Kommunikation & Recht
Was der EU-Omnibus mit einem Deichbau zu tun hat
Quelle: Kommunikation & Recht 2026 Heft 01 vom 06.01.2026, Seite I

Was der EU-Omnibus mit einem Deichbau zu tun hat

Stellen Sie sich vor, Sie sind Einwohner:in einer Siedlung, die am Meer liegt und regelmäßig überschwemmt wird. Deshalb beauftragen die Einwohner:innen ihre Dorfverwaltung, einen Deich zu errichten. Der Deich wird errichtet, aber er umschließt das Dorf nicht. Das Wasser fließt einfach außen herum. Der Deich behindert die Dorfbewohner:innen zwar täglich bei der Arbeit, ist aber nutzlos.

Stellen Sie sich nun vor, dass die Einwohner:innen ihre Dorfverwaltung erneut beauftragen, das Problem zu lösen. Diese führt daraufhin Bauarbeiten durch – und erhöht den Deich um einen Meter. Zusätzlich führt sie nun hohe Strafen für jeden ein, der den Deich betritt. Das Problem ist dadurch nicht gelöst, denn das Wasser fließt weiterhin um den Deich herum.

Dieses Beispiel mag drastisch klingen, aber genau so hat sich die letzte Dekade der Digitalgesetzgebung für jemanden angefühlt, der täglich mit Digitalgesetzen arbeitet und sie zur Anwendung bringt. Unser aktuelles EU-Recht adressiert reale Probleme durch untaugliche Lösungsversuche. Viele der Gesetze erreichen ihre eigentlichen Ziele nicht, verursachen aber umfangreich Kollateralschäden. Innovation und Investitionen werden verlangsamt, teilweise ganz abgewürgt. Unternehmen, die ihre Kraft eigentlich darauf verwenden sollten, Wertschöpfung und Wohlfahrt voranzutreiben, verwenden sie stattdessen auf komplexe Compliance-Projekte – und erleiden dann dadurch Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu ihren Wettbewerbern im Ausland. Die Folgen sind für jeden deutlich zu spüren, der in der Digitalwirtschaft arbeitet. Arbeitsplätze werden abgebaut, das Wirtschaftswachstum stagniert. Deutschland verliert seine Vormachtstellung in Schlüsselbranchen, während technologische Megatrends vorbeiziehen.

„More of the same“ ist keine Lösung

Es ist offensichtlich – und zunehmend dringend – dass das europäische und deutsche Digitalrecht reformiert werden muss, um seinen Anforderungen besser gerecht zu werden. Um das Deich-Beispiel wieder aufzugreifen: Wenn ein Deich eine Lücke hat, dann hilft es überhaupt nichts, ihn zu erhöhen oder unbefugtes Betreten noch stärker zu bestrafen. Der Designfehler des Deichs muss erkannt und geschlossen werden. Genauso gilt dies auch für Gesetze: Wenn ein Gesetz lückenhaft oder dysfunktional ist, dann hilft es nicht, dasselbe Gesetz einfach nur noch umfangreicher zu machen oder mit drakonischen Bußgeldrahmen zu garnieren.

Europäisches Digitalrecht funktioniert, wenn es einerseits seine Ziele erreicht und andererseits möglichst wenig Kollateralschäden verursacht – also möglichst wenig Rechtsunsicherheit, Rechtsrisiken und Umsetzungsaufwand. Vieles davon könnte vermieden werden, wenn Digitalgesetze zukünftig mehr unter den Gesichtspunkten der Qualitätssicherung und Prozessoptimierung entwickelt würden. Oder anders formuliert: Die oberste Maxime für jedes Gesetz sollte sein, dass es zuverlässig, schnell und effizient sein Ziel erreicht – ohne schädliche Nebeneffekte.

Es geht dabei überhaupt nicht darum, materielle Schutzstandards abzubauen. Ein niedriger Deich, der das Dorf komplett umschließt, schützt es besser als ein hoher Deich mit einer Lücke. Deshalb schadet es dem Schutzstandard des europäischen Digitalrechts auch nicht, wenn man es leichter umsetzbar macht – ganz im Gegenteil.

Die kürzlich vorgelegten EU-Omnibusvorschläge sind diesbezüglich ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nur ein kleiner. Bei den wenigen Reformversuchen der Omnibus-Vorschläge darf es aber nicht bleiben – sie wirken eher wie Notreparaturen. In vielen Fällen müssen aber Regelungskonzepte grundsätzlich neu gedacht und manchmal auch abgeschafft werden. Besser sind die Reformvorschläge, die kürzlich eine Arbeitsgruppe des „TUM Think Tank“ unter Beteiligung vieler Expert:innen zu einer Reform der DSGVO veröffentlicht hat (https://tumthinktank.de/project/arbeitsgruppe-dsgvo/). Diese Vorschläge verdienen auf jeden Fall Beachtung, auch im weiteren Omnibus-Gesetzgebungsverfahren.

Und wie geht das jetzt?

Wer nun argumentiert, dass das hier gewählte Deich-Beispiel übertrieben ist, hat durchaus Recht. Natürlich sind die bestehenden Digitalgesetze nicht völlig nutzlos, die ein oder andere Überschwemmung haben sie auch abgewendet. Festzuhalten ist aber, dass viele Regelungen, die es aktuell gibt, viel zu komplex sind; einige sind auch ganz überflüssig.

Für die Zukunft sollten Qualitätssicherung und Effizienzmaximierung zu festen Leitbildern der Gesetzgebung werden. Das methodische Handwerkszeug gibt es bereits – beispielsweise unter dem Stichwort „Legal Design Thinking“ oder durch die Forschungsarbeit am Frankfurt Competence Centre for German and Global Regulation (FCCR). Allen, die sich darum bemühen, vor allem dem neuen Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung um Carsten Wildberger, ist dabei viel Erfolg zu wünschen.

RA Dr. Simon Assion, CIPP/E*


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ist Rechtsanwalt und Partner im Frankfurter und Berliner Büro von Fieldfisher und Lehrbeauftragter an der Universität Köln. Mitglied im Fachausschuss Informationsrecht des DAV. Promotion am Leibnitz-Institut für Medienforschung (Hans Bredow Institut) in Hamburg.