agrarzeitung 5 vom 30.01.2026 Seite 5
Riesige Freihandelszone
Weiteres EU-Abkommen direkt nach Mercosur: jetzt mit Indien
Frankfurt a.M. Kurz nach Mercosur hat die EU ein weiteres Handelsabkommen zu Ende verhandelt. Dieses Mal mit Indien.
 Während das Mercosur-Abkommen der EU mit vier südamerikanischen Staaten nach der Unterzeichnung im Europäischen Parlament zumindest teilweise ausgebremst wurde, steht bereits der nächste große Wurf an: eine riesige Freihandelszone mit Indien.
Auch dieses Abkommen hat eine lange Verhandlungszeit hinter sich. Es sind zwar nicht 25 Jahre wie bei Mercosur, aber doch immerhin fast 20 Jahre, Beginn war 2007 – inklusive einer neunjährigen Pause, bevor 2022 ein Neustart gelang. Er hatte das Ziel, bis spätestens Anfang 2024 fertig zu werden. Das hat bekanntlich nicht geklappt.
MĂĽhsamer Weg
Die jetzige Einigung dürfte aber letztlich dadurch beschleunigt worden sein, dass das Thema Landwirtschaft zunächst teilweise ausgeklammert wird. Denn es ist – ähnlich wie bei Mercosur – ein großer Streitpunkt. So heißt es beispielsweise in einem Artikel auf agrarzeitung.de vom 10. Februar 2012: „Große Bedenken auf beiden Seiten verhindern ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien.“ Die EU fordere Zugang zum indischen Markt für Autos und Wein. Der Agrarteil der Verhandlungen sei ins Stocken geraten, weil Indien eine Zollsenkung für Geflügel und Magermilchpulver ablehne.
Selbst Ende 2024 knirschte es noch, wie das Handelsblatt es damals beschrieb: Bei der Eröffnung einer neuen europäischen Wirtschaftsvertretung in Neu-Delhi wich Handelsminister Piyush Goyal schon nach kurzer Zeit von seinem vorbereiteten Redemanuskript ab: „Ich bekräftige meine Unterstützung und Zusammenarbeit, bla, bla, bla“, sagte er demnach – und listete dann in freier Rede eine Reihe von Kritikpunkten auf, die ihn bei den Verhandlungen frustriert hatten, darunter „irrationale Standards“, die die EU fordere, und „Fremdelemente“, die mit Handelsförderung nichts zu tun hätten.
Ausnahmen im Agrarsektor
Das nun mit Indien verhandelte Abkommen ist zwar weniger umfassend als Mercosur, weil zum Beispiel Produkte wie Rindfleisch, Geflügelfleisch, Reis und Zucker von einer Liberalisierung ausgenommen sind. Die indischen und europäischen Verhandler konnten sich dennoch auf überraschend viele Handelserleichterungen bei einzelnen Produkten des Agrar- und Ernährungssektors einigen. Für die EU-Seite senkt Indien beispielsweise einige seiner bislang außerordentlich hohen Zölle. Konkret reduziert werden sie mit einer Übergangszeit wie folgt:
Wein: Aktueller Zollsatz 150 Prozent, kĂĽnftiger Zollsatz 20 Prozent im Premiumsegment beziehungsweise 30 Prozent im mittleren Segment.
Spirituosen: Aktuell bis zu 150 Prozent, kĂĽnftig 40 Prozent.
Bier: Von 110 auf 50 Prozent.  Olivenöl: Von bis zu 45 auf 0 Prozent.  Kiwis und Birnen: Von 33 auf 10 Prozent innerhalb festgelegter Quoten.
Fruchtsäfte und alkoholfreies Bier: Von bis zu 55 auf 0 Prozent.
Verarbeitete Lebensmittel: Aktuell bis zu 50, kĂĽnftig 0 Prozent.
Schaffleisch: Von 33 auf 0 Prozent.
WĂĽrste: Von derzeit bis zu 110 auf dann 50 Prozent.
Betroffen sind damit vor allem Produkte, die einerseits nur wenig Bedenken bezüglich der heimischen Lebensmittelversorgung in Indien auslösen dürften, andererseits aber wegen ihres hohen Wertschöpfungsgrades großes ökonomischen Potenzial aufweisen.
Auch Zölle von bis zu 44 Prozent auf Maschinen, 22 Prozent auf Chemikalien und 11 Prozent auf Pharmazeutika würden weitgehend beseitigt, heißt es. Für 250000 Fahrzeuge pro Jahr aus der EU soll der Zoll in Indien schrittweise von bis zu 110 auf 10 Prozent gesenkt werden.
„Kluges Arrangement“
Der Verband Der Agrarhandel (DAH) sieht in dem Vorgehen zur Agrarprodukten „ein ambivalentes, aber strategisch kluges Arrangement“. Es ermögliche einen Deal, der sonst gescheitert wäre. Die Landwirtschaft beiseite zu lassen, dürfe aber kein Endzustand bleiben, sondern müsse Auftakt für weitere Verhandlungen sein, so der Verband.
Wann das Abkommen unterzeichnet wird, ist derzeit noch unklar. Ein Grund ist, dass der Vertragstext noch rechtlich ĂĽberprĂĽft und in alle Amtssprachen der EU ĂĽbersetzt werden muss. AnschlieĂźend mĂĽssen die EU-Mitglieder und das EU-Parlament zustimmen.
Bernhard Vetter


