Lebensmittel Zeitung 36 vom 05.09.2025 Seite 24
Lieferkettengesetz wird nicht abgeschafft
Kabinett beschlieĂt Gesetzentwurf â Sorgfalts- und Dokumentationspflichten bleiben bestehen
Die Bundesregierung hatte versprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weitgehend abzuschaffen. Nun sollen jedoch lediglich die Berichtspflichten komplett gestrichen werden.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Ănderung des Lieferkettengesetzes (LkSG) beschlossen. Zuvor hatte das SPD- gefĂŒhrte Bundesarbeitsministerium am Freitag vergangener Woche den entsprechenden Gesetzentwurf an die VerbĂ€nde versandt. Die Frist zur Stellungnahme betrug wenige Stunden, was in Berlin fĂŒr Kritik und VerĂ€rgerung sorgte.
Aber auch inhaltlich zeigt sich die Wirtschaft von dem Entwurf enttĂ€uscht: âEs nutzt wenig, die Berichtspflichten abzuschaffen, aber die gesetzlichen Sorgfaltspflichten so zu belassen, dass der Handel und Nichtregierungsorganisationen dieselben Berichte durch die HintertĂŒr einfordern werdenâ, sagt Franz-Olaf Kallerhoff, PrĂ€sident des Markenverbands, im Interview mit der LZ (siehe Seite 26). Der Handelsverband HDE begrĂŒĂt zwar die rĂŒckwirkende Abschaffung der Berichtspflichten, fordert jedoch zugleich vom Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun die âteilweise ĂŒbermĂ€Ăigen Auskunftsersuchen auf ein vertretbares MaĂâ zu reduzieren, damit eine bĂŒrokratische Entlastung auch bei den Unternehmen ankomme.
âDem Gesetz wurden die BackenzĂ€hne gezogen, nicht aber die ReiĂzĂ€hneâ, bilanziert Rechtsanwalt Stephan SchĂ€fer zum Entwurf. âDie Dokumentationspflichten, die Befugnisse des BAFA und hohe BuĂgelder bei der Verletzung von besonders relevanten Sorgfaltspflichten bleiben bestehen. FĂŒr die Unternehmen wird sich kaum etwas Ă€ndernâ, urteilt der Partner der Kanzlei Zenk.
Hanno Bender