Lebensmittel Zeitung 38 vom 19.09.2025 Seite 24
100-Tage-Countdown zur Entwaldungsfrei-Verordnung startet
Durchsetzungsbehörde gibt Ausblick auf künftigen Vollzug – Ab 2026 drohen Bußgelder und Importverbote
Kurz vor Start der Entwaldungsfrei-VO gibt die Vollzugsbehörde Antworten auf drängende Fragen. Die Hoffnung auf Entbürokratisierung durch einen „Umwelt-Omnibus“ hat die Branche aufgegeben.
Am Dienstag kommender Woche startet der Countdown: Unternehmen haben dann noch genau 100 Tage Zeit, um die Anforderungen der EU-Entwaldungsfreiverordnung (EUDR) zu erfüllen. Wer bis zum 30. Dezember 2025 nicht nachweisen kann, dass seine Produkte entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe und schlimmstenfalls gar den Ausschluss vom europäischen Markt. Betroffen sind die Rohstoffe Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk, Holz, Rind.
In einer Präsentation, die der LZ vorliegt, gibt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Einblicke in die künftige Vollzugspraxis. In Bezug auf Überwachungsmaßnahmen bei weiterverarbeiteten Produkten heißt es darin etwa: „Das Objekt eines möglichen behördlichen Vertriebsverbots oder eines Rückrufs oder einer Rücknahme können nur konkrete relevante Erzeugnisse sein.“ Wenn also beispielsweise Kakao in die EU eingeführt wird – ohne dass die Voraussetzungen der EUDR erfüllt sind – und dieser sodann in einem Schokoladenjoghurt weiterverarbeitet wird, greift für diesen kein Vertriebsverbot oder gar eine Rückrufpflicht. „Ich verstehe die Klarstellung so, dass der Joghurt als solches nicht sichergestellt werden kann, auch wenn der Kakao EUDR-widrig war. Es findet also keine ‚Infizierung‘ eines nicht EUDR-relevanten Folgeprodukts statt“, sagt auch Lothar Harings, Partner der Kanzlei Cattwyk. Die BLE betont aber, dass ein Bußgeldverfahren möglich bleibt. „Das Bußgeld würde etwa den Großhändler treffen, der den EUDR-widrigen Kakao importiert hat.“
Zur Frage, inwieweit auch Handzettel und gedruckte Werbemittel EUDR-konform sein müssen, verweist die BLE auf die Entwurfsfassung des „Delegierten Rechtsakts zur Anpassung des Anhangs I“ der Verordnung. Demnach sei „hinsichtlich Werbematerialien sowie weiteren Begleitmaterialien, welche zu Werbe- und Informationszwecken bereitgestellt werden“ zu erwarten, dass diese nicht unter die Verordnung fallen werden.
Bis Mitte Mai waren auf der Kommissionswebsite knapp 300 Rückmeldungen zu Anhang 1 eingegangen (lz 22-25). Hierzulande hatten sich unter anderem der Bundesverband der Süßwarenindustrie, dm, Storck und der Handelsverband Lebensmittel kritisch zu Wort gemeldet: Gesonderte Sorgfaltserklärungen für Handzettel & Co. dürften nicht verlangt werden.
„Wir stellen uns darauf ein, dass Werbematerialien und dergleichen aus dem EUDR-Anwendungsbereich herausgenommen werden, aber das ist noch längst nicht in trockenen Tüchern“, sagt Rechtsanwalt Harings. „Erst mal muss die Kommission den neuen Anhang I verabschieden – und dann haben Parlament und Rat noch zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Es wird also knapp bis zum Stichtag Ende Dezember.“
Derweil setzt die Branche nicht mehr viel Hoffnung darauf, dass die EUDR in den geplanten „Umwelt- Omnibus“ aufgenommen – und damit merklich entbürokratisiert wird. „Die öffentliche Konsultation hierzu lief bis vergangene Woche, und der Omnibus soll erst im vierten Quartal 2025 kommen – im schlechtesten Fall drei Tage vor Geltungsbeginn der EUDR. Das hilft natürlich niemandem“, meint eine Handelsmanagerin mit Blick auf die benötigte Umstellungszeit. Die grüne Bundestagsfraktion hat in dieser Woche eine parlamentarische Anfrage zum Umsetzungsstand der EUDR-Verordnung an die Bundesregierung gerichtet.
Gerrit-Milena Falker



