Lebensmittel Zeitung 38 vom 19.09.2025 Seite 24
100-Tage-Countdown zur Entwaldungsfrei-Verordnung startet
Durchsetzungsbehörde gibt Ausblick auf kĂŒnftigen Vollzug â Ab 2026 drohen BuĂgelder und Importverbote
Kurz vor Start der Entwaldungsfrei-VO gibt die Vollzugsbehörde Antworten auf drĂ€ngende Fragen. Die Hoffnung auf EntbĂŒrokratisierung durch einen âUmwelt-Omnibusâ hat die Branche aufgegeben.
Am Dienstag kommender Woche startet der Countdown: Unternehmen haben dann noch genau 100 Tage Zeit, um die Anforderungen der EU-Entwaldungsfreiverordnung (EUDR) zu erfĂŒllen. Wer bis zum 30. Dezember 2025 nicht nachweisen kann, dass seine Produkte entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden, riskiert BuĂgelder in Millionenhöhe und schlimmstenfalls gar den Ausschluss vom europĂ€ischen Markt. Betroffen sind die Rohstoffe Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk, Holz, Rind.
In einer PrĂ€sentation, die der LZ vorliegt, gibt die Bundesanstalt fĂŒr Landwirtschaft und ErnĂ€hrung (BLE) Einblicke in die kĂŒnftige Vollzugspraxis. In Bezug auf ĂberwachungsmaĂnahmen bei weiterverarbeiteten Produkten heiĂt es darin etwa: âDas Objekt eines möglichen behördlichen Vertriebsverbots oder eines RĂŒckrufs oder einer RĂŒcknahme können nur konkrete relevante Erzeugnisse sein.â Wenn also beispielsweise Kakao in die EU eingefĂŒhrt wird â ohne dass die Voraussetzungen der EUDR erfĂŒllt sind â und dieser sodann in einem Schokoladenjoghurt weiterverarbeitet wird, greift fĂŒr diesen kein Vertriebsverbot oder gar eine RĂŒckrufpflicht. âIch verstehe die Klarstellung so, dass der Joghurt als solches nicht sichergestellt werden kann, auch wenn der Kakao EUDR-widrig war. Es findet also keine âInfizierungâ eines nicht EUDR-relevanten Folgeprodukts stattâ, sagt auch Lothar Harings, Partner der Kanzlei Cattwyk. Die BLE betont aber, dass ein BuĂgeldverfahren möglich bleibt. âDas BuĂgeld wĂŒrde etwa den GroĂhĂ€ndler treffen, der den EUDR-widrigen Kakao importiert hat.â
Zur Frage, inwieweit auch Handzettel und gedruckte Werbemittel EUDR-konform sein mĂŒssen, verweist die BLE auf die Entwurfsfassung des âDelegierten Rechtsakts zur Anpassung des Anhangs Iâ der Verordnung. Demnach sei âhinsichtlich Werbematerialien sowie weiteren Begleitmaterialien, welche zu Werbe- und Informationszwecken bereitgestellt werdenâ zu erwarten, dass diese nicht unter die Verordnung fallen werden.
Bis Mitte Mai waren auf der Kommissionswebsite knapp 300 RĂŒckmeldungen zu Anhang 1 eingegangen (lz 22-25). Hierzulande hatten sich unter anderem der Bundesverband der SĂŒĂwarenindustrie, dm, Storck und der Handelsverband Lebensmittel kritisch zu Wort gemeldet: Gesonderte SorgfaltserklĂ€rungen fĂŒr Handzettel & Co. dĂŒrften  nicht verlangt werden.
âWir stellen uns darauf ein, dass Werbematerialien und dergleichen aus dem EUDR-Anwendungsbereich herausgenommen werden, aber das ist noch lĂ€ngst nicht in trockenen TĂŒchernâ, sagt Rechtsanwalt Harings. âErst mal muss die Kommission den neuen Anhang I verabschieden â und dann haben Parlament und Rat noch zwei Monate Zeit, EinwĂ€nde zu erheben. Es wird also knapp bis zum Stichtag Ende Dezember.â
Derweil setzt die Branche nicht mehr viel Hoffnung darauf, dass die EUDR in den geplanten âUmwelt- Omnibusâ aufgenommen â und damit merklich entbĂŒrokratisiert wird. âDie öffentliche Konsultation hierzu lief bis vergangene Woche, und der Omnibus soll erst im vierten Quartal 2025 kommen â im schlechtesten Fall drei Tage vor Geltungsbeginn der EUDR. Das hilft natĂŒrlich niemandemâ, meint eine Handelsmanagerin mit Blick auf die benötigte Umstellungszeit. Die grĂŒne Bundestagsfraktion hat in dieser Woche eine parlamentarische Anfrage zum Umsetzungsstand der EUDR-Verordnung an die Bundesregierung gerichtet.
Gerrit-Milena FalkerÂ



