Lebensmittel Zeitung
Politik diskutiert Shrinkflation
Quelle: Lebensmittel Zeitung 2025 Heft 45 vom 07.11.2025, Seite 26


Lebensmittel Zeitung 45 vom 07.11.2025 Seite 26

Politik diskutiert Shrinkflation

Antrag im Rechtsausschuss des Bundestages – Unklare Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung

Der Bundestag nimmt sogenannte Mogelpackungen ins Visier, das Umweltministerium will den „Schutz verbessern“, andere Ministerien reagieren defensiver.

Das Thema „Shrinkflation“ kommt auf die Agenda des Rechtsausschusses des Bundestages. Dass sich die Politik mit der Frage von Verpackungsgrößen befasst, liegt im Koalitionsvertrag begründet, in dem „mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen“ versprochen wird. Zudem will die Fraktion „Die Linke“ per Antrag „Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln beenden und die Umwelt vor Verpackungsmüll schützen“ und eine Anhörung im Ausschuss beantragen. Das setzt in der Koalition vor allem die SPD erkennbar unter Handlungsdruck.

 Obwohl im Rechtsausschuss diskutiert wird, erklärt das Justizministerium: „Die Zuständigkeit zu einer möglichen Regelung liegt hierzu im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Bezug auf die Preisangabenverordnung und im Bundesministerium für Umwelt in Bezug auf das Verpackungsgesetz und die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung.“

Das Wirtschaftsministerium (BMWE) verweist auf LZ- Nachfrage jedoch an das Bundesernährungsministerium. Zwar sei das BMWE grundsätzlich für die Preisangabenverordnung zuständig. „Für weitere Regelungen zu Kennzeichnungspflichten bei Mengenreduktionen ist die Preisangabenverordnung jedoch kein adäquater Regelungsort.“ Deutlich äußert sich das Bundesministerium für Umwelt (BMUKN). Es sehe in sogenannten Mogelpackungen ein „großes Ärgernis“. Man prüfe fortlaufend, auch im Lichte der neuen europäischen Verpackungsverordnung PPWR, wie der Schutz „verbessert werden kann“. Inverkehrbringer werden ab 2030 mit der PPWR verpflichtet, Verpackungen auf das notwendige Minimalgewicht und -volumen zu reduzieren. Verpackungen, die lediglich darauf abzielen, über das wahre Produktvolumen zu täuschen, etwa durch Doppelwände, falsche Böden und unnötige Schichten, dürfen grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Nach Ansicht des SPD- geführten Ministeriums werden Verbraucher „durch überdimensionierte Verpackungen oder gleichbleibende Verpackungsgrößen bei reduziertem Inhalt getäuscht“.

Nadine Heselhaus, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD, nennt es „ärgerlich, wenn uns klammheimlich Produkte mit weniger Inhalt vorgesetzt werden, ohne dass der Preis in gleicher Weise sinkt“. Sie hält Lösungen auf EU-Ebene nach Vorbild Frankreichs für denkbar. In Frankreich müssen Händler seit Sommer 2024 reduzierte Inhaltsmengen mit einem Hinweis am Regal kennzeichnen. Ina Latendorf, ernährungspolitische Sprecherin der Linken, betont: „Keiner kauft gern Luft.“ Versteckte Preiserhöhungen durch „Verpackungsmanipulation“ seien in den Regalen kenntlich zu machen. Während Heselhaus auch Sympathie für eine staatliche Preisaufsicht durchblicken lässt, ist ihr CDU-Kollege Sebastian Steineke reservierter. Es brauche „mit Sicherheit keine neue Behörde“, das Portal „lebensmittelklarheit.de“ reiche vollkommen aus. Aber auch Steineke kündigt mit Blick auf den Koalitionsvertrag an: „Wir werden diese Vereinbarung mit Leben erfüllen.“

Die Bundesvereinigung der Ernährungsindustrie (BVE) veröffentlichte zur jüngsten Parlamentsdebatte ein Positionspapier. Bleiben die Belastungen hoch, heißt es mit Blick etwa auf die hohen Kosten bei Energie oder Löhnen, stünden die Hersteller vor einer Wahl: „Preise erhöhen, Qualität senken oder die Menge anpassen.“ Jede dieser Optionen habe Konsequenzen. Transparenz sei für die Branche „ein zentraler Wert“, viele Unternehmen gingen über das rechtlich Gebotene hinaus. HDE- Hauptgeschäftsführer Stefan Genth betont, der Handel stelle schon heute sicher, dass der Kunde auch faktische Preiserhöhungen etwa durch Verringerung der Füllmengen schnell erkennen kann.

Abseits der politischen Diskussion sind auch die Gerichte mit der „Shrinkflation“ befasst. Auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hin verurteilte das Landgericht Hamburg Upfield zur Unterlassung, weil der Inhalt der äußerlich unveränderten Sanella-Verpackung von 500 auf 400 Gramm reduziert worden war. Das Gericht sah darin eine Irreführung, die geänderte Füllmenge müsse jedenfalls für einen Zeitraum von drei Monaten sichtbar kenntlich gemacht werden (lz 08/24). Gegen die geschrumpfte Milka-Schokolade läuft ein Prozess vor dem LG Bremen.

Hans-Jürgen Deglow