoben (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG). Diese Maßnahme erweitert den Kreis der begünstigten Fahrzeuge erheblich und trägt der Realität des Elektrofahrzeugmarktes Rechnung, in dem hochwertige Modelle oft über der bisherigen Grenze lagen. Die Regelung betrifft sowohl die 1-Prozent-Regelung als auch die Fahrtenbuchmethode und führt dazu, dass bei Elektrofahrzeugen bis 100 000 € Bruttolistenpreis nur ein Viertel des Wertes für die private Nutzung anzusetzen ist.14 Dies stellt eine erhebliche Besserstellung gegenüber konventionellen Fahrzeugen dar und setzt starke Anreize für die Wahl von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen.
4. Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuersenkung bildet das strukturelle Herzstück der langfristigen Steuerreform. Ab dem 1.1.2028 wird der Körperschaftsteuersatz in fünf jährlichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt von 15 auf 10 % gesenkt (§ 23 Abs. 1 KStG). Diese Maßnahme stellt eine der kostenintensivsten Komponente des Reformpakets dar, die allein für die Jahre 2028 und 2029 mit geschätzten jährlichen Mindereinnahmen von knapp 15 Mrd. €.15 Diese Größenordnung verdeutlicht den fundamentalen Charakter der Reform und ihre Bedeutung für die deutsche Steuerpolitik.
Die zeitliche Staffelung der Senkung folgt einer bewussten Strategie: Sie schließt nahtlos an die bis 2027 befristete degressive AfA an und schafft damit eine kontinuierliche Entlastungsperspektive für Unternehmen. Die Begründung des Gesetzentwurfs betont, dass dies “zur Stabilisierung von Erwartungen beitragen”16 und “Planungssicherheit”17 schaffen soll.
Im internationalen Vergleich führt diese Reform zu einer erheblichen Verbesserung der deutschen Position. Während Deutschland derzeit mit knapp 30 % Gesamtbelastung (einschließlich Gewerbesteuer) zu den Hochsteuerländern gehört,18 würde die kombinierte Belastung ab 2032 auf etwa 25 % sinken.
5. Anpassung der ThesaurierungsbegĂĽnstigung
Die korrespondierende Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG stellt sicher, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsformneutralität gewahrt bleibt. Der Thesaurierungssteuersatz wird parallel zur Körperschaftsteuer in drei Stufen von 28,25 % auf 25 % gesenkt: 27 % für 2028/2029, 26 % für 2030/2031 und 25 % ab 2032. Diese Parallelführung ist systematisch zwingend, da die Thesaurierungsbegünstigung ursprünglich eingeführt wurde, um “eine Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften”19 zu erreichen. Eine Abweichung würde zu verfassungsrechtlich problematischen Verzerrungen zwischen den Rechtsformen führen.
Die praktische Bedeutung dieser Maßnahme ist allerdings begrenzt, da die Thesaurierungsbegünstigung aufgrund ihrer Komplexität nur von einem kleinen Kreis von Unternehmen genutzt wird. Die geschätzten Steuermindereinnahmen von etwa 1 Mrd. € jährlich ab 202820 unterstreichen jedoch die fiskalische Relevanz für die betroffenen Unternehmen. Ein besonderes Problem liegt in der unvollständigen Erfassung der fiskalischen Auswirkungen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt nur die Wirkungen der Thesaurierung, nicht aber die gegenläufigen Effekte aus der etwaigen späteren Nachversteuerung bei Entnahme. Dies führt zu einer tendenziellen Unterschätzung der langfristigen Kosten und erschwert eine realistische Bewertung der Maßnahme.
6. Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
Die Modernisierung des Forschungszulagengesetzes erfolgt über zwei komplementäre Ansätze: die Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen und die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, “die Attraktivität der steuerlichen Forschungsförderung sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch insbesondere für größere Unternehmen”21 zu steigern.
a) Einbeziehung von Gemeinkosten
Mit § 3 Abs. 3b FZulG werden erstmals pauschalisierte Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten in die Förderung einbezogen. Für Forschungsvorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen, können zusätzlich 20 % der sonstigen förderfähigen Aufwendungen als Gemeinkosten geltend gemacht werden. Diese Pauschalisierung stellt eine erhebliche Vereinfachung gegenüber einer individuellen Kostenzurechnung dar und vermeidet “Bürokratieaufwuchs”.22
b) Erhöhung der Bemessungsgrundlage
Die maximale Bemessungsgrundlage wird für nach dem 31.12.2025 entstandene Aufwendungen von 10 auf 12 Mio. € angehoben (§ 3 Abs. 5 FZulG). Diese Maßnahme kommt insbesondere forschungsintensiven Großunternehmen zugute, die bisher an die Höchstgrenze stießen. Die Kombination beider Maßnahmen führt zu einer erheblichen Ausweitung der Förderung. Ein Unternehmen kann künftig bei maximaler Ausschöpfung eine Forschungszulage von bis zu 3,6 Mio. € erhalten (12 Mio. € × 1,2 × 0,25), gegenüber bisher 2,5 Mio. €. Die prognostizierten Kosten von etwa 380 Mio. € jährlich ab 202823 erscheinen vor diesem Hintergrund als konservative Schätzung und könnten bei stärkerer Inanspruchnahme deutlich überschritten werden.
7. Zwischenfazit
Die umfassende Darstellung der Reformmaßnahmen zeigt die Komplexität und Tragweite des Investitionssofortprogramms. Die Verzahnung von kurzfristigen Investitionsanreizen und langfristigen Strukturreformen bildet ein kohärentes Gesamtkonzept, dessen Wirksamkeit jedoch von der praktischen Umsetzung und der Reaktion der Unternehmen abhängen wird.
IV. Vorbemerkung zur kritischen Analyse der Neuregelungen
Die folgende Analyse basiert ausschließlich auf den offiziell dokumentierten Quellen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, wie sie vom Deutschen Bundestag im Vorgangsablauf erfasst wurden. Diese Quellen umfassen die verschiedenen Stadien des Gesetzgebungsprozesses, einschließlich der Gesetzentwürfe, Stellungnahmen, Ausschussempfehlungen und Plenarprotokolle.24
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Analyse sich auf die im parlamentarischen Prozess öffentlich zugänglichen Informationen beschränkt. Dadurch wird eine objektive Betrachtung der offiziellen Positionen und Argumente ermöglicht, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgebracht wurden. Gleichzeitig bedeutet dies, dass informelle Diskussionen, nicht-öffentliche Debatten oder externe Einflüsse, die möglicherweise Auswirkungen auf den Gesetzgebungsprozess hatten, nicht berücksichtigt werden können. Diese Herangehensweise gewährleistet eine fokussierte und quellenbasierte Analyse, die sich streng an den offiziellen Dokumentationsprozess des Deutschen Bundestages hält. Leser sollten sich bewusst sein, dass diese Methodik zwar eine gründliche Untersuchung des formalen Gesetzgebungsprozesses ermöglicht, aber möglicherweise nicht alle Facetten der Debatte um das Gesetz erfasst.
V. 1. Beratung (BT-Plenarprotokoll 21/10, S. 774B-787D)
1. Inhalte im Ăśberblick
Die Debatte im Bundestag zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/323) am 5.6.2025 spiegelt eine polarisierte Auseinandersetzung wider. Die Argumente der Redner lassen sich in Befürworter (hauptsächlich SPD und CDU/CSU) und Kritiker (AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke) unterteilen. Im Folgenden werden die zentralen Positionen zusammengefasst, basierend auf den Reden im Plenarprotokoll 21/10.
a) BefĂĽrworter (SPD und CDU/CSU)
- Lars Klingbeil (SPD, Finanzminister) betonte die Dringlichkeit des Gesetzes als “Wachstumsbooster” in unsicheren Zeiten. Er hob die Superabschreibungen (bis 30 % degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter ab Juli 2025) als schnelle Liquiditätsstärkung hervor, die Investitionen katalysieren und Arbeitsplätze sichern sollen. Die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 % auf 10 % ab 2028 schaffe langfristige Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Förderungen für Elektromobilität (75 %-Abschreibung) und Forschungszulage (Erweiterung um 20 % Gemeinkosten) würden Innovation und Klimaschutz verbinden. Klingbeil kündigte zudem Maßnahmen gegen Steuerbetrug an, um Einnahmen zu sichern.
- Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) lobte die Geschwindigkeit der Initiative und sah in der Steuersenkung (von 30 % auf 25 % Gesamtbelastung) einen Wettbewerbsvorteil. Er adressierte Kritik an kommunalen Belastungen (11,5 Mrd. € Mindereinnahmen bis 2029) und verwies auf Ausgleich durch das 500-Mrd.-€-Sondervermögen, von dem 100 Mrd. € direkt an Länder und Kommunen fließen. Das Gesetz sei ein erster Schritt zu Entlastungen für Arbeitnehmer (z. B. Überstundenzuschläge steuerfrei).
- Dr. Wiebke Esdar (SPD) unterstrich die Notwendigkeit enger Abstimmung mit Kommunen, um finanzielle Belastungen abzufedern. Sie sah im Gesetz einen Investitionsimpuls, der Wachstum und Nachhaltigkeit verbindet.
- Fritz Güntzler (CDU/CSU) argumentierte, die Maßnahmen (z. B. Forschungszulage) seien unbürokratisch und international wettbewerbsfähig (EU-Durchschnitt 21 % Steuerbelastung). Er forderte Ergänzungen wie Stromsteuersenkungen.
- Frauke Heiligenstadt (SPD) betonte den Fokus auf nachhaltiges Wachstum durch Investitionen in Innovation und Mobilität, was kleine Unternehmen stärke.
- Mechthilde Wittmann (CDU/CSU) sah im Gesetz einen “Kickstart” für Investitionen und Planungssicherheit, ergänzt durch Thesaurierungsbegünstigung (Senkung auf 25 % bis 2032).
- Sebastian Roloff (SPD) hob Vorteile für KMUs hervor (einfache Abschreibungen, Kapitalstärkung) und plädierte für weitere Entlastungen wie Social-Leasing für E-Autos.
- Sepp Müller (CDU/CSU) forderte einen “Vierklang” (Steuersenkungen, Sondervermögen, Kostensenkungen, Bürokratieabbau) zur Überwindung der “strukturellen Wachstumsschwäche”.
b) Kritiker (AfD, GrĂĽne, Linke)
- Christian Douglas (AfD) kritisierte Verzögerungen (z. B. Steuersenkung erst 2028) und forderte sofortige Abschaffung von CO2-Steuer und Grundsteuer. Er sah in der E-Mobilitätsförderung eine einseitige Subvention und plädierte für Freiheit statt Planwirtschaft.
- Andreas Audretsch (Grüne) warnte vor 46 Mrd. € Mindereinnahmen, die Kommunen (z. B. Schwimmbäder, Jugendhilfe) belasten. Er forderte Glättung von Steuerlücken (z. B. bei Erbschaften, Immobilien) für 15 Mrd. € Mehreinnahmen und Investitionsprämien statt Abschreibungen.
- Christian Görke (Linke) warf Klingbeil Verschleppung des Haushalts vor (9 Monate Unsicherheit) und kritisierte Belastungen für Länder/Kommunen (61 Mrd. € ab 2030). Er plädierte für Kaufkraftstärkung und gerechte Besteuerung von Reichtum statt “Steuergeschenke” für Große.
- Reinhard Mixl (AfD) sah in Verzögerungen und Bürokratie einen “Etikettenschwindel” und nannte das Gesetz “Placebo”.
- Katharina Beck (Grüne) kritisierte “alten Wein in neuen Schläuchen” (z. B. degressive AfA schon zweimal beschlossen) und forderte Investitionsprämien, die alle Unternehmen (inkl. Start-ups) erreichen. Sie warf Ungerechtigkeit vor (z. B. Ausnahmen für Konzerne).
- Jan Wenzel Schmidt (AfD) nannte das Gesetz “Bürokratieballon”, das keine echten Anreize schaffe.
c) ResĂĽmee
Zusammenfassend dreht sich die Debatte um Schnelligkeit und Wirksamkeit (Befürworter) vs. Finanzierbarkeit, Verzögerungen und Ungerechtigkeit (Kritiker). Die Koalition betont Wachstum durch Entlastungen, die Opposition fordert Alternativen wie Steuergerechtigkeit oder radikale Senkungen.
2. Eigener Standpunkt
Das Investitionssofortprogramm kann als ambitionierter, aber unvollständiger Ansatz bewertet werden. Positiv ist die Kombination aus kurzfristigen Anreizen (degressive AfA) und langfristiger Planungssicherheit (Steuersenkung), die durchaus Wachstum stimulieren könnte. Bereits in der Vergangenheit zeigte sich, dass Abschreibungen Liquidität freisetzen und Investitionen fördern. Die Integration von Nachhaltigkeit (Elektromobilität, Forschungszulage) ist zeitgemäß und adressiert den Strukturwandel.
Allerdings ist die Kritik an der Finanzierbarkeit durchaus gerechtfertigt: 46 Mrd. € Mindereinnahmen bis 2029 belasten vor allem Kommunen, was zu Kürzungen in Daseinsvorsorge führen könnte. Die Annahme, Wachstum werde dies kompensieren, ist optimistisch, aber riskant: vergangene Reformen haben nicht immer zu erwarteten Investitionen geführt. Zudem fehlt eine klare Verknüpfung mit Investitionspflichten, was zu “Windfall Profits” für Gewinnstarke führen könnte. Alternativ wäre eine Investitionsprämie (wie von Grünen gefordert) denkbar, die breiter wirkt und Start-ups einbezieht. Die Verzögerung bis 2028 (AfD-Kritik) ist problematisch in einer akuten Krise; sofortige Maßnahmen wie Bürokratieabbau (Linke/AfD) wären ergänzend notwendig. Insgesamt priorisiert das Gesetz Unternehmen über soziale Ausgleichsmechanismen.
3. Zwischenfazit
Das Gesetz bietet wertvolle Impulse für Wachstum und Innovation, bleibt aber in Finanzierung und Breitenwirkung unzureichend. Es reflektiert die Koalitionsdynamik, birgt jedoch Risiken für kommunale Haushalte und soziale Gerechtigkeit. Eine Ergänzung durch soziale Entlastungen und echte Bürokratieabbau könnte es zu einem nachhaltigen Booster machen; andernfalls droht es, bestehende Ungleichheiten zu verstärken.
VI. 2. Beratung (BT-Plenarprotokoll 21/14, S. 1107B-1122A)
1. Inhalte im Ăśberblick
Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/323 und 21/516) am 26.6.2025 im Bundestag (Plenarprotokoll 21/14) markiert den Abschluss der parlamentarischen Debatte, mit Fokus auf Annahme des Gesetzes und Ablehnung des Grünen-Antrags (BT-Drs. 21/356). Die Reden unterstreichen eine tiefe Spaltung: Die Koalition (SPD und CDU/CSU) feiert den “Wachstumsbooster” als schnellen Impuls, während die Opposition (AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke) Verzögerungen, Ungerechtigkeit und fehlende Wirksamkeit kritisiert. Im Folgenden werden die Argumente der Redner detailliert zusammengefasst, gruppiert nach Befürwortern und Kritikern, basierend auf den zentralen Themen: Wirtschaftswachstum, Finanzierung, Gerechtigkeit und spezifische Maßnahmen. Am Ende lautet die Abstimmung: Annahme des Gesetzes (CDU/CSU + SPD vs. Grüne + Linke, AfD-Enthaltung).
a) BefĂĽrworter (SPD und CDU/CSU)
- Lars Klingbeil (SPD, Finanzminister) lobte die zügige Einigung mit Ländern (Vermeidung Vermittlungsausschuss) und sah im Gesetz (degressive AfA ab Juli 2025, Steuersenkung ab 2028 auf 10 %, erweiterte Forschungszulage) einen “Wachstumsbooster” für Arbeitsplätze und Stärke. Er betonte insbesondere die Rekordinvestitionen (115 Mrd. € 2025 via Haushalt/Sondervermögen).
- Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) feierte das Tempo (7 Wochen) und Entlastungen (30 % Abschreibung, Steuersenkung, E-Auto-Förderung) als Wachstumsimpuls für Unternehmen (nicht Reiche), der Investitionen anziehe. Er wies Kritik zurück (z. B. keine Entlastung Reicher) und hob Ausgleich für Kommunen (via Sondervermögen) hervor, trotz Mindereinnahmen.
- Frauke Heiligenstadt (SPD) betonte Verbesserungen (Forschungszulage auf 100 €/Stunde)25 und Kooperation mit Kommunen für Wachstum, Innovation und Beschäftigung; sah Gesetz als Signal für Demokratie und Handlungsfähigkeit.
- Fritz Güntzler (CDU/CSU) hob psychologische Wirkung (ifo-Index steigt) und unbürokratische Maßnahmen (Forschungszulage) hervor, die internationale Wettbewerbsfähigkeit (Steuersatz auf 25 %) stärkten; lobte Einigung mit Ländern (im Gegensatz zu Ampel) und sah Entlastungen als Weg zu mehr Beschäftigung und Löhnen.
- Parsa Marvi (SPD) sah im Paket (Sondervermögen, Haushalt, Booster) einen “Nachfrageschub” (DIW: +1–2 % Wachstum), ergänzt durch Reformen (Bürokratieabbau, Digitalisierung) für langfristige Stabilität.
- Olav Gutting (CDU/CSU) pries den “Drive”-Effekt, der Investoren anziehe (“Germany is back”) und Wohlstand sichere; kritisierte Opposition (Linke) für Ignoranz wirtschaftlicher Grundlagen.
- Heiko Hain (CDU/CSU) fasste zusammen: Sofortimpulse (Abschreibungen), langfristige Senkungen, Innovation (Forschungszulage) und Nachhaltigkeit (E-Autos) für Wachstum; sah Dynamik als Ausgleich für Kosten bei Ländern/Kommunen.
b) Kritiker (AfD, GrĂĽne, Linke)
- Christian Douglas (AfD) kritisierte Verzögerungen (Steuersenkung erst 2028), steigende Sozialausgaben (Bürgergeld +5 Mrd. €, 47 Mrd. € 2025) und Schulden als “Blankoscheck”; forderte sofortige Reformen (aus AfD-Programm) und sah E-Auto-Subventionen als ideologisch, nicht marktwirtschaftlich; Enthaltung der AfD.
- Dr. Franziska Brantner (Grüne) warf Verzögerung (Entlastungen schon früher möglich) und fehlende Kompensation für Länder vor.
- Christian Görke (Linke) nannte es “Steuergeschenke” (156 Mrd. € bis 2032) für Reiche (69 % an Top-1 %, per DIW), widersprechend OECD (Kapital höher besteuern); kritisierte fehlende Wirksamkeit (keine Investitionswelle 2001/2008) und Priorität (Unternehmen vor kleinen Einkommen).
- Katharina Beck (GrĂĽne) warnte vor fehlender Investitionsgarantie und Ungerechtigkeit.
- Agnes Conrad (Linke) kritisierte E-Dienstwagen-Förderung als ungerecht (nur Reiche profitieren), forderte Sozialleasing, Ladeinfrastruktur und ÖPNV-Ausbau für alle.
- Karoline Otte (Grüne) warnte vor einer “Zeitbombe” (21 Mrd. €/Jahr an Reiche), Kürzungen in Kommunen (z. B. Schwimmbäder) durch Mindereinnahmen (25 Mrd. € Defizit + 21 Mrd. €/Jahr) und sah Umverteilung “von unten nach oben”.
2. Eigener Standpunkt
Nach der Analyse der 2. Beratung kann das Investitionssofortprogramm weiterhin als ein ambitionierter, aber durchaus risikoreicher Schritt zur Wirtschaftsbelebung eingeordnet werden. Positiv hervorzuheben ist die Geschwindigkeit der Umsetzung (52 Tage), die ein starkes Signal für Planungssicherheit sendet. Die Maßnahmen (30 % degressive AfA ab Juli 2025, Steuersenkung auf 10 % bis 2032, erweiterte Forschungszulage auf 12 Mio. € + 100 €/Stunde) könnten Investitionen anregen: Liquiditätssteigerung fördert Wachstum (1–2 % pro Jahr), Innovation und Nachhaltigkeit (E-Mobilität). Die Integration von Klimaschutz (75 % Abschreibung für E-Autos) ist zukunftsweisend.
Dennoch ist die Kritik der Opposition an mehreren Punkten gerechtfertigt. Die Finanzierung ist problematisch: 46 Mrd. € Mindereinnahmen bis 2029 (plus 156 Mrd. € bis 2032) belasten Kommunen und Länder trotz Teilausgleich (Sondervermögen), was zu Kürzungen in Daseinsvorsorge führen könnte. Die Annahme, Wachstum kompensiere dies, ist optimistisch, da vergangene Reformen (z. B. 2001/2008) keine Investitionswelle auslösten. Es fehlt an Garantien (keine Investitionspflicht) und Breitenwirkung (E-Förderung, aber kein Sozialleasing). Entscheidend ist, soziale Spaltung zu vermeiden und echte Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen.
3. Zwischenfazit
Das Gesetz ist ein mutiger Einstieg in die Wirtschaftsbelebung, der durch Tempo und Fokus auf Investitionen Potenzial birgt, Deutschland zurückzubringen. Dennoch bleibt es in Finanzierung, Gerechtigkeit und Wirksamkeit zumindest fraglich, mit Risiken für Kommunen und Ungleichheiten. Eine Ergänzung durch soziale Ausgleichsmaßnahmen und echte Strukturreformen könnte es zu einem nachhaltigen Booster machen. Die Debatte unterstreicht: Wachstum muss inklusiv und fair sein, um breite Akzeptanz zu finden.
VII. Durchgang (BR-Plenarprotokoll 1056, TOP 5)
1. Inhalte im Ăśberblick
Der Bundesrat-Durchgang am 11.7.2025 (BR-Plenarprotokoll 1056, TOP 5) endete mit einstimmiger Zustimmung zum Gesetz (Drs. 281/25), das steuerliche Anreize für Investitionen schafft. Die Reden der Ministerpräsidenten und des Parlamentarischen Staatssekretärs Schrodi aus dem Bundesministerium der Finanzen betonen Einigkeit in der Notwendigkeit von Wachstum, Kompensation für Länder/Kommunen und Föderalismus, während sie auf Risiken und Reformbedarf hinweisen. Im Folgenden werden die Argumente detailliert zusammengefasst, gruppiert nach Themen: Wirtschaftsimpulse, Finanzierung/Kompensation, Föderalismus und Reformen. Die Abstimmung lautet final: Einstimmige Zustimmung, mit Protokollerklärungen.
Wirtschaftsimpulse und Notwendigkeit:
- Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg, Grüne) lobte das Programm (degressive AfA 30 %, Forschungszulage-Erhöhung, Steuersenkung ab 2028) als zeitgerechten Entlastungsschub (50 Mrd. € Ausfälle), der Wachstum ankurbelt und Arbeitsplätze sichert. Er sah es als Teil eines Gesamtpakets (mit Sondervermögen) für Stabilität.
- Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern, SPD) betonte den Booster als Impuls gegen Rezession, ergänzt durch Infrastrukturinvestitionen (100 Mrd. € + 400 Mrd. € Bund). Sie hob Vorteile für KMU (Abschreibungen, Forschung) und regionale Branchen (z. B. Häfen) hervor, forderte aber öffentliche Forschung für Ostdeutschland.
- Dr. Markus Söder (Bayern, CSU) sah es als “Aufholjagd” nach Rezession, mit Superabschreibungen (3×30 %), Steuersenkung und E-Mobilitätsförderung als Anreizen fĂĽr Investitionen. Er warnte vor Sozialausgaben-Explosion (BĂĽrgergeld, Migration) und forderte Reformen fĂĽr nachhaltiges Wachstum.
- Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen, CDU) nannte es “Kickstart” für Wachstum, der Arbeitsplätze sichert und Demokratie stärkt; sah Politikwechsel (von Rezession zu Wende) und Einheit von Bund/Ländern als Signal der Stärke.
- Boris Rhein (Hessen, CDU) interpretierte es als Chance in der Krise (Ukraine, Nahost, Transatlantik), um Verteidigung und Infrastruktur zu stärken; Booster als Weichenstellung für Dynamik und Souveränität.
- Michael Schrodi (Staatssekretär Finanzen, SPD) detaillierte Maßnahmen: Investitionsbooster (AfA ab Juli 2025), Steuersenkung (auf 25 %), E-Auto-Förderung (75 % Abschreibung), Forschung (12 Mio. € Grenze + Gemeinkosten). Sah es als Planungssicherheit für wettbewerbsfähigen Standort.
- Anlage 1 (Bremen) kritisierte Steuersenkung als sozial ungleich (ungleiche Verteilung), sah aber Wachstumspotenzial; forderte dauerhafte Kompensation.
Finanzierung und Kompensation:
- Kretschmann dankte für 100 % Ausgleich für Kommunen und 8 Mrd. € für Länder (Bildung, Krankenhäuser), warnte aber vor Sozialausgaben-Steigerung und forderte Kompensation bei weiteren Maßnahmen (z. B. Gastrosteuer).
- Schwesig lobte volle kommunale Kompensation als Stabilitätssignal, betonte Länderverzicht und Investitionsgipfel für Schulen/Sicherheit.
- Söder sah Kompromiss (100 % Kommunen, 50 % Länder) als “wuchtiges Signal”, forderte aber Sozialreformen und fairen Länderfinanzausgleich (Bayern zahlt 50 %, “marodes System”).
- Wüst dankte für kommunale Entlastung als Demokratie-Signal, forderte dauerhafte Konnexität (kein “Geschacher”).
- Rhein warnte vor Haushaltsdruck (Einbußen, Kostensteigerung) und forderte fairen Mechanismus (“Wer bestellt, zahlt”).
- Anlage 2 (Saarland/Bremen) forderte schnelle Umsetzung von Änderungen (z. B. Sanierungshilfengesetz) für Verschuldungsspielraum.
- Anlage 3 (Bundesregierung) detaillierte: 100 % für Kommunen (Umsatzsteuer-Anpassung), 8 Mrd. € für Länder (Programme: Bildung/Kitas 4 Mrd. €, Krankenhäuser 50 Mrd. € mit Bund-Mehranteil), Sondervermögen-Anteil (100 Mrd. €, bürokratiearm, Zusätzlichkeit entfällt), Altschulden-Entlastung (250 Mio. €/Jahr + 400 Mio. € Geberländer + AAÜG).
Föderalismus und Reformen:
- Kretschmann forderte besseren Föderalismus (frühe Einbindung, keine Fristverkürzungen) und gründliche Reformen.
- Schwesig kritisierte bisherige Bundes-Praxis (Eilverfahren ohne Einbindung) und forderte Kooperation für Demokratie-Stabilität.
- Söder lobte länderfreundlichen Bund, forderte aber Länderverantwortung bei Steuersenkungen und EU-Zollpolitik.
- Wüst sah Einigung als Föderalismus-Stärke, forderte Modernisierung (Standards, Kompetenzabgabe).
- Rhein warnte vor Schieflage (Bund-Fördertöpfe belasten Länder) und forderte Investitionen gegen Populismus.
- Schrodi betonte Einheit fĂĽr starken Standort.
- Anlage 1 (Bremen) forderte dauerhafte Länder-Entlastung für Handlungsfähigkeit.
2. Eigener Standpunkt
Die einhellige Zustimmung im Bundesrat ist als positives Signal für Föderalismus und Stabilität zu begrüßen, das über Parteigrenzen hinweg Kooperation zeigt. Die Maßnahmen (degressive AfA, Steuersenkung, Forschungszulage, E-Mobilität) adressieren akute Rezessionsrisiken effektiv und könnten Wachstum ankurbeln. Die Kompensation (100 % für Kommunen, 8 Mrd. € für Länder) mildert unmittelbare Belastungen und stärkt lokale Handlungsfähigkeit, was essenziell für Demokratie ist.
Allerdings sind die Bedenken zu Nachhaltigkeit und Fairness nicht unbegründet: Die 50 Mrd. € Ausfälle bergen Risiken für Haushalte, insbesondere bei steigenden Sozialkosten und könnten ohne Reformen (z. B. Bürgergeld, Migration) zu Schuldenbergen führen. Die Fokussierung auf Wachstum ignoriert soziale Ungleichheiten, und Fristverkürzungen bergen Fehlerpotenzial. Besser wäre eine ganzheitliche Reform (Konnexität, Staatsmodernisierung), kombiniert mit EU-weiten Maßnahmen (Zölle). Ohne das bleibt es ein “Kickstart”, der langfristig scheitern könnte, wenn nicht alle Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) gleichberechtigt einbezogen werden.
3. Zwischenfazit
Der Bundesrat-Durchgang festigt das Gesetz als Meilenstein für Wachstum und Einheit, doch die Debatte enthüllt Spannungen im Föderalismus. Es ist ein starker Start, der Investitionen und Stabilität fördert, birgt aber Risiken durch Ausfälle und fehlende Strukturreformen. Nur mit fairer Lastenverteilung und nachhaltigen Schritten (z. B. Sozialreformen, Modernisierung) kann es Deutschland wirklich stärken; andernfalls droht es, als kurzfristiger Impuls zu verpuffen und Ungleichheiten zu vertiefen.
VIII. Kritische WĂĽrdigung des steuerlichen Investitionssofortprogramms
Die vorliegende kritische Analyse des Investitionssofortprogramms erfolgt auf Grundlage der umfassenden Bestandsaufnahme der legislativen Materialien sowie der empirischen Evidenz zu steuerlichen Investitionsanreizen. Dabei zeigen sich sowohl beachtliche Potenziale als auch erhebliche Risiken der gewählten Reformstrategie.
1. Zielerreichung und Effektivität
a) Empirische Evidenz zur Wirksamkeit steuerlicher Investitionsanreize
Die Forschungsliteratur liefert durchaus positive Belege für die Wirksamkeit steuerlicher Investitionsanreize, allerdings mit wichtigen Differenzierungen. Besonders aufschlussreich sind die britischen Erfahrungen, wo Abschreibungsvergünstigungen die Investitionsquote um 12,4–14,8 % erhöhten.26 Die ZEW-Studie von 2024 relativiert jedoch die Hoffnungen in die degressive AfA erheblich: Eine Körperschaftsteuersenkung um fünf Prozentpunkte übersteigt die Entlastungswirkungen einer degressiven Abschreibung “um ein Mehrfaches”.27 Dies wirft grundsätzliche Fragen zur Instrumentenwahl auf. Die degressive AfA wirkt primär über Liquiditätsverbesserungen, während Steuersatzsenkungen strukturelle Anreizeffekte entfalten.
b) Strukturelle Schwächen des gewählten Ansatzes
Das deutsche Programm weist mehrere problematische Konstruktionselemente auf:
Zeitliche Inkonsistenz: Die degressive AfA gilt nur bis 2027, die Körperschaftsteuersenkung beginnt erst 2028. Diese Lücke könnte zu Investitionsaufschub-Effekten führen, da Unternehmen auf die strukturellen Verbesserungen warten könnten.
Unvollständige Zielgruppen-Erfassung: Die Maßnahmen begünstigen primär gewinnstarke, liquiditätsreiche Unternehmen. Verlustunternehmen und Start-ups, die häufig die innovativsten Akteure sind, profitieren kaum von Abschreibungsverbesserungen. Dies konterkariert das proklamierte Ziel der Innovationsförderung.
Mitnahmeeffekte: Bei der degressiven AfA besteht die Gefahr erheblicher Mitnahmeeffekte, da auch ohnehin geplante Investitionen gefördert werden.
c) Sektorale und regionale Verzerrungen
Das Programm wirkt hochgradig selektiv. Elektrofahrzeuge mit 75-prozentiger Sonderabschreibung werden massiv bevorzugt, während andere klimafreundliche Technologien unberücksichtigt bleiben. Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz der Technologieneutralität und kann zu Ressourcenfehlallokationen führen.
Die regionalen Auswirkungen sind problematisch: Kommunen tragen bis 2029 überproportionale Lasten, während die Investitionsimpulse primär in wirtschaftsstarken Regionen wirken dürften. Dies verstärkt unter Umständen regionale Ungleichgewichte.
2. Systemkonsistenz und Rechtssicherheit
a) Verfassungsrechtliche Problembereiche
Das Programm operiert in einem verfassungsrechtlich sensiblen Umfeld. Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG erfordert eine sachgerechte Typisierung steuerlicher Belastungen. Die extreme Privilegierung von Elektrofahrzeugen (75 % vs. 30 % degressive AfA) könnte durchaus als unverhältnismäßig und systemwidrig bewertet werden. Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung das Gebot der Folgerichtigkeit: Einmal getroffene Belastungsentscheidungen müssen systemgerecht ausgestaltet werden. Die zeitliche Fragmentierung der degressiven AfA (2020–2022, 2024, 2025–2027 mit unterschiedlichen Sätzen) könnte das Gebot systemgerechter Gesetzgebung verletzt.
b) Rechtssicherheit und Planbarkeit
Die häufigen Änderungen der degressiven AfA untergraben die Rechtssicherheit. Seit 2020 wurde die Regelung mehrfach modifiziert (2020–2022: 25 %, 2024: 20 %, 2025–2027: 30 %). Diese Inkonstanz erschwert betriebliche Investitionsplanung und signalisiert mangelnde Verlässlichkeit der Steuerpolitik.
3. Fiskalische Nachhaltigkeit
a) Steuerausfälle und intergenerative Verteilungseffekte
Die prognostizierten Steuerausfälle für die verschiedenen Gebietskörperschaften sind durchaus erheblich und müssen unter Umständen durch Schuldenaufnahme finanziert werden. So entstehen zu beachtende intergenerative Verteilungseffekte. Die heutige Unternehmensentlastung wird durch zukünftige Generationen finanziert. Ebenso problematisch ist die unvollständige Kostendarstellung: Bei der Thesaurierungsbegünstigung werden nur die Steuerstundungseffekte, nicht aber die Nachversteuerungsrisiken erfasst. Die tatsächlichen Langfristkosten könnten erheblich höher liegen.
b) Schuldenbremse und fiskalische Handlungsfähigkeit
Das Programm kollidiert mit den Zielen der Schuldenbremse. Diese soll die Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen nachhaltig sichern. Die Erosion der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitig steigenden Ausgabenbedarfen (Demographie, Klimaschutz, Verteidigung) gefährdet die fiskalische Handlungsfähigkeit in Deutschland.
4. Alternative Reformansätze
a) Investitionsprämien statt Abschreibungsverbesserungen
Investitionsprämien wären systematisch überlegen: Sie wirken unabhängig von der Ertragslage, erreichen auch Start-ups und Verlustunternehmen und können zeitlich und sachlich präziser gesteuert werden. Die Auswirkung einer Investitionsprämie auf Investitionen hängt von ihrer konkreten Gestaltung ab. Wird sie durch eine Reduzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten finanziert, entsprechen die Investitionswirkungen einer investitionswertäquivalenten Prämie weitgehend denen der degressiven Abschreibung, wobei letztere auch bei Verlustunternehmen Wirkung zeigt. Falls die Investitionsprämie hingegen als Nettozuschuss gewährt wird, entfaltet sie eine langfristigere Wirkung über den Begünstigungszeitraum hinaus.28 Eine technologieneutrale Investitionsprämie von 10–15 % für Klimaschutz- und Digitalisierungsinvestitionen könnte eine zielgerichtetere und kostengünstigere Alternative als die gegenwärtige Abschreibungslösung darstellen.
b) Strukturelle Steuerreformen
Statt punktueller Privilegien sollte eine umfassende Steuerstrukturreform erfolgen:
- Vereinfachung des Steuerrechts zur Reduktion von Befolgungskosten
- Harmonisierung der Abschreibungssysteme zwischen Handels- und Steuerbilanz
- Rechtsformneutrale Besteuerung durch Ausbau des Optionsmodells
- Verlustverrechnungsreformen zur Verbesserung der steuerlichen Behandlung von Verlusten
IX. ResĂĽmee
Das steuerliche Investitionssofortprogramm stellt einen ambitionierten, aber in der Ausgestaltung problematischen Reformversuch dar. Positiv sind der politische Wille zur Standortstärkung und die Verbindung von kurzfristigen Anreizen mit langfristigen Strukturreformen. Eine Neuausrichtung ist allerdings durchaus erforderlich: Statt kostspieliger Abschreibungsprivilegien könnte Deutschland auf technologieneutrale Investitionsprämien, strukturelle Steuerreformen und internationale Koordination setzen. Nur so kann das legitime Ziel der Standortstärkung mit fiskalischer Nachhaltigkeit und systematischer Konsistenz verbunden werden.
Die Erfahrungen anderer Länder zeigen: Erfolgreiche Investitionspolitik erfordert langfristige Verlässlichkeit, klare Zielsetzungen und systematische Konsistenz. Das gegenwärtige Programm erfüllt diese Anforderungen nicht vollständig. Eine grundlegende Überarbeitung unter Einbeziehung alternativer Instrumente ist geboten, will Deutschland seine internationale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Die wissenschaftliche und praxisnahe Begleitung dieses Reformprozesses wird entscheidend sein. Nur durch eine kontinuierliche, methodisch fundierte Analyse der Reformwirkungen kann sichergestellt werden, dass künftige steuerliche Interventionen tatsächlich die gewünschten Effekte erzielen und das deutsche Steuersystem zu einem Garanten nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung wird.

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Er gründete dort das Institut für digitale Transformation im Steuerrecht (IdTStR) und leitet dieses seit März 2023. Gegenwärtig lehrt er auf dem Gebiet des allgemeinen Abgabenrechts und ist zudem Vorstandsmitglied sowie Vorsitzender des Fachausschusses I (Digitalisierbarkeit von Steuernormen) des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht e. V. (IDSt). In seiner Forschung befasst er sich insb. mit interdisziplinären Fragestellungen, die an der Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft und Informatik einzuordnen sind.
BT-Drs. 21/323, 3.
BT-Drs. 21/323, 1.
BT-Drs. 21/323, 23.
BT-Drs. 21/323, 2.
BT-Drs. 21/323, 2.
BT-Drs. 21/323, 3.
Dazu ausfĂĽhrlich die tabellarischen Haushaltsausgaben ohne ErfĂĽllungsaufwand BT-Drs. 21/323, 11Â ff.
BT-Drs. 21/323, 2.
BT-Drs. 21/323, 21.
BT-Drs. 21/323, 12.
BT-Drs. 21/323, 22.
BT-Drs. 21/323, 22.
BT-Drs. 21/323, 22.
BT-Drs. 21/323, 21.
BT-Drs. 21/323, 14.
BT-Drs. 21/323, 2.
BT-Drs. 21/323, 2.
BT-Drs. 21/323, 23.
BT-Drs. 21/323, 8.
BT-Drs. 21/323, 14.
BT-Drs. 21/323, 24.
BT-Drs. 21/323, 24.
BT-Drs. 21/323, 15.
Der gesamte Vorgang der Gesetzgebung, unter https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-f%C3%BCr-ein-steuerliches-investitionssofortprogramm-zur-st%C3Â %A4rkung-des-wirtschaftsstandorts-deutschland/322244 (Abruf: 5.8.2025).
Die Änderung des entsprechenden § 3 Abs. 3 Satz 2 und 3 FZulG war im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch nicht enthalten.
ZEW, Boie-Wegener u. a., Discussion Paper, No. 24-008, 02/2024, unter https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp24008.pdf?_
gl=1*vqstn9*_ga*OTM4OTQ4MzYuMTc1NDUxMDQ1OA.*_ga_KFD4G5CY27*czE3NTQ1MTA0NTgkbzEkZzEkdDE3NTQ1MTE2ODMkajYwJGwwJGgw (Abruf: 6.8.2025), S. 11.
ZEW (Fn. 26), S. 1.
ZEW (Fn. 26), S. 1.



