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Übergewinnsteuer versus Standortförderung: Europas steuerpolitischer Zielkonflikt im Rüstungssektor
Quelle: RueSiR 2026 Heft 01 vom 27.03.2026, Seite 52

Übergewinnsteuer versus Standortförderung: Europas steuerpolitischer Zielkonflikt im Rüstungssektor


Timm Rode und
Christina Rester*

Die sicherheitspolitischen Veränderungen durch den Ukraine-Krieg rücken die europäische Rüstungsindustrie in den Fokus wirtschafts- und steuerpolitischer Diskussionen. Während die EU gezielte Maßnahmen zur Förderung ergreift, fordern in Deutschland erstmals Akteure eine Übergewinnsteuer für diesen Sektor. Die Debatte gewinnt angesichts steigender Gewinne an Fahrt; Befürworter sehen darin ein Kriseninstrument, Kritiker warnen vor negativen Effekten.

Mit dem Krieg in der Ukraine und der sicherheitspolitischen Zeitenwende ist die europäische Rüstungsindustrie in den Fokus wirtschafts- und steuerpolitischer Debatten gerückt. In Deutschland werden erstmals Forderungen einzelner Akteure laut, eine Übergewinnsteuer für Profiteure der Rüstungsindustrie einzuführen. Die Erhebung einer Übergewinnsteuer wurde in der Vergangenheit bereits in anderen Sektoren, etwa im Energiesektor, von mehreren europäischen Ländern umgesetzt. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage in vielen europäischen Ländern kann eine solche Diskussion durchaus an Fahrt aufnehmen. Andere EU-Länder, zum Beispiel Griechenland, verfolgen aktuell eine entgegengesetzte Strategie: Durch gezielte Steuerbefreiungen und Investitionsanreize will das Land Kapital und industrielle Wertschöpfung ins Land holen. Daran zeigt sich ein grundlegender Konflikt: Inwiefern lassen sich unterschiedliche Auffassungen von vermeintlicher „Gerechtigkeit“ und Standortwettbewerb im europäischen Kontext überhaupt miteinander vereinbaren?

Seit 2022 verzeichnet die europäische Rüstungsindustrie einen Nachfrage- und Gewinnschub. Großaufträge für Verteidigungssysteme und innovative Technologien haben nicht nur sowohl die Umsätze und Margen der Branchengrößten als auch die der kleinen Unternehmen gesteigert, sondern auch deren Börsenbewertungen beflügelt. Der Kurs des Stoxx Europe Defence beispielsweise versechsfachte sich nahezu in den letzten drei Jahren. Im Vergleich verbuchten die Kurse der Dax-40 nur etwa eine Verdopplung. Die Entwicklungen in der Rüstungsindustrie werden jedoch nicht ausschließlich positiv gesehen. Diskussionen beginnen, wie der Staat angemessen mit den in Krisenzeiten erzielten außerordentlichen Gewinnen umgehen sollte. Ist es legitim, dass Unternehmen in Krisenzeiten außergewöhnliche Gewinne erzielen – und wie sollte der Staat darauf reagieren? Befürworter einer Übergewinnsteuer sehen in der Erhebung einer solchen Steuer eine Art vermeintliche „Gerechtigkeit“ gegenüber Branchen, die in Krisenzeiten in ihren Geschäftsfeldern bedroht sind oder denen keine hohen Summen durch den Staat zufließen. Kritiker hingegen bezweifeln die Sinnhaftigkeit der Besteuerung und weisen auf eine mögliche dauerhafte Doppelbelastung hin.1

I. Was wäre eine Übergewinnsteuer?

Eine Übergewinnsteuer (Excess-Profit- oder Windfall-Tax) ist als temporäre oder dauerhafte Sonderabgabe auf Gewinne konzipiert, die deutlich über einer als „normal“ definierten Branchenrendite liegen. Die Messung solcher Übergewinne ist methodisch anspruchsvoll: Üblich sind Vergleiche mit historischen Durchschnittsgewinnen, Branchenbenchmarks oder operativen Margen. Gestaltungsspielräume bestehen hinsichtlich Bemessungsgrundlage, Höhe, Dauer und Ausnahmeregelungen – etwa für Forschung, Entwicklung oder Reinvestitionen. Zentrale Herausforderungen liegen in der rechtssicheren Ausgestaltung: Fragen der Gleichbehandlung, der Vereinbarkeit mit EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrecht sowie der Vermeidung von Doppelbesteuerung sind kritisch für die Implementierung.2

Als praktisches Beispiel lässt sich der sogenannte EU-Energiekrisenbeitrag in Deutschland nennen, der faktisch eine Art Übergewinnsteuer darstellt. Er ist bislang die einzige Abgabe dieser Art, die in Deutschland tatsächlich umgesetzt wurde und zeigt, wie solche Maßnahmen operationalisiert werden können.3

II. Aktuelle Entwicklungen in der EU: Standortförderung

Die EU-Mitgliedstaaten setzen wohl für die nächsten Jahre auf die Förderung der Rüstungsindustrie. Mitte Oktober 2025 beschloss die EU ein Programm zur Förderung der europäischen Verteidigungsfähigkeit. Hierfür sollen zunächst 1,5 Milliarden Euro in die Produktion und Lieferketten von Rüstungsgütern fließen.4

Ein EU-Land, das besonders in den kommenden Jahren die Förderung der Rüstungsindustrie und mit ihr verwandten Industrien unterstützen möchte, ist Griechenland. Das Land setzt seit 2024/2025 auf eine expansive Standortpolitik. Laut dem griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis und dem Finanzminister Kyriakos Pierrakakis möchte die griechische Regierung steuerliche Anreize, Sonderabschreibungen, Non-Dom-Regelungen und gezielte Förderprogramme in den kommenden Jahren massiv ausbauen. Diese Maßnahmen sollen sich explizit an High-Tech-Sektoren und innovationsnahe Industriecluster richten mit dem Ziel, ausländisches Kapital und industrielle Wertschöpfung ins Land zu holen. Besonders bemerkenswert: Unternehmen, die in Verteidigungsgüter investieren oder als Zulieferer für die Rüstungsindustrie tätig sind, könnten künftig vollständig von der Unternehmenssteuer befreit werden. Diese Strategie zielt darauf ab, Griechenland als attraktiven Standort für internationale Rüstungsinvestitionen zu positionieren und langfristig sowohl technologische Kompetenzen als auch Beschäftigung zu sichern.5

Auch Deutschland setzt auf Investition und Standortförderung für die Rüstungsindustrie. Die Militärausgaben und Förderungen der Bundesregierung wuchsen in den vergangenen Jahren stetig an. Diese Investitionen und die Förderung werden sich durch das „Billionen-Paket für Verteidigung und Infrastruktur“ nochmals deutlich erhöhen. Durch das Paket soll künftig deutlich mehr Geld in die deutschen Verteidigungsausgaben fließen, was die Rüstungsindustrie nachhaltig ankurbeln kann.6

Vor diesem Hintergrund fordert die IG Metall Küste Sonderabgaben für Rüstungskonzerne. In ihrer Initiative verlangt sie Steuersätze von bis zu 50 Prozent auf Rüstungsgewinne. Nachdem verschiedene weitere Organisationen das Thema aufgegriffen haben, könnte die Debatte über eine Übergewinnsteuer schnell an Fahrt aufnehmen – vor allem, wenn Vergleiche zum Energiekrisenbeitrag gezogen werden. Laut Presseberichten kursiert auf EU-Ebene ein Papier des wissenschaftlichen Dienstes des Europaparlaments, in dem eine Übergewinnsteuer oder höhere Unternehmenssteuern für die Rüstungsbranche, alternative Vertragsmodelle für Rüstungsaufträge und eine staatliche Beteiligung an Rüstungsunternehmen als mögliche Handlungsoptionen genannt werden, um eine „fairere“ Verteilung der Gewinne zu erreichen. Berichtet wird außerdem, dass der italienische Finanzminister bereits eine Sondersteuer für Waffenhersteller vorgeschlagen haben soll.7

III. Ökonomische Effekte: Förderung (Incentives) vs. Belastung (Übergewinnsteuer)

Investitionsanreize wie Steuerbefreiungen, Sonderabschreibungen und Non-Dom-Regelungen erhöhen die Nettoverzinsung von Projekten, senken Kapitalkosten und mobilisieren sowohl Fremd- als auch Eigenkapital. Unter geeigneten Rahmenbedingungen fördern sie ausländische Direktinvestitionen, Produktionsaufbau und lokale Wertschöpfung – insbesondere, wenn Zulieferketten im Inland gehalten und technologieorientierte Auflagen implementiert werden. OECD-Analysen betonen, dass die Effektivität solcher Maßnahmen stark vom konkreten Design abhängt: Je gezielter die Anreize an lokale Integrationsbedingungen geknüpft sind, desto größer ist der Multiplikatoreffekt auf Beschäftigung und Wertschöpfung.8

Demgegenüber verfolgt die Übergewinnsteuer das Ziel, außergewöhnliche Gewinne in Krisenzeiten teilweise abzuschöpfen und zusätzliche Staatseinnahmen zu generieren – etwa zur Finanzierung von Wiederaufbau, humanitärer Hilfe oder sicherheitspolitischen Maßnahmen. Die potenziellen Auswirkungen sollten dabei nicht unterschätzt werden: Unternehmen könnten auf steuerliche Belastungen mit Produktionsverlagerungen und Investitionszurückhaltung reagieren. Erfahrungen mit Windfall-Taxes im Energiesektor zeigen, dass kurzfristig zwar erhebliche Einnahmen erzielt werden können, die langfristigen Effekte auf Investitionsdynamik und Standortattraktivität jedoch ambivalent ausfallen.9

Empirische Befunde aus dem Rüstungssektor

Empirische Analysen – etwa der BBVA Research (Juni 2025) – quantifizieren positive Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte öffentlicher Verteidigungsinvestitionen, betonen jedoch die zentrale Bedeutung des Inlandsanteils der Produktion und der Einbindung lokaler Zulieferketten. Je stärker die Beschaffung importlastig organisiert ist, desto geringer sind die binnenwirtschaftlichen Effekte und der fiskalische Rückfluss. Es gibt keine universelle Blaupause: Die tatsächliche Wirkung von Förderung oder Besteuerung hängt entscheidend vom Steuerdesign, der zeitlichen Befristung und den Bedingungen für lokale Wertschöpfung ab. Temporäre, klar definierte Abgaben und gezielte Förderprogramme mit präzisen Standortauflagen bieten dabei wohl Chancen, fiskalische Stabilität und Investitionsdynamik in Einklang zu bringen.10

IV. Balance zwischen vermeintlicher „Solidarität“ und Wettbewerbsfähigkeit

Übergewinnsteuern werden häufig mit dem Solidaritätsargument begründet: Wer von Krisen profitiert, sollte einen höheren Beitrag leisten. Hingegen können standortfördernde Steueranreize als Ausdruck industriepolitischer Souveränität verstanden werden und darauf abzielen, Arbeitsplätze zu erhalten, technologische Kompetenzen zu fördern und strategische Autonomie zu unterstützen.

Derzeit liegt der Fokus der europäischen Politik vor allem darauf, die Rüstungsindustrie durch gezielte Investitionsanreize und Standortprogramme zu stärken. Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, Produktionskapazitäten zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und technologische Kompetenzen weiter auszubauen. Obwohl die Diskussion über eine mögliche Übergewinnsteuer bislang nur von wenigen Akteuren angestoßen wurde, sollte dieses Thema nicht unterschätzt werden.


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Mehr über die Autoren erfahren Sie auf S. IV. Alle zitierten Internetquellen wurden zuletzt abgerufen am 27.10.2025.

1

STOXX (o. J.), STOXX® Europe Targeted Defence, https://stoxx.com/index/sweutdgr/; Börse Frankfurt (o. J.), DAX Charts, https://www.boerse-frankfurt.de/index/dax/charts; Paternoster, T., Euronews, https://de.euronews.com/my-europe/2024/12/02/600-milliarden-euro-wie-europas-rustungsunternehmen-von-kriegen-profitieren; Shabani, B., Merkur, https://www.merkur.de/wirtschaft/keine-goldene-nase-auf-kosten-der-steuerzahler-eu-erwaegt-extra-steuer-fuer-ruestungsindustrie-zr-93767868.html; Süddeutsche Zeitung, Rüstungsgewinne besteuern: Forderungen nach Extrasteuer in Deutschland – IG Metall-Gewerkschafter will exzessive Rüstungsgewinne besteuern, https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/uebergewinnsteuerruestungsfirmen-forderungen-deutschland-ig-metall-daniel-friedrich-putinrussland-nato-li.3314305?reduced=true; Deutscher Bundestag, Bedenken gegen Übergewinnsteuer, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-923940.

2

Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, Übergewinnsteuern – Möglichkeiten und Grenzen, Stellungnahme Nr. 03/2022 vom 25. Juli 2022, Bundesministerium der Finanzen.

3

Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, Stellungnahme Nr. 03/2022 (Fn. 2); Nicolay, K., Steinbrenner, D., Woelfing, N. & Spix, J., The effectiveness and distributional consequences of excess profit taxes or windfall taxes in light of the Commission’s recommendation to Member States, 2023, European Parliament, Policy Department for Economic, Scientific and Quality of Life Policies. PE 740.076.

7

Merkur, „Keine goldene Nase“ auf Kosten der Steuerzahler: EU erwägt Extra-Steuer für Rüstungsindustrie (Fn. 1); IG Metall Küste, Übergewinnsteuer für Rüstungsindustrie, https://kueste.igmetall.de/artikel/2025/uebergewinnsteuer-fuer-ruestungsindustrie; Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, Stellungnahme Nr. 03/2022 (Fn. 2).

8

OECD, The Role of Incentives in Investment Promotion: Trends and Practices in OECD Member Countries, OECD Publishing 2024.

9

Nicolay, K., Steinbrenner, D., Woelfing, N. & Spix, J. (Fn. 3).

10

Sarasa-Flores, D., Buy Guns or Buy Roses? EU Defence Spending Fiscal Multipliers, 2025, https://www.bbvaresearch.com/wp-content/uploads/2025/06/Buy-Guns-or-Buy-Roses-EU-Defence-Spending-Fiscal-Multipliers-WP-2506.pdf; OECD, The Role of Incentives in Investment Promotion: Trends and Practices in OECD Member Countries (Fn. 8); Nicolay, K., Steinbrenner, D., Woelfing, N. & Spix, J. (Fn. 3).