afz - allgemeine fleischer zeitung 1
Das ändert sich 2026
Quelle: afz - allgemeine fleischer zeitung 1 2026 Heft vom 08.01.2026, Seite 19


afz – allgemeine fleischer zeitung 1 vom 08.01.2026 Seite 19

Jahreswechsel

Das ändert sich 2026

Zum neuen Jahr tritt eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und Verordnungen in Kraft. Was genau auf Betriebe, Arbeitnehmer, Azubis und Co. zukommt. Eine Auswahl.

Zum Ende des Jahres 2025 bzw. zu Jahresbeginn 2026 werden zahlreiche neue Gesetze, Verordnungen und EU- Vorgaben wirksam. Direkt berührt werden von zahlreichen Anpassungen unter anderem der Arbeitsmarkt, die Steuerpolitik, Digitalisierungsprojekte der Verwaltung sowie Umwelt- und Verbraucherthemen. Einige wichtige Änderungen haben wir hier herausgesucht.

Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn fĂĽr Arbeitnehmer mit geringem Einkommen angehoben. Ein Anstieg auf 13,90 Euro brutto pro Stunde ist beschlossen, und ab dem 1. Januar 2027 soll der Satz weiter auf 14,60 Euro steigen.

Ab 2026 wird  die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs, gekoppelt an den Mindestlohn, von derzeit 556 Euro auf 603 Euro angehoben. Die Grenze für Minijobs wird ab 2027 bei 633 Euro liegen. Der Midijob im Übergangsbereich beginnt am 1. Januar bei einem Einkommen von 603,01 Euro und endet bei einem monatlichen Verdienst von 2000 Euro.

Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr wird um fast 6,2 Prozent auf einen Bruttobetrag von 724 Euro angehoben. Das berichtet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt der Betrag 854 Euro (anstatt 805 Euro), im dritten Ausbildungsjahr sind es 977 Euro (anstatt 921 Euro) und im vierten Ausbildungsjahr 1014 Euro (anstatt 955 Euro). Das BIBB hebt hervor, dass der überwiegende Teil der Auszubildenden jedoch deutlich mehr erhält. Darüber hinaus existieren in den meisten Branchen, in denen eine Ausbildung stattfindet, Tarifverträge, die eine über der gesetzlichen Mindestvergütung liegende Bezahlung vorsehen.

Ab 2026 gilt bei der Abgabe von Speisen in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Von der Ermäßigung profitieren  auch Fleischereien, die für ihre Kunden Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten, sowie Catering- und Partyservice-Anbieter. Die Ermäßigung gilt  nicht für die Abgabe von Getränken.

Entgelttransparenzrichtlinie

In Bezug auf die Entgeltgleichheit wird es ebenso Fortschritte geben. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) in nationales Recht umsetzen. In Zukunft sollen Arbeitgeber in ihren Stellenanzeigen Gehaltsbandbreiten angeben und auf Anfrage offenlegen, wie die Gehaltsbildung intern erfolgt. Für Firmen bedeutet dies eine höhere Anzahl an Dokumentationspflichten und eindeutig geregelte Auskunftsprozesse. So sollen im Bewerbungsprozess  Angaben zum Gehalt gemacht werden. Jährliche Informationen zu Entgeltkriterien werden verpflichtend, und bei Lohndiskriminierung wird die Beweislast dem Arbeitgeber auferlegt. Für Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern gelten neue Berichtspflichten. Jeder Arbeitnehmer kann, unabhängig von der Größe des Unternehmens, Auskunft über Gehälter verlangen.

Tierhaltungskennzeichnung

Auch in Sachen Tierhaltungskennzeichnung gibt es Neuigkeiten. Das überarbeitete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sollte ursprünglich am 1. August 2025 in Kraft treten. Diese Frist wurde bis zum 1. März 2026 ausgedehnt. Nun gab es eine erneute Verschiebung des Termins. Der 1. Januar 2027 wird als neuer Starttermin angepeilt. „Die Verschiebung ist kein Aufschub, sondern ein Auftrag: Wir machen das System einfacher, fairer und wirksamer“, so Jens Behrens, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und Tierschutzbeauftragter seiner Fraktion.

Neue Listeriengrenzwerte

Ab dem 1. Juli 2026 wird die Verordnung (EU) 2024/2895 strengere Anforderungen für verzehrfertige Produkte wie Räucherfisch, Pasteten, Fertigsalate, Weichkäse, Rohmilchprodukte und Speiseeis festlegen. Die Regelung ist klar: In 25 Gramm Lebensmittel darf Listeria monocytogenes nicht nachweisbar sein, es sei denn, es kann belegt werden, dass die Werte während der Haltbarkeit des Produkts unter 100 KBE/g lagen. Um die Einhaltung zu gewährleisten, müssen Produzenten ihre Tests, Probenahmen, Hygienekontrollen, Haltbarkeitsstudien, Temperaturüberwachung und Schulungen für Mitarbeiter intensivieren. Die Verordnung (EU) 2025/179 wird am 23. August 2026 wirksam. Sie legt umfassende Genomsequenzierungen der Bakterien fest, die für lebensmittelbedingte Ausbrüche verantwortlich sind, darunter Salmonellen, Listerien, E.coli und Campylobacter. Lebensmittel-, Tier-, Futtermittel- und Umweltproben werden in akkreditierten Laboren analysiert, und die Ergebnisse werden der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Dadurch wird die Rückverfolgbarkeit verbessert und die Reaktionszeiten verkürzt, was letztlich den Schutz der Verbrauchergesundheit zur Folge hat.

Die neue EU-Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR), die eine der bedeutendsten Veränderungen im europäischen Abfallrecht in den letzten Jahren darstellt, tritt am 12. August 2026 in Kraft. Hersteller, Händler und Importeure sind künftig verpflichtet, neue Kennzeichnungen, Recyclingvorgaben und Lizenzierungspflichten einzuhalten.

Heizen wird teurer

Das Heizen mit Gas und Öl wird  2026 teurer, da der CO?-Preis für diese fossilen Brennstoffe in einem Bereich von 55 bis höchstens 65 Euro angesiedelt sein wird. Derzeit beträgt der Preis 55 Euro pro Tonne. Laut Berechnungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall werden die Mehrkosten für Gasheizungen etwa 1,4 Cent pro kWh betragen. Bei einem Verbrauch von 6000 kWh pro Jahr belaufen sich die Zusatzkosten auf etwa 84 Euro, während sie bei 20000 Kilowattstunden 281 Euro betragen würden. Besitzer von Ölheizungen müssen demnach mit zusätzlichen Kosten von etwa 20,7 Cent pro Liter durch die CO?-Steuer rechnen. Bei einem Verbrauch von 600 Litern würden Zusatzkosten von etwa 124 Euro anfallen.

Die EU-Entwaldungsverordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Nachdem es dem Rat der EU gelungen ist, einen Kompromiss zur Entwaldungsverordnung zu finden, hat nun auch das EU- Parlament den Überarbeitungsvorschlag der EU- Kommission gebilligt. Sie hatte die Verordnung zuvor überarbeitet und empfohlen, den Anwendungsstart für Kleinst- und Kleinbetriebe um ein weiteres Jahr auf den 30. Dezember 2026 zu verschieben. Der Rat hat die Kommission  gebeten, bis April 2026 weitere potenzielle Vereinfachungen zu untersuchen. Die Dokumentations- und Nachweispflichten sollen im Vergleich zum derzeitigen Vorschlag der Kommission  vereinfacht werden.

Katharina WiĂźmath