Am 9. 12. 2024 ist die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU in Kraft getreten. Diese beinhaltet teils erhebliche Verschärfungen des gegenwärtigen Haftungsregimes, auf welche sich (potentiell) betroffene Unternehmen frühzeitig vorbereiten sollten. Zu den entsprechenden Haftungsverschärfungen gehört insbesondere auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Offenlegung von Beweismitteln bestehen kann. Dieser Beitrag soll als Orientierung dafür dienen, was bei der Umsetzung dieser Offenlegungspflichten ins deutsche Recht zu erwarten ist.
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