Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
Corona-Hilfen – “Special Interest” oder Spielwiese für (beihilferechtliche) Grundsatzentscheidungen? Zum EuGH-Urteil “TOODE” und der deutschen Rechtsprechung zum Gewährungszeitpunkt von Beihilfen
Quelle: Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2025 Heft 05 vom 23.10.2025, Seite 249

Die beihilferechtliche Genehmigungslage für die Corona-Hilfen setzte voraus, dass Einzelbeihilfen bis zum 30. 6. 2022 gewährt sein mussten. Dies führt zur virulenten Frage, was unter dem Gewährungszeitpunkt i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV zu verstehen ist und ob die endgültige Bescheidung im Rahmen der Schlussabrechnung nach dem 30. 6. 2022 außerhalb der beihilferechtlichen Genehmigung liegt, wenn die Bewilligung der Corona-Hilfen zuvor nur vorläufig und unter dem Vorbehalt der Schlussprüfung erfolgte. Sowohl der EuGH als auch das OVG NRW sowie das VG Hamburg haben sich zwischenzeitlich in diesem Kontext mit dem Zeitpunkt der Beihilfengewährung befasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung, ihre Grenzen sowie das etwaige Spannungsverhältnis zwischen nationaler und EuGH-Rechtsprechung.

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Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
Diarra und die drohende Milliardenklage
Quelle: Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 2025 Heft 05 vom 23.10.2025, Seite I

Das Diarra-Urteil des EuGH vom 4. 10. 2024 (EuGH, Urt. v. 4. 10. 2024 – C-650/22, ECLI:EU:C:2024:824) könnte sich, wenn man in einigen Jahren darauf zurückblickt, in seiner Bedeutung als dem berühmten Bosman-Urteil (EuGH, Urt. v. 15. 12. 1995, C-415/93, ECLI:EU:C:1995:463) mindestens ebenbürtig erweisen.

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