Lebensmittel Zeitung 12
Streit um Preiswerbung
Quelle: Lebensmittel Zeitung 12 2026 Heft vom 20.03.2026, Seite 24


Lebensmittel Zeitung 12 vom 20.03.2026 Seite 24

Streit um Preiswerbung

Verbraucherschützer widersprechen Handelsverband HDE – Oberlandesgericht Köln verhandelt zur Streich-UVP bei Penny

Die Forderung des Handelsverbands HDE, die Preisangaben-Richtlinie zu lockern, stößt bei Verbraucherschützern und Marketingexperten auf Ablehnung. Streichpreise beschäftigen derweil weiterhin die Gerichte.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) will an den bestehenden Regeln zur Preiswerbung festhalten: „Eine Änderung der Preisangaben-Richtlinie ist nicht im Sinne der Verbraucher“, weist Lisa Völkel, Expertin für Lebensmittelpreise im Vzbv, den Vorstoß des Handelsverbands HDE zurück. „Hilfreich wäre ein unabhängiges Preisvergleichsportal. Es könnte Preisverläufe und aktuelle Angebote verlässlich abbilden“, so Völkel.

Der Handelsverband hatte vergangene Woche – wie berichtet – eine Studie des Instituts für Handelsforschung (IFH) veröffentlicht, laut der die EU-Preisangaben- Richtlinie der Verbraucherwohlfahrt und dem Preiswettbewerb schade, weil sie Werbung mit Sonderangeboten behindere. „Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass Preiswerbung nur noch rechtskonform möglich ist, wenn der reduzierte Preis geringer ist als der günstigste Preis der letzten 30 Tage“, untermauerte HDE-Chef Stefan Genth die Forderung nach einer Änderung der Richtlinie.

Gabriele Bernhardt, die das betreffende Grundsatzurteil des EuGH im Aldi-Fall erstritten hat, widerspricht: „Es ist nicht richtig, dass der günstigste Preis der letzten 30 Tage immer unterboten werden muss. Die Regelung zum Referenzpreis soll Preisschaukelei verhindern und sicherstellen, dass nicht mit scheinbaren Sonderangeboten geworben wird“, erläutert die Leiterin Recht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Durch nicht nachvollziehbare, teils missbräuchlich ausgestaltete Preisaktionen wird ein Preisvergleich nicht gefördert, sondern bewusst verhindert“, betont Bernhardt, die zahlreiche Musterverfahren gegen diverse Händler zu der seit Mai 2022 gültigen Preisangabenverordnung angestrengt hat – oftmals erfolgreich.

Aber nicht nur von Verbraucherschützern, auch von Preismarketingexperten kommt Kritik an der HDE- Forderung: „Die IFH-Studie bemisst die Konsumentenwohlfahrt von Sonderangeboten anhand von 40 Aktionsartikeln. Das greift zu kurz, da die regulären Regalpreise abseits der Aktionen in die Berechnung einbezogen werden müssten“, sagt Markus Husemann- Kopetzky im Gespräch mit der LZ.

Der Pricing-Fachmann verteidigt die Ratio der 30-Tages- Bestpreisregel: „Insbesondere im Onlinehandel konnte man Händler beobachten, die systematisch ihre Preise anhoben, um die nächste Preispromotion zu realisieren. Dem hat die Preisangabenverordnung einen Riegel vorgeschoben.“ Husemann-Kopetzky, der lange Jahre Senior Pricing Manager bei Amazon war, empfiehlt, intelligentere Preismarketing-Methoden einzusetzen, wenn ein Händler die Angabe des günstigsten Preises der letzten 30 Tage vermeiden will. „Es gibt kreativere Lösungen als Streichpreise. Die UVP-Gegenüberstellung bleibt erlaubt und Multi-Buy-Angebote, Bonuspackungen oder Dauerniedrigpreise können die Preiswürdigkeit des Angebots unterstreichen.“ Handel und Industrie könnten zudem beide profitieren, wenn sie Qualität und Exklusivität ihres Angebots in der Werbung hervorheben.

Am 24. April wird das Oberlandesgericht Köln über das nächste Musterverfahren der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg zur Preiswerbung verhandeln. Es geht um Sonderangebote mit durchgestrichenen UVP-Angaben und negativen Prozentzahlen bei Penny. Im vergleichbaren Parallelverfahren hat Aldi Süd – wie berichtet – die Segel gestrichen und seine Werbepraxis umgestellt. Im Prozess hatte Aldi Handzettel von Konkurrenten vorgelegt, um zu belegen, dass es eine handelsübliche Werbepraxis sei (siehe Collage). Das OLG Düsseldorf ließ dies jedoch nicht gelten (Az.: I-20 U 43/25).

Hanno Bender