Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG hat der Gesetzgeber die Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825 („EmpCo-RL“) umgesetzt und dadurch die rechtlichen Hürden für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („Green Claims“) deutlich erhöht. Der Beitrag arbeitet die neuen Begriffsbestimmungen (§ 2 Abs. 2 UWG n. F.), die Konkretisierung der Irreführungstatbestände (§ 5 UWG Abs. 3 n. F.), die Transparenzpflichten für Produktvergleichsdienste (§ 5b Abs. 3a UWG n. F.) sowie die ausgeweitete „Schwarze Liste“ (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG n. F.) systematisch auf.
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