Jüngste Urteile stärken den Schutz vor rufschädigenden Veröffentlichungen
Von Dr. Christiane Fuchs
Die Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße in Internetportalen, die für jeden Verbraucher einsehbar sind, ist in der Lage, das Ansehen und die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen nachhaltig zu schädigen und können nach der Devise „das Internet vergisst nie“ nicht rückgängig gemacht werden. Wie bereits in der FLEISCHWIRTSCHAFT 11/2024 berichtet, ist ein gerichtliches Vorgehen gegen geplante Veröffentlichungen der Behörden keineswegs aussichtslos und eine Einsichtnahme in die Behördenakte ist zu empfehlen.
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