Der Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung wurde am 1.1.2002 eingeführt und mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz am 1.1.2018 der gesetzliche Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss. In der Praxis ergeben sich allerdings immer wieder Fragen hinsichtlich der Anwendung, insbesondere in Zusammenhang mit Tarifverträgen, der Übergangsregelung und dem Arbeitgeberzuschuss. Der vorliegende Beitrag erläutert die Regelungen der Entgeltumwandlung, sowie die steuerrechtliche Behandlung und ordnet diese in die einschlägige Rechtsentwicklung zu diesem Thema ein.
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