Gendern, Schokoküsse und der Papst – Inklusive Kommunikation könnte so einfach sein . . .
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Mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beginnt für Wirtschaft und Gesellschaft eine neue Etappe. Erstmals werden Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Damit rückt ein gesellschaftliches Ziel in den Mittelpunkt: die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Barrierefreiheit ist dabei mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe – sie steht für Inklusion, Selbstbestimmung und eine höhere Lebensqualität. Gleichzeitig eröffnet das BFSG neue Perspektiven für die Wirtschaft: Es schafft einheitliche Standards, erweitert Märkte und setzt Impulse für Innovationen.
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