Wettbewerb in Recht und Praxis
Die Einzigartigkeit des Urheberrechtsschutzes für Gebrauchsgegenstände
Quelle: Wettbewerb in Recht und Praxis 2026 Heft 04 vom 26.03.2026, Seite 434

Der EuGH hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 04.12.2025 – C-580/23 und C-793/23, WRP 2026, 51 ff. erneut klargestellt, dass der Schutz von Gebrauchsgegenständen durch das Urheberrecht denselben Voraussetzungen unterliegt wie Gegenstände der freien Kunst. Die Anwendung bereitete den nationalen Gerichten stets Probleme, da eine sichere Abgrenzung zu anderen Schutzrechten nicht gegeben war. Die jüngste Entscheidung des EuGH begründet die Hoffnung, dass die Unsicherheiten beim Urheberrechtsschutz für Gebrauchsgegenstände reduziert werden.

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RueSiR
Personalauswahl mit Background Checks in der Rüstungsindustrie: Zulässigkeit, Grenzen und Handlungsempfehlungen in der Arbeitsrechtspraxis
Quelle: RueSiR 2026 Heft 01 vom 27.03.2026, Seite 33

Die deutsche Rüstungsindustrie wächst rasant als Folge globaler Konflikte und zunehmender Investitionen. Mit steigenden Bewerber- und Einstellungszahlen rückt die Zulässigkeit von Background Checks mehr und mehr in den Fokus der Rüstungsindustrie sowie der Unternehmen, die ihre Produktion auf Rüstungsgüter umstellen. Der Beitrag zeigt, welche Prüfungen rechtlich zulässig sind, wo Grenzen liegen und wie Arbeitgeber in der Rüstungsindustrie sicherheitskritische Personalentscheidungen rechtskonform gestalten können.

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Betriebs-Berater
Kartellrecht gegen Algorithmen: (Wie weit) Darf das Bundeskartellamt in Amazons Preislogik eingreifen?
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 13 vom 23.03.2026, Seite I

Mit seiner Entscheidung vom 5.2.2026 untersagte das Bundeskartellamt Amazon die Nutzung von Preiskontrollmechanismen auf seinem Marktplatz. Es schafft damit erneut einen nicht unumstrittenen Präzedenzfall in der Digitalökonomie und setzt erstmals den neuen § 34 GWB zur Gewinnabschöpfung des vermuteten Verletzergewinns in Höhe von immerhin 59 Mio. Euro ein: Mittels eines Preiskontrollmechanismus entscheidet Amazon, …

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Betriebs-Berater
Das neue Recht auf Reparatur
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 13 vom 23.03.2026, Seite 707

Nachdem die Europäische Union ihre Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen hat, liegt seit kurzem der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vor, mit dem diese bis zum 31.7.2026 in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Händler müssen sich daher auf punktuelle, aber sehr wichtige Änderungen im Kaufgewährleistungsrecht vorbereiten. Zudem wird neben dem Gewährleistungsrecht ein völlig neues Recht auf Reparatur geschaffen, mit dem in erster Linie der Hersteller des Produkts und im Einzelfall auch andere Marktakteure zu einer Reparatur bestimmter Produkte verpflichtet werden. Es handelt sich um grundlegende und praxisrelevante Neuerungen, die vor allem das deutsche Kaufrecht im doppelten Wortsinn nachhaltig verändern werden.

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RueSiR
Die deutsche Investitionskontrolle im Verteidigungssektor: Ein dynamischer Industriezweig zwischen wirtschaftlicher Offenheit und nationaler Sicherheit
Quelle: RueSiR 2026 Heft 01 vom 27.03.2026, Seite 3

Die Investitionskontrolle im Verteidigungssektor gewinnt angesichts geopolitischer Spannungen und steigender EU-Verteidigungsausgaben stark an Bedeutung. Der Beitrag beleuchtet drei oft übersehene Fallgruppen der sektorspezifischen Investitionskontrolle nach AWG/AWV: mittelbare Beteiligungserwerbe, den bloßen Zugriff auf militärische Güter und konzerninterne Restrukturierungen. Sie zeigen die wachsende Komplexität und erheblichen Compliance-Risiken in diesem Bereich.

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Compliance-Berater
Too much of a good thing? Sanktionsrechtliche Over-Compliance als Haftungsfalle
Quelle: Compliance-Berater 2026 Heft 04 vom 19.03.2026, Seite 123

Das volatile EU-Sanktionsrecht stellt Unternehmen vor ein strukturelles Dilemma: Während Verstöße gegen Sanktionsnormen erhebliche Konsequenzen juristischer und reputativer Natur nach sich ziehen, birgt ein Vorgehen aufgrund tatsächlich nicht bestehender sanktionsrechtlicher Pflichten das Risiko zivilrechtlicher Regressansprüche durch Vertragspartner und Dritte. Der Beitrag entwickelt die Problemlage und zeigt mögliche Lösungswege auf. Er skizziert die wesentlichen Verhaltenserwartungen des EU-Sanktionsrechts im Überblick (II.), erörtert sodann die mittelbare Drittwirkung des EU-Sanktionsrechts auf das Privatrecht (III.), um sich anschließend dem Sonderfall der Over-Compliance sowie den Möglichkeiten einer diesbezüglichen Exkulpation zu widmen (IV.).

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Betriebs-Berater
Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG zum sog. dritten Geschlecht auf die Ansprüche nach dem EntgTranspG
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 12 vom 16.03.2026, Seite 692

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verfolgt das Ziel, unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Das Gebot gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist auf der nationalen einfachgesetzlichen Normebene nicht neu. Es handelt sich vielmehr um einen “Ausschnitt” aus dem weitergehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das jede Benachteiligung verbietet, somit auch wegen des Geschlechts (§ 3 AGG), und in Bezug auf eine hierdurch motivierte geringere Vergütung (§ 8 Abs. 2 AGG). Durch das EntgTranspG wird dieser Grundsatz – dem Wortlaut nach für männliche und weibliche Beschäftigte – konkretisiert und basiert damit auf einem binären Geschlechterverständnis. Hiervon hatte sich der Gesetzgeber entsprechend des Beschlusses des BVerfG vom 10.10.2017 (Az. 1 BvR 2019/16) im Personenstandsrecht gelöst und die Möglichkeit eines diversen Geschlechtseintrags eingeführt. In diesem Beitrag wird analysiert, wie sich dies unter Berücksichtigung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) auf das EntgTranspG auswirkt.

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Betriebs-Berater
Abschreibungen bei Elektrofahrzeugen – eine Wirkungsanalyse
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 12 vom 16.03.2026, Seite 683

Da sich die deutsche Wirtschaft seit Jahren in einer Phase wirtschaftlicher Stagnation befindet, hat sich die aktuelle Bundesregierung u. a. zum Ziel gesetzt, Investitionsanreize zu setzen und Bürokratie abzubauen. Im Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm finden sich zwei degressive Abschreibungsmethoden. Nachdem Althoff (BB 2025, 1519 ff.) im Stadium des Regierungsentwurfs die geplanten neuen Abschreibungsregelungen thematisiert hatte, werden im nachfolgenden Beitrag auf Basis des in Kraft getretenen Gesetzes die Wirkungen der Aufwandsvorverlagerung durch diese Methoden bei Elektrofahrzeugen quantifiziert und einige Vorschläge zur Vereinfachung und Arbeitserleichterung im Abschreibungskontext aufgegriffen und diskutiert.

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Betriebs-Berater
Zwei Jahre Hinweisgeberschutzgesetz: Best Practices
Quelle: Betriebs-Berater 2026 Heft 11 vom 09.03.2026, Seite 584

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes zeigt die Praxis, dass die Wirksamkeit interner Meldestellen weniger von ihrer formalen Existenz als von Struktur und Qualität der Verfahren abhängt. Der Beitrag stellt bewährte Best Practices vor, die eine rechtssichere und zugleich akzeptierte Ausgestaltung ermöglichen. Im Fokus stehen niedrigschwellige Zugänge, anonymer Dialog, fachkundige Betreuung, organisatorisch abgesicherte Vertraulichkeit sowie transparente, fristengebundene Abläufe als Grundlage eines funktionierenden Frühwarnsystems.

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