Kommunikation & Recht
Die EUDI-Wallet ist im Anmarsch
Quelle: Kommunikation & Recht 2026 Heft 03 vom 03.03.2026, Seite I

Die EUDI-Wallet ist im Anmarsch

Ein entscheidender Wendepunkt für die europäische Digitalwirtschaft

Die digitale Identität gilt als Achillesferse der europäischen Digitalwirtschaft. Fragmentierte nationale Identitätslösungen und fehlende Interoperabilität verhindern bislang eine echte, sichere und grenzübergreifende Nutzung elektronischer Identitäten. Mit der novellierten eIDAS-Verordnung und ihrer Leitinnovation, der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), setzt der europäische Gesetzgeber einen neuen Rahmen. Jeder EU-Mitgliedstaat muss voraussichtlich ab Januar 2027 eine EUDI-Wallet bereitstellen. Die EUDI-Wallet markiert einen regulatorischen Wendepunkt für die digitale Identitätsverwaltung mit weitreichenden Auswirkungen auf E-Government, E-Commerce und Plattformwirtschaft.

Die EUDI-Wallet ist mehr als ein technisches Upgrade bestehender Identitätslösungen. Sie setzt einen neuen Standard für elektronische Identitäten in Europa. Mit ihr wird erstmals ein europaweit einheitlicher Rahmen geschaffen, der Bürger:innen und Unternehmen eine datensparsame und selbstbestimmte Verwaltung von Identitätsdaten und Attributen (Daten über Merkmale, Rechte und Erlaubnisse einer Person bzw. eines Unternehmens) ermöglicht. Die Nutzer:innen können mittels der EUDI-Wallet zudem Transaktionen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen, die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist.

Der Einsatz der EUDI-Wallet ist nicht auf den öffentlichen Sektor beschränkt. Vielmehr werden Bürger:innen und Unternehmen die EUDI-Wallet auch bei privaten Diensteanbietern aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens zum Zwecke der Identifizierung und Authentifizierung einsetzen können.

Ein entscheidender Punkt für die Verbreitung und Nutzung der EUDI-Wallet ist die Akzeptanzpflicht für sehr große Online-Plattformen (sog. VLOPs, z. B. Amazon, Apple, Google, TikTok, Zalando) und in Teilen auch für sonstige private Diensteanbieter, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Energie, Bankenwesen, Finanzdienstleistungen, soziale Sicherheit, Gesundheit, Trinkwasser, Postdienste, digitale Infrastrukturen, Bildung und Telekommunikation.

Konkret verpflichtet die eIDAS-Verordnung VLOPs, immer dann, wenn für deren Zugang ein Authentifizierungsprozess vorgesehen ist, auf Wunsch der Nutzer:innen auch die EUDI-Wallet zum Zwecke der Nutzerauthentifizierung zu akzeptieren. Datensparsamkeit und die Möglichkeit für Nutzer:innen, selbst gewählte Pseudonyme zu verwenden (sofern gesetzlich nicht ausgeschlossen), sind dabei als Mindestanforderungen festgelegt. VLOPs dürfen Nutzer:innen aufgrund deren Entscheidung für oder gegen den Einsatz der EUDI-Wallet nicht benachteiligen.

FĂĽr die Praxis bedeutet das: Jeder VLOP und zahlreiche private Diensteanbieter, die eine Nutzerauthentifizierung verlangen, mĂĽssen die EUDI-Wallet kĂĽnftig in ihren Authentifizierungsprozess integrieren. Die EUDI-Wallet wird damit zu einem zentralen Zugangsmedium fĂĽr E-Commerce und Plattformwirtschaft.

Für die digitale Wirtschaft eröffnen sich durch die Einführung der EUDI-Wallet erhebliche Potenziale. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Schaffung von effizienten, standardisierten und sicheren volldigitalen Onboarding-, Authentifizierungs- und Vertragsabschlussprozessen. Hiermit verbunden sind erhebliche Kosteneinsparungseffekte für die Diensteanbieter, insbesondere im Falle von länderübergreifenden Geschäftsmodellen.

Vom Gesetzgeber bislang nicht geklärt und damit in rechtlicher Hinsicht offen sind allerdings Fragen der Haftung und Risikoverteilung zwischen den auf die EUDI-Wallet vertrauenden Diensteanbietern, den Anbietern einer EUDI-Wallet und deren Nutzer:innen im Falle von technischen Fehlern oder Missbrauch innerhalb von EUDI-Wallet-gestützten Prozessen.

Auch die Sicherheitsarchitektur der EUDI-Wallet kann soziale Risiken wie Social Engineering oder technische Angriffe nicht vollständig ausschließen. In praktischer Hinsicht bleibt daher abzuwarten, wie sicher die EUDI-Wallet-Lösungen tatsächlich sein werden.

Die EUDI-Wallet bietet die Chance, die Nutzung digitaler Identitäten in der EU sowohl zum Vorteil der Bürger:innen und Unternehmen als auch der E-Commerce-Anbieter und der Plattformwirtschaft grundlegend zu verbessern.

Ob sich dieses Potenzial entfaltet, hängt jedoch maßgeblich vom Vertrauen der Bevölkerung in die EUDI-Wallet und der praktischen Nutzerfreundlichkeit der EUDI-Wallet ab. Die bisher geringe Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises in Deutschland zeigt, dass technische Lösungen alleine nicht zum Erfolg führen. Nur wenn die EUDI-Wallet einfach, sicher und für die Menschen spürbar nützlich ist, wird sie zum Erfolgsmodell und Innovationstreiber für Verwaltung und Wirtschaft.

RA Peter Frey*


*

Peter Frey ist Rechtsanwalt und Gründungspartner im Münchner Büro der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät nationale und internationale Unternehmen vornehmlich in den Bereichen Zahlungsdiensterecht, Bankrecht, Finanzdienstleistungsrecht sowie DORA, Geldwäscherecht und Outsourcing.