Lebensmittel Zeitung 8
Neue Regeln fĂĽr Verpackungen
Quelle: Lebensmittel Zeitung 8 2026 Heft vom 20.02.2026, Seite 22


Lebensmittel Zeitung 8 vom 20.02.2026 Seite 22

Neue Regeln fĂĽr Verpackungen

Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verpackungs-VO – Nach wie vor Ruf nach ökologisch ausgestalteten Lizenzentgelten

Die Wirtschaftsverbände sehen in dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zum „Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz“ Licht und Schatten.

Das Kabinett hat mit dem Verpackungsrechts- DurchfĂĽhrungsgesetz (VerpackDG) vergangene Woche die Anpassungen des deutschen Verpackungsgesetzes an die EU-Verpackungs-Verordnung (PPWR) auf den Weg gebracht; sie greifen ab dem 12. August. Allgemein begrĂĽĂźt wird etwa der Verzicht auf die ursprĂĽnglich geplante Einrichtung einer Organisation zur Abfallvermeidung, die mit einer Abgabe von 5 Euro pro Tonne finanziert werden sollte.

Auf Kritik stößt dagegen weiterhin, dass Berlin keine Anreize zur „Ökomodulierung“ schafft. „Lizenzentgelte ökologisch auszugestalten – also kreislauffähige Verpackungen zu belohnen und schwer recycelbare Materialien zu verteuern – ist der größte Hebel“, sagt Martin Engelmann, Chef der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. „Wir bedauern, dass der Gesetzgeber Paragraf 21 VerpackG abermals nicht anfasst, obwohl das Vorhaben im jetzigen und vorigen Koalitionsvertrag steht und stand.“ (Siehe auch Interview unten.)

Für Unklarheit sorgt zudem weiterhin der Herstellerbegriff. Hier gebe es noch offene Fragen, ist insbesondere aus Handelshäusern zu hören. Der Handelsverband HDE fordert konkret eine Klarstellung für Private-Label-Inverkehrbringer (lz 05-26). Diese laufen Gefahr, der „Erzeuger-Definition“ der neuen PPWR zu unterfallen – sodass sie ab Mitte August alle Erzeugerpflichten erfüllen müssten, vor allem die Bereitstellung einer Konformitätsbewertung.

„Wir haben mit Verpackungsrecht bisher kaum Berührung und sollen nun für komplexe Konformitätserklärungen von Tausenden Eigenmarken geradestehen“, fürchtet der Qualitätssicherungsmanager eines großen Handelskonzerns.

An der PPWR-Definition für „Erzeuger“ ist jedoch nicht mehr zu rütteln. „Der Kabinettsentwurf hat erwartbar keine Änderung zum Herstellerbegriff gebracht. Auf die Veröffentlichung der Leitlinien der EU-Kommission warten wir weiterhin“, sagt Stefanie Stadie, HDE-Referentin für Umweltpolitik. Unklarheiten beim Herstellerbegriff haben auch im Kontext mit Importen erhebliche Auswirkungen, da die Finanzierung der dualen Systeme betroffen ist, solange unklar ist, wer die Lizenzentgelte entrichten muss.

Beim Thema „Pfandpflicht“ schafft der Kabinettsentwurf  dagegen Rechtssicherheit etwa für alkoholfreie Spirituosenalternativen in Glasflaschen. Diese unterfallen künftig explizit der Pfandausnahme. Mehrere Gerichte hatten das Trendsortiment als pfandpflichtig bewertet. Insbesondere Discountern und Drogeriemärkten bereitet allerdings die in der PPWR vorgesehene Mehrwegpflicht für Getränke Kopfzerbrechen. Ab Januar 2030 müssen 10 Prozent der Getränke in Mehrweggebinden angeboten werden. „Es ist schon unklar, worauf sich die 10 Prozent beziehen, Umsatz, Absatz oder das gesamte Sortiment?“, kritisiert Michael Naujock, Geschäftsleitung Einkauf bei Rossmann, im Gespräch mit der LZ. „Wenn wir Mehrweggetränke und deren Getränkekästen zurücknehmen müssen, die wir nicht verkaufen, wäre das eine fast unlösbare Aufgabe, und über die ökologische Sinnhaftigkeit lässt sich streiten.“

Der Regierungsentwurf zum VerpackDG muss nun in BrĂĽssel notifiziert werden, bevor sich Bundestag und Bundesrat mit dem Regelwerk befassen.

Gerrit-Milena Falker, Hanno Bender, Hans-JĂĽrgen Deglow