Lebensmittel Zeitung 4 vom 23.01.2026 Seite 22
Schwarz lobbyiert fĂĽr Pooling
EU-Verpackungsverordnung – Mehrere Händler dürfen ihre Mehrwegquoten miteinander verrechnen – Hilft laut Kritikern nur Lidl
Mithilfe einer Ausnahmeregel könnte Lidl ab 2030 die Mehrwegquote von 10 Prozent umschiffen. Nun fordert das Unternehmen Details zur „Lex Lidl“.
Die Schwarz-Gruppe trommelt im Zusammenhang mit den Mehrwegvorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für eine „möglichst flexible“ Lösung. Ab 2030 müssen die Händler 10 Prozent des Getränkesortiments in Mehrwegverpackungen anbieten – was den Discountern Lidl und Aldi mit bislang null Prozent Mehrweg Kopfschmerzen bereitet. Zwar verspricht eine Ausnahme Abhilfe. Da die Politik aber bisher keine Details zu der Befreiungsmöglichkeit präsentiert hat, macht die Schwarz- Gruppe nun Druck.
Laut PPWR können die EU-Staaten den Händlern gestatten, „Pools“ (engl., Zusammenschlüsse) zu bilden, um ihrer Mehrwegpflicht nachzukommen. Bis zu fünf zu einer Gruppe gehörige Unternehmen dürfen ihre Mehrwegquoten miteinander verrechnen. So könnte sich Lidl das Mehrwegangebot seiner Schwester Kaufland gutschreiben lassen, anstatt selbst Mehrweg anzubieten. Die Ausnahme hatte die ex-Umweltministerin Steffi Lemke (Die Grünen) vor zwei Jahren auf Druck des Kanzleramts in den EU-Rat eingebracht – und ist seither als „Lex Lidl“ bekannt.
Nun warnt die Schwarz-Gruppe: „Angesichts mehrjähriger operativer Umsetzungszeiten“ sei es wichtig, dass die Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit erhalten. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der LZ vorliegt. Die EU-Kommission solle schnellstmöglich den Delegierten Rechtsakt zur Konkretisierung des Poolings erarbeiten und die deutsche Regierung das Pooling im Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) zulassen.
Auch aus Sicht von Franziska Kaiser ist das zweistufige System – nationale Zulassung und EU-Details zur Ausgestaltung – herausfordernd. Die Anwältin der Kanzlei Cattwyk sagt: „Es ist sehr aufwendig, einen geschlossenen Mehrweg-Kreislauf aufzubauen. Wenn die Kommission, wie angekündigt, erst Anfang 2028 genaue Vorgaben zu den Mehrweg-Zusammenschlüssen liefert und die Bundesregierung erst danach handelt, kann es für die Händler eng werden.“
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums erklärt auf LZ-Anfrage: „In der nächsten Novelle des VerpackDG werden wir die Möglichkeit zur Poolbildung festschreiben.“ Im aktuellen Referentenentwurf des VerpackDG sei die Regelung auch deshalb noch nicht enthalten, weil man den Delegierten Rechtsakt abwarten wolle. Eine klassische Hängepartie.
Die Lesart „Lex Lidl“ teilt man bei der Schwarz-Gruppe freilich nicht. Es gehe nicht darum, die Mehrwegquote zu umgehen. „Das Pooling entbindet Marktakteure nicht von ihren individuellen Pflichten, ermöglicht ihnen jedoch, die Quoten flexibel und damit ökologisch wie ökonomisch effizient zu erfüllen“, so eine Sprecherin.
Auch sei man nicht der einzige Profiteur eines Mehrweg- Zusammenschlusses. Im Gegenteil geht die Schwarz- Gruppe davon aus, dass nicht nur andere EU-Staaten, sondern auch andere Marktteilnehmer ein Pooling als Option prüfen. „Unter anderem in EU-Flächenstaaten mit einer starken Zentralisierung auf urbane Zentren kann Pooling eine sinnvolle Option sein, um regionale Mehrweg-Cluster zu bilden“, heißt es. „Zudem werden die etablierten Strukturen des deutschen Getränkefachhandels nachhaltig gesichert, da eine sinnvolle Verzahnung zwischen LEH und regionalen Getränkemärkten ermöglicht wird“ – gerade in ländlichen Regionen, wo Discounter und Getränkemärkte oft Tür an Tür existieren.“ Sind damit Mehrweg-Kooperationen nicht nur von Aldi etwa mit Edeka denkbar – sondern auch von Lidl mit dem Getränkemarkt nebenan, auf dem Land, weil dort die Pfandrückgabe schleppender verläuft als in der Stadt? So jedenfalls liest sich die Position. En passant erhofft sich Schwarz, dass so die „optimierten und ökologisch gleichwertigen Einweg-Pfandsysteme erhalten bleiben und weiterentwickelt werden können“.
Außerhalb der Schwarz-Gruppe wird die Thematik allerdings anders beurteilt. „Das Pooling wird nur Lidl nutzen“, urteilen Branchenkenner. Mehrweg- Zusammenschlüsse führten das Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, ad absurdum. Vor allem Kooperationen mit dem Getränkehandel stoßen auf Skepsis. „Die Getränkemärkte verstehen Mehrweg als gewisses Alleinstellungsmerkmal und haben sicher kein Interesse an Pooling“, sagt ein Insider. „Auch wäre es ein riesiger administrativer Aufwand für den jeweiligen Discounter, Region für Region Verträge mit dem Getränkemarkt vor Ort abzuschließen.“
Gerrit-Milena Falker und Philip Brändlein



